Der "gefährliche" Hund

  • Anderen Hund gebissen, da gilt das nicht, weil eben keine Straftat.

    Heißt dann also doch: Wenn ein Hund meinen Hund zerbeißt, und der Halter des anderen Hundes will mir seine Personalien nicht nennen und geht einfach, darf ich rein rechtlich gesehen erst mal gar nix tun? :???:

    Rein rechtlich, du darfst ihn nicht aufgrund des "Jedermann-Paragraphen" festhalten, also am Arm packen und festhalten, oder ihn in einem Schuppen einsperren, bis die Polizei kommt.

    Aber wie du vorhin gemeint hattest, sein Auto zuparken oder Foto machen von ihm und seinem Hund, sind ebenfalls keine Straftaten. Also wieso das nicht machen, wenn möglich?

    Zuständig für Verletzungen von Hund an Hund ist eben nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt.

  • Das stimmt so nicht... Ich muss niemandem sagen, wie ich heiße und mich auch niemandem gegenüber ausweisen.

    Es bedarf dafür natürlich schon eines Grundes. Liegt der vor, kann ich durchaus die Personalien verlangen. Bekomme ich die nicht, kann die Polizei dazu gerufen werden und für die Herausgabe der Personalien sorgen.

    Die IDF ist ausschließlich eine Maßnahme von Amtsträgern!

    Freiwillig oder unfreiwillig!

    Da bedarf es auch keinerlei besonderer Gründe, bist du kein Amtsträger, hast du kein Recht Personalien zu verlangen!

    Anders verhält es sich natürlich, werden Personalien zur Legitimation gebraucht (z.B. in Banken), aber i.d.R. erfolgt dies auf freiwilliger Basis und hat nichts mit dem hier angesprochenen zu tun.

  • Die IDF (Identitätsfeststellung) IST eine Maßnahme. Diese darf nur von befugten Amtsträgern durchgeführt werden.

    Fahrkartenkontrolleure, Bewachungspersonal, Ladendetektive z. B. sind KEINE Amtsträger. Sie dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit die Personalien verlangen, um gegen Verstöße, die im Rahmen ihrer Aufgaben liegen, vorgehen zu können. Werden die Personalien nicht freiwillig herausgegeben, so greift das Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme.

    Aber auch als Privatperson darf ich jemanden (angemessen) festhalten, sofern er "auf frischer Tat" erwischt wurde, wenn dieser nicht bereit ist die verlangten Personalien herauszugeben,

    Die Maßnahme der IDF darf dann nur die verständigte Polizei durchführen.

    Ich darf niemanden ZWINGEN, mir seine Personalien zu geben - bei einem vorliegendem GRUND verlangen darf ich sie allerdings schon.

  • ch darf niemanden ZWINGEN, mir seine Personalien zu geben - bei einem vorliegendem GRUND verlangen darf ich sie allerdings schon.

    Ja, dann verlangt mal, denn verlangen kann man viel. Derweil wehrt man sich gegen das Festhalten, damit rutscht es in eine andere Rechtslage (weil es nur noch unangemessen werden kann) und man macht sich vom Acker. :bindafür:

    Diese Gesetze machen m.E. so "unglaublich viel Sinn" ... das schreit doch förmlich nach Eskalation, ist das so eine Form von "Scheinmacht" :drgreen:?

    (nur vorgestellt, Heinz oder Resi Schmitz wollten mich gegen meinen Willen körperlich festsetzen, weil sie meinen, meine Personalien feststellen zu müssen .... selbst wenn ich mich meiner Hunde zuliebe zusammenreisse, braucht nur einer oder beide dabei über die Strenge schlagen und schon gibt es die nächste Schlagzeile wg. gefährlicher Hunde ... )

  • Aber auch als Privatperson darf ich jemanden (angemessen) festhalten, sofern er "auf frischer Tat"

    Die frische Tat muß aber eine Straftat sein, sonst bist Du nämlich zurecht ganz schnell dran wegen Freiheitsberaubung

  • Die frische Tat muß aber eine Straftat sein, sonst bist Du nämlich zurecht ganz schnell dran wegen Freiheitsberaubung

    Also mir wäre das auch zu heikel, klingt so nach Gummi-§ ... Auslegungssache ... und weil nur sehr wenige Otto-Normal-Verbraucher auf die Schnelle zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterscheiden können ... klingt alles nach Ärger ... und dann noch das "angemessen" dazwischen ... nein, klingt nicht wirklich so, dass man sich drauf einlassen sollte ... klingt eher nach: "Sehr wahrscheinlich, dass man nachher der Dumme ist".

  • Ist die Verletzung eines Hundes nicht rein juristisch eine Sachbeschädigung?

    Dafür wäre dann doch wieder die Polizei zuständig, oder?

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