Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Nun, das Vorstrafenregister selbst und das Führungszeugnis beinhalten wohl unterschiedliche Informationen (deswegen ja auch die Forderung von straalster , das zu ändern, so dass dasselbe drin stünde).
Höchstwahrscheinlich, zumindest kann ich mir das gut vorstellen, ist sie davon ausgegangen, dass ein Führungszeugnis ausreichen würde. Tut es aber nicht, weil eine andere Instanz Einblick in das Strafregister nimmt (in dem noch weitere Informationen festgehalten werden, die nicht auf dem Führungszeugnis stehen und dort auf nicht drauf kommen sollen). Ob das jemand weissAlso ich hätte es nicht gewusst. Du?
Nein, mir ging es darum:
Wenn ein bestimmter Nachweis erforderlich ist, um den Hund zu (be)halten, muss dieser Nachweis bei Übernahme erbracht werden. Darauf sollte der Vermittler ganz klar achten.
Dazu muss das Tierheim nicht übergriffig in den privaten Daten der Menschen rumstochern. Das sollte als freiwillige Selbstauskunft möglich und erforderlich sein. Sodass sichergestellt ist, dass der Hund bei diesem Halter verbleiben kann.
Ich finde es unlogisch, dass ich einfach so einen Hund mitbekomme - den ich aufgrund bereits bestehender Regularien sowieso nicht behalten kann. Und dabei ist es zumindest mir egal, ob es sich um einen Chihuahua handelt, der vom Vermieter nicht erlaubt ist oder um den SoKa, für den eine Prüfung erforderlich ist.
Denn in beiden Fällen kann das Tier nicht da bleiben. Also sollten sowohl bei der Vermittlung als auch bei der Zulassung der gleiche Maßstab angesetzt werden. Alles andere ergibt keinen Sinn.
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- Neu
Hi,
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Sorry für OT:
das TierQuartier wird von einer GmbH betrieben, siehe Impressum
Ich kenne die GmbH zufällig.
Dennoch gehört das TierQuartier der Stadt Wien- sieht man sogar das Logo auf der Homepage.
Die Stadt Wien hat 10 Millionen Euro dafür ausgegeben, nur so viel dazu.
Ist hier zwar nicht das Thema, aber gerade das Tierquartier ist sehr streng mit Übergaben von Hunden.
Deswegen wundert mich dieser Fall auch so. Die haben schon alleine fürs "Hund kennenlernen" enorme Richtlinien.
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Theoretisch könnt jemand auch in Niederösterreich wohnen und nen Wiener Hund nehmen. Für den ist das dann aber alles fürn Hugo. Den betrifft zb der HFS nicht.
Also ich versteh schon, worauf Du hinaus willst und seh es bis zu nem gewissen Grad durchaus ähnlich.
Warum was und wie hier wirklich war, wissen wir sowieso nicht.
Lt. Info des Tierheims verlangen sie den Auszug seit 2019. Wie das hier war???
Aber einfach grundsätzlich ist irgendwann auch das Maß dessen, was ein Tierheim leisten kann, erschöpft.
Sollens Zaunhöhen auch abmessen, weil grad in Bundesländergrenzregionen sehr unrerschiedliche Dinge gelten können. Alle Familienmitglieder kontrollieren (Strafregisterauszug und letztes Volksschulzeugnis der Kinder)?
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Und wenn wie in diesem Falle vor Übernahme erbrachter Nachweis nicht erbracht werden kann, da nicht muss?
Und der Hund als wesentlicher Teil des erbrachten Nachweises dies erst nach Übernahme/Haltung werden kann?
Klar sind undurchdachte Anschaffung mit wissentlichen Schranken Mist, großer Mist sogar!
Fraglich ist in diskutiertem Fall nur, wer hatte vor Übernahme des Junghundes Kenntnis ob der Absage von Amtswegen
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Dazu muss das Tierheim nicht übergriffig in den privaten Daten der Menschen rumstochern. Das sollte als freiwillige Selbstauskunft möglich und erforderlich sein. Sodass sichergestellt ist, dass der Hund bei diesem Halter verbleiben kann.
Aber Fehler passieren nun einmal. Eine freiwillige Selbstauskunft wird sie vermutlich sogar gemacht haben bzw. nichts dagegen gehabt. Dann gibt man halt ein Führungszeugnis ab, darüber könnte man reden (weil die Bedingungen für den Schein zu machen so exorbitant hoch sind). Dass das gar nicht reicht, wird sie nicht gewusst haben. (Hätte i.d.F. wohl aber auch nicht geholfen, glaube ich, denn die Tochter hatte vll. gar keine Strafe ... weiss nimmer).
Und auf der anderen Seite, muss ich schon sagen, wenn so ein Führungszeugnis nicht ausreicht, finde ich das schon hart. Das müsste man m.E. ändern, nicht umgekehrt. Das wäre auch wesentlich einfacher umzusetzen und kollidiert nicht wirklich mit den Rechten, die mit dem Führungszeugnis bereits verbunden sind (und wäre auch gleich viel transparenter für jene, die sich für SoKas interessieren). Finde es schon ein bisserl übertrieben, dass für die Anschaffung eines Hundes (auch wenn es ein SoKa ist) bzw. zur Erlangung eines Scheins, härtere Kriterien gelten, als bspw. für einen Job, der mit der Aufsicht von Kindern zu tun haben könnte (oder gehen die Behörden hierfür auch gleich in die Strafakten?).
Denn in beiden Fällen kann das Tier nicht da bleiben. Also sollten sowohl bei der Vermittlung als auch bei der Zulassung der gleiche Maßstab angesetzt werden. Alles andere ergibt keinen Sinn.
Wie gesagt, ich würde sie dann eben abschwächen bzw. auf das Führungszeugnis begrenzen. Dann passt es auch.
Fraglich ist in diskutiertem Fall nur, wer hatte vor Übernahme des Junghundes Kenntnis ob der Absage von Amtswegen
Wenn ich nur schon sehe, wie hier in der Diskussion die Strafakten und das Führungszeugnis inhaltlich verwechselt werden ... Das hält doch ein Normalmensch gar nicht auseinander, denke ich. Und selbst wenn man es auseinander hält, hätte ich persönlich nicht gedacht, dass das, was im Führungszeugnis nicht aufgeführt wird, eine ausschliessende Wirkung auf die Erlaubnis hätte, einen solchen Schein machen zu dürfen.
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Sorry für OT:
das TierQuartier wird von einer GmbH betrieben, siehe Impressum
Ich kenne die GmbH zufällig.
Dennoch gehört das TierQuartier der Stadt Wien- sieht man sogar das Logo auf der Homepage.
Die Stadt Wien hat 10 Millionen Euro dafür ausgegeben, nur so viel dazu.
Ist hier zwar nicht das Thema, aber gerade das Tierquartier ist sehr streng mit Übergaben von Hunden.
Deswegen wundert mich dieser Fall auch so. Die haben schon alleine fürs "Hund kennenlernen" enorme Richtlinien.
Spoiler anzeigen
Und an der GmbH ist just die Tietschutzstadträtin beteiligt, die die verschärften Hunderegelungen erlassen hat
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Äh Rosilein natürlich...... da ist sogar ein erweitertes Führungszeugnis nötig
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Das habe ich vorhin auch gelesen @pinkelpinscher
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Äh Rosilein natürlich...... da ist sogar ein erweitertes Führungszeugnis nötig
Ah, danke ... immerhin ... und das beinhaltet dann alles, was im Strafregister steht?
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Äh Rosilein natürlich...... da ist sogar ein erweitertes Führungszeugnis nötig
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Es gibt in Österreich kein erweitertes Führungszeugnis, zumindest unter dem Namen.
Nur ne extra Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge bei Jobs mit Kinderkontakt.
Sonstige Sozialberufe brauchen die normale Strafregisterbescheinigung (Und ne Registrierung im Gesundheitsberuferegister) Und in etlichen anderen Jobs wird der Strafregister auch verlangt
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