Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Mir kommt deine Story zweifelhaft vor
wie die diversen anderen Storys auch
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Hallo,
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Ich weiß ja nicht wie das in Ö ist, aber in D können Ämter und zivile Betriebe die für Ämter arbeiten, selbst die schwachsinnigsten Aussagen/Annahmen treffen, die dann tatsächlich als amtlich und wahr gelten bis man mit hilfe eines Prozesses das jewelige Amt dazu zwingt, ihre Annahmen zu korregieren. Um im gegensatz zur eigendlichen Juristischen meinung, dass man ja solange Unschuldig ist bis die Schuld bewiesen wurde, ist man gegenüber eines Amtes in der Beweispflicht seiner Unschuld bzw. der Unrichtigkeit der amtlichen Annahme. Und das zieht sich durch quasi alle Ämter.
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Ich weiß ja nicht wie das in Ö ist, aber in D können Ämter und zivile Betriebe die für Ämter arbeiten, selbst die schwachsinnigsten Aussagen/Annahmen treffen, die dann tatsächlich als amtlich und wahr gelten bis man mit hilfe eines Prozesses das jewelige Amt dazu zwingt, ihre Annahmen zu korregieren. Um im gegensatz zur eigendlichen Juristischen meinung, dass man ja solange Unschuldig ist bis die Schuld bewiesen wurde, ist man gegenüber eines Amtes in der Beweispflicht seiner Unschuld bzw. der Unrichtigkeit der amtlichen Annahme. Und das zieht sich durch quasi alle Ämter.
Kannst du dafür bitte ein Beispiel nennen?
Ich denke nämlich du brinst da einiges durcheinander.
Das hier
"Um im gegensatz zur eigendlichen Juristischen meinung, dass man ja solange Unschuldig ist bis die Schuld bewiesen wurde, ist man gegenüber eines Amtes in der Beweispflicht seiner Unschuld bzw. der Unrichtigkeit der amtlichen Annahme." ist pauschal einfach nicht richtig. Das was du meinst ist, die sogenannte Unschuldsvermutung (also man muss dir beweisen, dass du eine Straftat begangen hast. Wenn man das nicht kann, bist du unschuldig), und die hat absolute Gültigkeit im deutschen Strafrecht. Strafrecht = Staatsanwaltschaft klagt dich an, eine Straftat begangen zu haben -> Gerichtsverhandlung vor einem Strafgericht.
Alles was Anträge bei Behörden, bei Ämtern angeht, wo du als Privatperson oder auch als Vertreter einer Firma Anträge stellst, ist kein Strafrechtsverfahren, da gilt der Grundsatz Unschuldsvermutung nicht, oder nicht immer, oder auch gar nicht. Siehe Listenhunde. Das ist eine ganz andere rechtliche Sache.
Und dass man nur mit einem Gerichtsprozess so eine behördliche Annahme, wie du das nennst, korrigieren kann, ist einfach falsch.
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Das geht nur, wenn man die entsprechenden Fristen nicht einhält.
Wenn also das Amt mir schreibt, ich soll meinen Hund anmelden und Steuern in Höhe von xy zahlen und ich reagiere nicht auf dieses Schreiben, weil ich zum Beispiel gar keinen Hund habe, wird dieses Schreiben mit Ablauf der Frist rechtskräftig. Ich muss also die Steuern zahlen, selbst wenn ich kein Hundebesitzer bin. So ist die Rechtslage in Deutschland.
Klar lässt sich so etwas recht einfach aufklären und man wird in dem Beispiel nicht zahlen müssen, da man ja nachweisen kann, dass man keinen Hund hat.
Deswegen immer Fristen einhalten!
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Behaupten können Ämter in DE viel, ja.
Dennoch bekommst du i.d.R. bei Amtsangelegenheiten Anhörungsbögen u.ä., kannst fristgebunden Widerspruch einlegen usw. man muss sich darum kümmern! Amtsschreiben sollte man immer erst nehmen!
Was meinst du mit: ziviler Betrieb der für Ämter arbeitet SunkaSapa?
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Und selbst wenn sie viel koennen.. Wenn jemand dem Amt ein Foto von einem meiner Malis schickt und der Hund deswegen (und nur deswegen!) als Listenhund (also Kat. 1) eingestuft wird, dann kann ich das mAn extrem einfach aufklaeren! Die AT ist ein offizielles Dokument dass die Rasse uns die Abstammung meines Hundes nachweist und meine Hunde sind ueber den Chip zweifelsfrei mit ihrer AT in Verbindung zu bringen. Notfalls geht der Hund samt AT zu nem Sachverstaendigen.
Da kann irgendein Mensch im Amt noch so gerne eine gelistete Rasse drin sehen wollen.
Und auch wenn das naiv ist...ich bezweifle wirklich, dass es ein Gerichtsverfahren braucht um diesen Irrtum aufzuklaeren!
Es geht hier ja -angeblich - nicht um einen papierlosen Hund, der phaenotypisch einer Rasse der Kat. 1 entspricht. Und es geht auch um keinen Hund, der durch sein Verhalten irgendwie eingestuft wurde..
Aber in dem Fall hier will man ja anscheinend gar nix aufklaeren...
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Zitat
Die Behörde hat die Frage, ob es sich bei einem Hund um einen gemäß Abs. 2 handelt, nach dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes vorzunehmen. Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt, gilt der Hund als hundeführscheinpflichtiger Hund, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt.
Quelle: aktuell gültiges Wiener Tierhaltegesetz
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Kannst du dafür bitte ein Beispiel nennen?
Klar kann ich.
Das Jugendamt zum Beispiel kann annehmen das ein Kindeswohl gefährtet ist und die Eltern müssen beweisen das dem nicht so ist.
Die Arge kann annehmen das jemand mit jemandem Verheiratet ist, obwohl es eigendlich eine andere Person ist. Und man kann nichts dagegen machen, wenn die Arge darauf besteht. Einzigstes Mittel eine Personenfeststellungsklage.
Ein Amt legt eine willkürliche Zaunhöhe fest, die als wolfssicher gilt. Und obwohl die Natur selbst zeigt, das diese Höhe nicht sicher ist, gilt alleinig diese willkürliche Zaunhöhe als wolfssicherer Zaun.
Gibt bestimmt nochmehr Beispiele.
Ich halte es durchaus für möglich das ein OA in D einen Hund zu einem Listenhund machen kann, und dann der Halter in der Beweispflicht ist, dass es sich nicht um einen Listenhund handelt.
Alles was Anträge bei Behörden, bei Ämtern angeht, wo du als Privatperson oder auch als Vertreter einer Firma Anträge stellst, ist kein Strafrechtsverfahren, da gilt der Grundsatz Unschuldsvermutung nicht, oder nicht immer, oder auch gar nicht. Siehe Listenhunde. Das ist eine ganz andere rechtliche Sache.
Eben eben. Aber es scheint so in den Köpfen der Menschen drin zu sein, wenn es vor Gericht geht, dass einem eine Schuld bewiesen werden müsste. Aber bei Streitigkeiten mit Ämtern ist es eben genau anders herum.
Was meinst du mit: ziviler Betrieb der für Ämter arbeitet SunkaSapa?
Zum Beispiel Gutachter.
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Die AT ist ein offizielles Dokument dass die Rasse uns die Abstammung meines Hundes nachweist und meine Hunde sind ueber den Chip zweifelsfrei mit ihrer AT in Verbindung zu bringen. Notfalls geht der Hund samt AT zu nem Sachverstaendigen.
Ist die AT eines Hundes ein vom Staat anerkannts Dokument? Keine Ahnung ehrlich gesagt. Weiß da einer was. Würde mich ja interessieren.
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Ah okay, Sachverständige hatte ich nicht auf dem Schirm, stimmt
Der Begriff 'ziviler Betrieb' ist mir in Gänze nicht geläufig
- Vor einem Moment
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