Der "gefährliche" Hund

  • Es gibt genug Autofahrer ohne FS und ebenso genug, die nicht -gar über Jahrzehnte- auffallen!

    Man muss das Eine auch nicht mit dem Anderen vergleichen!

    Wieviel Millionen (nur die angemeldeten?) Hunde gibt es in DE und wieviel Millionen Autos :denker:

    Ich kann es -für mich- drehen und wenden wie ich will, ohne Eigenverantwortung läuft nichts, Gebote hat es schon mehr als genug!

  • Es gibt genug Autofahrer ohne FS und ebenso genug, die nicht -gar über Jahrzehnte- auffallen!

    Man muss das Eine auch nicht mit dem Anderen vergleichen!

    Wieviel Millionen (nur die angemeldeten?) Hunde gibt es in DE und wieviel Millionen Autos :denker:

    Ich kann es -für mich- drehen und wenden wie ich will, ohne Eigenverantwortung läuft nichts, Gebote hat es schon mehr als genug!

    etwa 5 mal so viele Kfz als Hunde

    Und etwa 1000 mal mehr verkehrstote als Tod durch hundeangriff

    Nur ist das absolut nicht vergleichbar

    7 auf einen Streich ist mit Kfz schneller realierbar als mit Hund

    Und verkehrstot ist ein flexibler Sachverhalt

    Kann ich prima alleine hinkriegen mit nem Baum

    Oder etwas spannender mit technischem defekt

    Oder der unachtsame Lkw am Stauende

    Oder oder oder

  • Ja, das ist die eine Seite.

    Was mir dabei fehlt: Die Pflicht des VERKÄUFERS, sich davon überzeugen zu müssen, dass ein Käufer diesen Führerschein hat.

    So lange die Hundeproduktion so ungebremst läuft, besteht eben auch die Möglichkeit, sich einen Hund zulegen zu KÖNNEN - und zwar ohne das Procedere zur Berechtigung der Haltung eines Hundes durchlaufen zu müssen.

    Das muss natürlich Hand in Hand gehen, da stimme ich dir vollkommen zu.

    Führerschein für Käufer, Überprüfung dessen und Kontrolle der Verkäufer. So, dass beide Seiten mehr Sicherheit haben und auch mehr Sicherheit bieten.

  • Hundundmehr


    Ich glaub, ein grundsätzliches Verständigungsproblem, das ich bei sowas habe: Ich hab dabei nicht „find ich moralisch gut oder böse“ im Hinterkopf, sondern versuche, mir (wertfrei) die Strukturen vorzustellen. Mir gehts nicht um persönliche Rechte Einzelner, sondern um das rechtliche Konstrukt für Alle.


    Ich spoiler mal, weils die Diskussion doch schon ein wenig sprengt:

    Spoiler anzeigen

    Einfach mal kurz angedacht, da gibt es bestimmt noch mehr: Grundsätzlich erwirbst Du in Deutschland beim Kauf eines Tiers (das man auch kaufen darf) das Eigentum daran. Und private Zuchten bzw. Liebhaberzuchten sind erstmal erlaubt.


    Mit der Beschränkung im privaten Bereich bzw. gegen „unerwünschte Quellen würdest Du also schonmal grundsätzlich ins Eigentumsrecht (Nicht Einzelner, sondern ins gesamte Rechtskonstrukt) eingreifen. Mit dem Verbot, Tiere aus „unseriösen“ Handel zu erwerben, in den freien Wettbewerb (was die fast sichere Gefahr von Monopolisierung nach sich zieht). Bei Importverboten dann auch noch auf EWWU-Ebene. Und wenn Du die Möglichkeit des Erwerbs unter „Zulässigkeitsvoraussetzungen (also Sachkunde) beim Käufer stellst, in das Recht auf freie Entfaltung. Und das sind in unserer Rechtsordnung schon Hausnummern, das braucht eine ganz starke Legitimation.

    Wen solche Eingriffe dann wie noch tangieren (die ja nicht zwangsläufig nur Auswirkungen auf Hunde und deren Halter haben, denn Du schaffst damit Präzedenzsituationen), das lässt sich im Vorfeld gar nicht absehen.


    Zur Legitimation: Wenn Du über den Gedankengang „Gefahrenabwehr“ (Tierschutz klammere ich jetzt mal aus, sonst wirds ja noch abstrakter) an dieses Paket gehst, dann definierst Du den Hund also quasi zum Gefahrengut, das nur unter sorgfältig überwachten Bedingungen erzeugt, gehandelt, erworben und geführt werden sollte, um die Allgemeinheit zu schützen. Genau das ist dann der Auftrag, den der Staat bekommt: Den Schutz der Allgemeinheit über die engmaschige Kontrolle der „Hundeproduktion und des „Hundehandels“ zu gewährleisten. Damit schaffst Du quasi die Legitimation für die Beschneidung grundsätzlicher Rechte.


    Was dieser Auftrag dann aber an weiteren Eingriffen und Regelungen nach sich zieht oder ziehen könnte, lässt sich ebenfalls im Vorfeld nur schwer absehen. Aber zum Beispiel so Stichworte wie Kastrationspflicht, Zwangsabgabe „illegaler„ Würfe beim Tierschutz, Zuchtmonopole beim Wohlhabendsten ... fallen mir da auf Anhieb ein, ohne groß darüber nachzudenken. Und da sind wir noch gar nicht bei den möglichen Auswirkungen z. B. auf andere Haustiere oder ganz andere Interessensgebiete.

    Und deshalb hab ich damit Bauchweh.

  • Jetzt hab ich doch mal ein schönes Beispiel, für die Dinge, die es nicht geben sollte und bei denen eine Verordnung oder ein Verbot angebracht wären:

    Ich sehe seit einiger Zeit ein Kind, so ca. 9 oder 10 Jahre, mit einem Bullterrier spazieren gehen. Davon abgesehen, daß man kein Kind in dem Alter egal mit welchem Hund alleine spazieren gehen lassen sollte, daddelt dieses Mädchen ununterbrochen auf ihrem Smartphone rum. Hund ist zwar angeleint, aber unkontrolliert, an langer Leine.

    Kinder in dem Alter sind bei einer Beisserei total überfordert. Sollte da jetzt mal was passieren, hieße es, daß man als betroffener HH alleine dasteht.

    Die Tochter einer Bekannten, auch ungefähr damals in dem Alter, war immer mit dem Yorkie der Familie unterwegs. Als der Yorkie einmal angegriffen und schwer verletzt wurde, wußte das Kind überhaupt nicht, was zutun ist.

    Sowas gehört für mich verboten und schon gar nicht schickt man ein Kind alleine mit einem Bullterrier los, mag er noch so lieb sein.

    Auch der kann sich bei einem Angriff wehren und dann Amen!

  • zumal - je nach dem, welches bundesland - darf man einen bullterrier erst mit 18 jahren ausführen.

    Ich mein, das wär hier in NRW auch so, kann aber auch sein, daß diese Verordnung schon wieder aufgehoben wurde. :ka:

  • Jetzt hab ich doch mal ein schönes Beispiel, für die Dinge, die es nicht geben sollte und bei denen eine Verordnung oder ein Verbot angebracht wären:


    Ich sehe seit einiger Zeit ein Kind, so ca. 9 oder 10 Jahre, mit einem Bullterrier spazieren gehen. Davon abgesehen, daß man kein Kind in dem Alter egal mit welchem Hund alleine spazieren gehen lassen sollte, daddelt dieses Mädchen ununterbrochen auf ihrem Smartphone rum. Hund ist zwar angeleint, aber unkontrolliert, an langer Leine.

    o.O

    Ich hätte schwören können, dass es dafür schon längst ein Gesetz oder Verordnung gibt?

    In der Hundeverordnung unserer Stadt steht, dass Listenhunde gar nicht von Minderjährigen geführt werden dürfen und man ein Führungszeugnis benötigt.

  • Ist doch über die Anforderung das der hundeführer

    Psychisch und physisch in der Lage sein muss

    Den Hund so zu führen (bzw zu halten)

    das keine Gefahr ausgeht abgegolten

    Ohne Täter keine Opfer

    So kann weder das Kind mit dem großen oder kleinen Hund...

    Nunja...

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