Der "gefährliche" Hund

  • Was soll denn das für einen Unterschied machen warum der Hund seine beiden Bezugspersonen zerfleischt hat?
    Der kann das, der hat das schon gemacht, der muss für immer gesichert untergebracht werden.
    Warum sollte sein Weiterleben dann noch davon abhängen, warum? Es sein denn man fühlt doch noch in Richtung Strafe.
    Das habe ich persönlich aus diesem Thread gelernt. Für diese persönliche Entwicklung bin ich euch auch echt dankbar. Ich dachte nämlich genau das zu Anfang.
    Der kann natürlich weiterleben, eben wie jedes andere potentiell tödlich gefährliche Tier in Menschenhand ( Leoparden, Wölfe etc.) Das er das darf, obwohl zwei Menschen getötet wurden, wäre wirklich bemerkenswert. Vielleicht währen die getöteten zwei Halter darüber erleichtert und froh. Vermutlich währen sie noch lebendig und erleichtert und froh, wenn diese Lösung von den Behörden ihrer Tötung erfolgt währe...

  • ich habe keine Gelegenheit, die Pressekonferenz zu schauen, kann jemand das Ergebnis sachlich kurz zusammenfassen?
    Das wäre sehr freundlich.

  • Es soll geklärt werden warum die Behörde gepennt hat, es steht noch nicht fest ob der Hund euthanasiert oder irgendwo anders untergebracht wird.

  • Es soll geklärt werden warum die Behörde gepennt hat, es steht noch nicht fest ob der Hund euthanasiert oder irgendwo anders untergebracht wird.

    Auf den Punkt gebracht richtig!

    Sogar ein Gutachten das belegte, dass der verstorbene junge Mann diesen Hund hätte nicht halten dürfen lag vor und dennoch wurde alles versäumt von Amts wegen, hui hui ...

    Eigentumsverhältnisse sind auch offen.

  • Ich fasse kurz zusammen:
    Die Stadt hat das bekannte Versäumnis eingeräumt, wonach bereits 2011 die Entscheidung getroffen war, den Hund wegen seiner Gefährlichkeit und wegen der Einschätzung des Halters als ungeeignet einzuziehen. Alle erforderlichen Informationen, auch ein psychiatrisches Gutachten über die Person des Halters lagen vor.

    Man hat keine Erklärung dafür, geht nicht davon aus, dass es weitere Vorgänge dieser Art gibt, arbeitet jetzt aber auch Altfälle auf. Im Raum stehen dienst- und strafrechtliche Konsequenzen.

    Geprüft wird jetzt unter Einbeziehung von Amtstierarzt und auch unabhängigen Experten, ob der Vorschlag des Tierheims zur Unterbringung des Hundes eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausschließt. Hierzu wurde die allgemeine Vorgehensweise geschildert.

    Die Frage, um welche Einrichtung oder wenigstens welche Art der Einrichtung es sich handelt, wurde nicht beantwortet, auch zu einem zeitlichen Rahmen konnte keine Aussage getroffen werden.

    Der Hund soll am Maul sehr schmerzempfindlich sein, wird behandelt, sein Allgemeinbefinden wurde als soweit gut beschrieben.

    Es wurde dann noch gefragt, ob gerichtliche Schritte eingeleitet werden können, wie auch immer die Entscheidung dann ausfällt. Dazu wurde gesagt, dass auch die Rechtsposition der Erben zu beachten ist, mit denen eine Abstimmung erfolgt bzw. die dann auch ggfs. rechtlich vorgehen könnten (die werden den ja aber wohl kaum haben wollen).

  • Bei anderen schlimmen Beiß- oder Tötungsvorfällen sind ja die Halter noch am Leben, und meist SELBST, bei aller Liebe, vernünftig genug, der Euthanasie zuzustimmen. Würde Chicos Halter noch Leben, nachdem der Hund "nur" die Mutter getötet hätte, gabe es vermutlich auch keine Diskussion darüber.

    Und genau wegen dieser kleinen Details, konnte Chicos Geschichte solche viralen Runden schlagen. Genau wie wir hier jetzt diskutieren, so haben wir einfach die Zeit (!!) über wenn und aber mit möglichen Folgen zu sprechen. Bei anderen Fällen gibt es dafür einfach nicht mehr die (gefühlte) Möglichkeit. Weil "der Hund ist ja schon tot, bringt ja nichts".

    Ich kann eine behördliche Entscheidung nur dahingehend verstehen, dass der Hund euthanasiert wird. Alles andere wäre (auch im Hinblick auf das NdsSOG und dem NHundG) imA nicht tragbar. "So habe ich das nicht gelernt"

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