Der "gefährliche" Hund

  • In Wien passiert das,

    Puhh ... harte Sitten bei Euch ...

    Verstehe nicht, wie man sich wünschen kann, das auch noch zu verschärfen ...

  • Puhh ... harte Sitten bei Euch ...

    Bei uns geht's nach einigen Vorfällen der letzten Jahre sehr streng zu!

    Es wurde fast alles verschärft.

    Allerdings bin ich der Meinung, dass vor allem Listenhundebesitzer darunter leiden und genau das finde ich nicht fair.

    Glaub mir, mit einem Chihuahua an der Leine wirst Du kaum Probleme haben :ugly:

  • Bei uns geht's nach einigen Vorfällen der letzten Jahre sehr streng zu!

    Es wurde fast alles verschärft.

    Allerdings bin ich der Meinung, dass vor allem Listenhundebesitzer darunter leiden und genau das finde ich nicht fair.

    Dem scheint wohl so zu sein. Aber wie ich lese, für manche ist es noch nicht streng genug :ka: (und ich finde, das ist schon wirklich harter Tobak ... )


    Glaub mir, mit einem Chihuahua an der Leine wirst Du kaum Probleme haben :ugly:

    Genau das ist bereits jetzt Fakt, bzw. ein sehr gutes Beispiel, bei dem Toleranz vor Regeln punktet. Bei einem Chi möchte man sicherlich nicht einmal die harten VOs, die auch für diesen Chi gelten, anwenden. Obwohl ich es auch als ungerecht sehe, die einen so hart, die anderen nicht, möchte ich z.B. nicht, dass man das Ganze wirklich so hart und strikt auslegt. Gerade deswegen bin ich ja auch dagegen, mit dem Finger auf SoKas zu zeigen und hier noch Härteres zu verlangen, während man sich mit den eigenen Tutnixen einen grösseren Spielraum gönnt und auf Toleranz der Gesellschaft baut.

  • Also: Erstmal scheint mir das Blatterl da nicht der Nüchternsten und Seriösesten Eines zu sein.

    Dann halte ich es für sehr fragwürdig, dass die Mutter aus Unkenntnis der Gesetzeslage unwissend den Hund übernommen hat, wenn vor dem Hintergrund der Gesetzeslage der Tochter der "so sehr geliebte Hund" entzogen wurde. Was sie möglicherweise nicht wusste: Dass sie spätestens für den Hundeführerschein das Führungszeugnis vorweisen muss.

    Das Ganze hört sich mir sehr nach einer "wird mir schon keiner draufkommen" - Geschichte an, wie ich sie leider in meiner tierschutzaktiven Zeit öfter erlebt habe - und da zu Lasten der Hunde.

    Zur "Mitverantwortung" des Tierheims: Mich schaudert alleine der Gedanke, dass es jeder für eine Kommune tätigen Stelle möglich sein sollte (das TierQuartier wird von einer GmbH betrieben, siehe Impressum), das Führungsregister abzurufen. Dass man vom Interessenten für Hunde, bei denen das saubere Führungszeugnis eine Haltungsvoraussetzung ist, eine Kopie davon verlangt: Würde ich als "Kann-Option" für gut befinden, aber nicht als Verpflichtung (auch wenn es das in Österreich mittlerweile ist). Irgendwo geht mir bei solchen Diskussionen der Gedanke ans die Wichtigkeit von Eigenverantwortung immer weiter abhanden.

    Völlig unabhängig davon finde ich die Rasselisten sinnlos und leiderzeugend. Aber die Geschichte hat für mich ein unschönes Beigeschmäckle für alle Leute, die sich mit viel Herz und Kompetenz gerade für diese Hunde einsetzen.

  • Eigentlich müsste man eine solche Regelung auf alle Hunde ausweiten - ich bin mir sicher, müsste man zur Hundehaltung nachweisen, dass man ein sauberes Führungszeugnis hat, würden einige gefährliche und verantwortungslose Hund-Mensch-Kombis weniger rumlaufen.

    Naja, die Hundehaltung jetzt strenger zu machen als den Führerschein bzw. Kfz-Besitz, finde ich aber auch sehr fern. Ganz salopp gesagt: Selbst der dreistete Kreditbetrüger kann ein einwandfreier zuverlässiger Hundehalter sein, der seinen Hund im Griff hat und die bemühteste liebe Tante (oder auch genannt "Tierschutzuschi") mit blütenweißer Weste von nebenan die unfähigste Hundehalterin sein, die nur aufgrund von Fehlerziehung einen fiesen Beisser produziert, den sie an der Leine nicht halten kann. Kurzum, ein Führungszeugnis garantiert keine gute Hundehaltung oder Fähigkeit, einen Hund umwelttauglich zu sozialisieren.

    Dann lieber Auto-ähnliche Anforderungen wie Alkohol-bzw drogenfreies Führen eines Hundes oder Ausschluss entsprechender Vorstrafen.

    Bei der "Haltung" von Kindern würde ich mir das manchmal wünschen, dass es da entsprechende Vorschriften gäbe.... :mute:

  • In Wien passiert das,

    Puhh ... harte Sitten bei Euch ...

    Verstehe nicht, wie man sich wünschen kann, das auch noch zu verschärfen ...

    Es wird recht wenig kontrolliert. Nur wenn, dann... ist der Jammer immer groß.

    Verschärfungen fänd ich auch unsinnig. Es gibt gwnug Regelungen.. An die sich jetzt schon keiner hält.

    Wir haben 8 oder 10 Staffs bzw Staffartige allein im Block. 2 davon werden mit Beißkorb und Leine geführt, der große Rest mit entweder nur Leine oder nix davon hat aber relativ wahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigung. Und die Dame, die manchmal mit den beiden vom Elektroladen geht, keinen HFS.

    So wenig ich es begrüße, allen Hunden Beißkörbe umzuschnallen und sie in Leinenhaft zu halten, so wenig verstehe ich die Halter.

    Da ist von Nachschulung bis Geldstrafe bis Hundeabnahme das gesamte mögliche Spektrum dabei. Und die rechtliche Handhabe ist da.

    Ich kann es noch so fürchterlich finden, strafbar is das alles.

    Manche Beamte finden vieles selbst absurd oder jedenfalls übertrieben, andere nicht.

    Von Zeit zu Zeit gibt es auch mal "Nichtlistenhundurteile" wo dann alle aus den Wolken fallen, weil es ja alle so machen. Legendär ist die, ich glaub 700 oder waren es doch 1.200 Euro Strafe, weil der Hund nicht in der Praterhundezone frei lief, sondern von dort aus ein paar Meter auf die Jesuitenwiese. War zwar vermutlich ein Beamter mit nem schlechten Tag, aber überraschend? Nö. Eher verwunderlich, dass das nicht öfter passiert. Überzogen? Kommt einem zwar so vor, lag aber voll im möglichen Strafrahmen. Über den man diskutieren kann oder über die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes, nur nicht darüber, dass es halt strafbar ist, wenn ich den Hund überall rum rennen lasse und im Gesetz steht, dass ichs nicht darf. Auch 10 Meter auf der falschen Wiese ist lt. Vorgaben nicht erlaubt. Also is auch so ne Strafe drin.

  • ...

    Im Moment hat jedoch noch die Selbstauskunft eine gewisse, rechtliche Bedeutung. Und wenn sie unterschrieb, dass sie den Schein machen möchte (verpflichtend), ohne sich dessen bewusst zu sein, wie die VO anzuwenden ist (bzw. dass es noch über das normal übliche bei SoKas hinaus geht), dann hat sie einen Fehler gemacht, der ihr jetzt vor die Füsse fällt.

    Aber ob man dem Tierheim einen Vorwurf machen kann, nein, denke nicht. Man kann nicht einfach alles so perfekt machen, ohne auf der anderen Seite mit bestehenden Rechten zu kollidieren (gibt ja nicht nur Pflichten, auf der anderen Seite gibt es eben auch Rechte). Einem TH Einblick in Strafakten zu geben, niemals. Das Führungszeugnis zu ändern, never. Der Preis ist mir viel zu hoch. Bei weitab den meisten Menschen liegt erst gar keine Rechtsverletzung vor, wg. ein paar Ausnahmen würde ich das nicht ändern wollen.

    ...

    So sehe ich das auch :bindafür:

    Die Stadt Wien hält ihre Information 'Verpflichtender Hundeführerschein/Listenhunde' ja nicht unter Beschluss, auch nicht die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen, das ist alles online einsehbar.

    Man kann und gerade in Wien, muss man sich vor Übernahme eines Listenhundes informieren.

  • Dann halte ich es für sehr fragwürdig, dass die Mutter aus Unkenntnis der Gesetzeslage unwissend den Hund übernommen hat, wenn vor dem Hintergrund der Gesetzeslage der Tochter der "so sehr geliebte Hund" entzogen wurde. Was sie möglicherweise nicht wusste: Dass sie spätestens für den Hundeführerschein das Führungszeugnis vorweisen muss.

    Nun, das Vorstrafenregister selbst und das Führungszeugnis beinhalten wohl unterschiedliche Informationen (deswegen ja auch die Forderung von straalster , das zu ändern, so dass dasselbe drin stünde).

    Höchstwahrscheinlich, zumindest kann ich mir das gut vorstellen, ist sie davon ausgegangen, dass ein Führungszeugnis ausreichen würde. Tut es aber nicht, weil eine andere Instanz Einblick in das Strafregister nimmt (in dem noch weitere Informationen festgehalten werden, die nicht auf dem Führungszeugnis stehen und dort auf nicht drauf kommen sollen). Ob das jemand weiss :ka: Also ich hätte es nicht gewusst. Du? (Gut ... habe keine ... und möchte auch keinen SoKa anschaffen ... aber nur mal vorgestellt).

    Zur "Mitverantwortung" des Tierheims: Mich schaudert alleine der Gedanke, dass es jeder für eine Kommune tätigen Stelle möglich sein sollte (das TierQuartier wird von einer GmbH betrieben, siehe Impressum), das Führungsregister abzurufen.

    Mich auch ....

  • Und wieder eine Wiederholung von mir: ich finde das heavy in Wien |)

    In A hätte ich wohl nur ein Stofftier ... naja ich steuere eh einem Alter zu, wo ich mir keine großen, dynamische Vierfüßler mehr zulegen werde und so ein kleines Teckelchen mit Knopf im Ohr auf dem Rollator hockend :roll: wenn schon networkisch bekloppt, dann richtisch :rollsmile:

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