Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Ist eine Übernahme rechtlich betrachtet eine Vermittlung?
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Hi,
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Ja, richtig. Genau den Eindruck habe ich auch - es gibt immer mehr, und scheint gang und gäbe zu sein, sich eigene, individuelle Ausnahmen zu basteln.
Nur stehe ich auf dem Standpunkt: Nur weil es so verbreitet zu sein scheint, muss ich ja deshalb nicht selber auch so handeln.
Denn damit erreiche ich nur EINES: Noch mehr Regelungen, noch mehr Einschränkungen
Du, da bin ich ganz Deiner Meinung, alle, die sich nicht strikt daran halten (weil sie es nicht besser wissen oder denken, ihr Recht stünde über dem der anderen oder damit argumentieren: "Ist ja nichts passiert, soll sich nicht so haben") könnten Sargnägel sein, die zu noch mehr Regeln und Einschränkungen führen. Das Problem ist, viele merken nicht einmal, wenn sie sich ihre eigenen, individuellen Ausnahmen basteln.
Wobei ich bei denen, die es tatsächlich nicht merken, noch irgendwo den Hoffnungsschimmer auf Einsicht habe.
Wirklich schrecklich finde ich diejenigen, die sich tatsächlich dessen bewusst sind - und es trotzdem machen (über bestehende Regeln hinwegsetzen).
Da wünsche ich mir tatsächlich eine strikte Anwendung der geltenden Regeln.
Ohne darauf hinzuweisen: Aber andere machen das doch auch so!
Naja .... wenn wir bei Prinzipien eng aus legen bleiben .... , dann wirds mau mit "ohne darauf zu hinzuweisen". Man weist oft schneller darauf hin, als einem selbst bewusst ist, weil man seine eigenen Meinungen, Einstellungen, Rituale, Gewohnheiten kaum noch selbst kritisch hinterfragt, also die Messlatte nicht mit gleichem Prinzip an sein eigenes Handeln legt.
Hier musste ich jetzt schmunzeln - über mich selbst ...
Ja, da bin ich nicht frei von, so ein wenig Selbstreflektion schadet nicht.
Ich strenge mich aber an, ehrlich
Mein Leben, mein Handeln, meine Verantwortung.
Das unterläge aber doch auch der Betrachtung anderer, nicht nur der eigenen Interpretation. Das ist ja gerade das Problem.
Reden wir hier aneinander vorbei?
Ich bezog mich auf bestehende Regeln, die für jeden gelten. Da gibt es keine Interpretation beim Handeln, wenn dieses gegen eine Regel verstößt.
Was ich meine: Mache ICH einen Fehler, kann ich das nicht auf andere abwälzen, sondern muss selber dafür gerade stehen.
Eben auch, wenn äußere, von mir nicht beeinflussbare Umstände, erst diesen Fehler ermöglicht haben.
Ob die befugten Stellen dann, unter Berücksichtigung ALLER Umstände (wozu eben auch gehören kann, dass der Betreffende bisher unbescholten ist) entscheiden, eine weniger harte Strafe anzuwenden, liegt nicht in meinem Ermessen.
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Nein, @Das Rosilein mir ging es weder um irgendwelches Pinkeln lassen noch Mofa noch SoKa.
Es geht mir - und das habe ich von Anfang an deutlich gemacht - darum, dass einige hier die Schuld komplett der Halterin bzw. der Mutter der Halterin zuschieben (hätte sie doch alles nachlesen können, warum übernimmt sie denn Hund denn, wenn sie gar keinen Hundführerschein machen kann usw.).
Für mich spielen hier ganz klar das System und das Tierheim entscheidende Rollen.
Meiner Meinung nach darf das Tierheim keine Tiere an Menschen vermitteln, die sie rein rechtlich nicht halten können. Und das ist in diesem Fall gegeben, da die Frau keinen Hundeführerschein machen kann, den sie zur Haltung dieses Tieres nun einmal benötigt.
Da kann der Hund noch so lieb, unauffällig und gesichert sein und sie noch so derartig befähigt - rechtlich darf sie den Hund nicht halten. Und das Tierheim hat ihr einen Hund vermittelt, den sie nicht halten darf und der mit jedem Zurückkommen schwieriger zu vermitteln ist.
Wenn das da gängige Praxis ist möchte ich nicht wissen, wie viele Tiere da bei ungeeigneten weil ungeprüften Haltern gelandet sind.
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Ich bin in meinem Ganzen Leben noch nie von irgendeinem Ornungsamtmitarbeiter angesprochen worden wegen nem Hund, noch nie.
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Wobei ich bei denen, die es tatsächlich nicht merken, noch irgendwo den Hoffnungsschimmer auf Einsicht habe.
Wirklich schrecklich finde ich diejenigen, die sich tatsächlich dessen bewusst sind - und es trotzdem machen (über bestehende Regeln hinwegsetzen).
Da wünsche ich mir tatsächlich eine strikte Anwendung der geltenden Regeln.
Das kann man auch alles nicht über einen Kamm scheren, mit dem drüber hinweg setzen. Wenn ich alleine an die vielen Diskussionen denke, wenn es mal Rechtssachen hier im DF betrifft, wie unterschiedlich Gesetze ausgelegt werden. Das klassiche, "sich im Recht fühlen ist eines, Recht zu haben ein anderes und Recht zu bekommen, noch mal eine ganz andere Hausnummer".
Eine Gesellschaft lebt nicht nur über Gesetz und Ordnung, sonder auch über Toleranz. Bin mir sicher, jeder baut täglich mehrfach darauf, ohne sich dessen bewusst zu sein, und sei es nur, nicht ganz korrekter Abstand zum vorherigen Auto, weil dies und das, sich der Abstand gerade verkürzte ... Oder mal den Blinker nicht gesetzt, weil im Kreisel an der Technik gescheitert (die Dinger gehen ja nach Fahrwinkel schon mal wieder automatisch aus und lassen sich nicht so einfach und zügig ...). So, und jetzt steht dort ein Verkehrspolizist, gibt mir einen Strafzettel, weil: "hätte ja gesetzt sein müssen, von den VOs her, der Blinker". Und hält mir dann Vorträge, was alles hätte passieren können, weil das Ding gerade aus war, als ich aus dem Kreisel fuhr.
Also ich für meinen Teil bin froh, dass es überwiegend nicht so strikt läuft, dass nicht alles gleich geahndet wird, auch wenn ich mir z.B. darüber bewusst bin, das Dingens beim Rausfahren anmachen zu müssen. Puhh, wirklich ...
Reden wir hier aneinander vorbei?
Keine Ahnung.
Ich bezog mich auf bestehende Regeln, die für jeden gelten. Da gibt es keine Interpretation beim Handeln, wenn dieses gegen eine Regel verstößt.
Doch, natürlich. Siehe mein Beispiel für den läppischen Blinker. Und hinzu kommt, dass jeder selbst interpretiert, was mit den Regeln jetzt gemeint ist oder nicht (eigene Rechtsauffassung). Läuft doch nicht jeder mit einem (
ok, käme man nicht mit aus) Gesetzbuch unter dem Arm. Und selbst unter Fachleuten wird täglich ausgelegt und interpretiert (gehört zum Job). Die Justiz hätte kaum noch etwas zu tun, wäre es anders
Ob die befugten Stellen dann, unter Berücksichtigung ALLER Umstände (wozu eben auch gehören kann, dass der Betreffende bisher unbescholten ist) entscheiden, eine weniger harte Strafe anzuwenden, liegt nicht in meinem Ermessen.
Ja eben, das liegt in den Händen anderer (und hier spielt die Toleranz sowie die daraus resultierenden Entscheidungen schon eine massgebliche Rolle, ob es überhaupt soweit kommt).
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Ich bin in meinem Ganzen Leben noch nie von irgendeinem Ornungsamtmitarbeiter angesprochen worden wegen nem Hund, noch nie.
Ich auch nicht.
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Ich gehöre zu einigen die nur von Fehlverhalten Seitens der Tochter und Mutter schreiben.
Bzw. will ich einfach nicht verstehen, weshalb 'Schuld' (<-- Schuldzuweisung steht hinten an) bei so vielen Parteien, beim letzten Part mit gesucht werden will?
1. der Verkäufer
2. die Käuferin
3. die Mutter
4. das TH
Das letzte Glied der Reihenfolge nimmt den Zwerg nach Abnahme auf, übergibt ihn der Mutter (ist Übernahme rechtlich eine Vermittlung?) und soll Mitschuld haben, Mitschuld an etwas, was es nicht zu verantworten hat?
Dass der Mutter (die vor Übernahme gar keinen HFS vorlegen kann!) von Amtswegen der HFS versagt wird, kann das TH nicht wissen?
Das wusste die Mutter selbst nicht.
Der Hundeführerschein für Listenhunde muss innerhalb drei Monaten ab Haltung absolviert werden. Wie soll das TH wissen, dass der Mutter das untersagt wird?
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Ich bin in meinem Ganzen Leben noch nie von irgendeinem Ornungsamtmitarbeiter angesprochen worden wegen nem Hund, noch nie.
Ich auch nicht.
Dito!
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Ich bin in meinem Ganzen Leben noch nie von irgendeinem Ornungsamtmitarbeiter angesprochen worden wegen nem Hund, noch nie.
In Wien passiert das, je nach Gegend, Optik des Halters, Schwerpunktkontrollziel und "Farbe" des Hundes (gestromt) durchaus. Allerdings ist das in Österreich rein Sache der Polizei.
In Bezug auf gelistete Hunderassen bzw Hunde, die nach Ansicht der amtshandelnden Beamten, aussehen wie ein gelisteter Hund darf dabei kontrolliert werden: Ob der Hundeführschein von Hund und der vom Halter (2 separate Karten) vorhanden sind (in Kombination mit Ausweiskontrolle) plus verpflichtender Alkoholtest. Leinen- und Beißkorbflicht ebenfalls (Für "normale" Hunde gilt: draußen sein entweder mit Leine oder Beißkorb, an definierten Plätzen auch beides zusammen, "nackter" Freilauf nur in ausgewiesenen Gebieten. Gelistete Rassen haben dauerhaft Leinen- und Beißkorbpflicht. Freilauf nur in umzäunten Hundeausläufen. Hundefreilaufflächen ohne Zaun dürfen von Hunden gelisteter Rassen nur mit Beißkorb genutzt werden).
Hundeabnahme kann mittlerweile durch die Polizei im Prinzip jederzeit erfolgen. Es reicht die Einschätzung der Beamten, dass eine Gefahrensituation vorliegt.
Bin nicht oft kontrolliert worden, aber doch. Und zwar jeweils ausschließlich wegen des gelisteten Hundes und der Frage, ob der gemeldet ist und ich berechtigt bin mit ihm unterwegs zu sein. Unsere Gefahrensituationen: Listenhund hat bellenden Diensthund angebellt. Listenhund steht mit Leine und Beißkorb an ner Schnellbahnstation. Listenhund geht an der Leine über nen öffentlichen Platz.
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Nein, Das Rosilein mir ging es weder um irgendwelches Pinkeln lassen noch Mofa noch SoKa.
Es geht mir - und das habe ich von Anfang an deutlich gemacht - darum, dass einige hier die Schuld komplett der Halterin bzw. der Mutter der Halterin zuschieben (hätte sie doch alles nachlesen können, warum übernimmt sie denn Hund denn, wenn sie gar keinen Hundführerschein machen kann usw.).
Wir hatten ja auch nicht direkt miteinander diskutiert, das erklärt vll. einiges, aber so wirklich klar ... ich sach mal nix, kommt noch vll. noch
Für mich spielen hier ganz klar das System und das Tierheim entscheidende Rollen.
Das ist doch auch immer so, weil es nicht einmal perfekte Systeme gibt. (Wobei das auch eine Einstellungssache ist ... selbst im Chaos ...
)
Meiner Meinung nach darf das Tierheim keine Tiere an Menschen vermitteln, die sie rein rechtlich nicht halten können. Und das ist in diesem Fall gegeben, da die Frau keinen Hundeführerschein machen kann, den sie zur Haltung dieses Tieres nun einmal benötigt.
@pinkelpinscher hatte es ja ziemlich aufgeschlüsselt, wie so etwas zustande kommt, denke man macht es so, weil es praktikabel ist und ansonsten ganz gut funktioniert (und anderes Nachteile hätte, die man nicht in Kauf nehmen wollen würde).
Wenn ich das sagen darf, ohne Dich beleidigen zu wollen (jedem seine Meinung, ist meine Überzeugung),will ich wirklich nicht, aber nach meiner Einschätzung ... aus vielen, vielen Diskussionen .... so vom Typ her, neigst Du dazu, Kontrolle und Überwachung. Hin und wieder habe ich das ein oder andere Mal schon geschmunzelt und gedacht ... so leicht diktatorische Ansätze ... könnte ein Job für Dich sein
(Nimms nicht so ernst, bitte).
Im Moment hat jedoch noch die Selbstauskunft eine gewisse, rechtliche Bedeutung. Und wenn sie unterschrieb, dass sie den Schein machen möchte (verpflichtend), ohne sich dessen bewusst zu sein, wie die VO anzuwenden ist (bzw. dass es noch über das normal übliche bei SoKas hinaus geht), dann hat sie einen Fehler gemacht, der ihr jetzt vor die Füsse fällt.
Aber ob man dem Tierheim einen Vorwurf machen kann, nein, denke nicht. Man kann nicht einfach alles so perfekt machen, ohne auf der anderen Seite mit bestehenden Rechten zu kollidieren (gibt ja nicht nur Pflichten, auf der anderen Seite gibt es eben auch Rechte). Einem TH Einblick in Strafakten zu geben, niemals. Das Führungszeugnis zu ändern, never. Der Preis ist mir viel zu hoch. Bei weitab den meisten Menschen liegt erst gar keine Rechtsverletzung vor, wg. ein paar Ausnahmen würde ich das nicht ändern wollen.
Wenn das da gängige Praxis ist möchte ich nicht wissen, wie viele Tiere da bei ungeeigneten weil ungeprüften Haltern gelandet sind.
Glaube nicht, dass das viele sind. Denke, die echten Problemhunde kommen aus anderen Quellen.
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