Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Der Begriff 'ziviler Betrieb' ist mir in Gänze nicht geläufig
Ähm, ja, ist zugegeben eine unglückliche Wortwahl, liest sich selbst für mich etwas komisch.
Aber mir fällt gerade nichts besseres ein. ^^
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Die AT ist ein offizielles Dokument dass die Rasse uns die Abstammung meines Hundes nachweist und meine Hunde sind ueber den Chip zweifelsfrei mit ihrer AT in Verbindung zu bringen. Notfalls geht der Hund samt AT zu nem Sachverstaendigen.
Ist die AT eines Hundes ein vom Staat anerkannts Dokument? Keine Ahnung ehrlich gesagt. Weiß da einer was. Würde mich ja interessieren.
Ich glaube nicht, dass eine AT ein staatl. anerkanntes Dokument ist, nicht im Sinne einer beglaubigten Urkunde
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Nicht?? Aber sie ist doch per Cip Nummer mit EU Ausweis verbunden und reicht zum Grenzübergang.
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Das Jugendamt zum Beispiel kann annehmen das ein Kindeswohl gefährtet ist und die Eltern müssen beweisen das dem nicht so ist
Das stimmt so nicht.
Die Eltern müssen erst mal gar nichts... wenn ein Mitarbeiter des Jugendamtes der Meinung ist, das Kindeswohl sei gefährdet, muss er das Familiengericht bemühen und ein Richter muss entscheiden.
Bei Gefahr im Verzug kann auch sofort gehandelt werden (Familienrichter muss dann dennoch absegnen), dazu reicht logischerweise eine "Annahme" aber nicht aus.
Wenn davon ausgegangen wird, dass das Kindeswohl gefährdet ist, suchen Mitarbeiter des Jugendamtes übrigens die Familie nicht auf, weil die irgendwas "beweisen" soll, sondern sie verschaffen sich einen Eindruck, erstellen ggf. einen Hilfeplan und vertreten gemeinsam mit Verfahrenspflegern das Kindeswohl vor Gericht - falls Entscheidungen fällig werden und die Eltern keine freiwilligen Hilfen annehmen (obgleich diese notwendig wären).
Dass Mitarbeiter von Jugendämter in der Vergangenheit überzogen oder gar nicht reagiert haben, steht auf einem anderen Blatt. Ohne Familiengericht/richterlichen Beschluss haben die Mitarbeiter keine Befugnis für weitreichende Entscheidungen.
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Nicht?? Aber sie ist doch per Cip Nummer mit EU Ausweis verbunden und reicht zum Grenzübergang.
Bei der Ausreise aus den USA habe ich die AT meiner Hündin nicht mal vorlegen müssen. Wichtig waren die Dokumente vom VetAmt, Stempel + Datum drauf, alle Bescheinigungen/Untersuchungen fristgerecht eingehalten und bestempelt, aber die AT hat niemand interessiert.
Wenn ich recht überlege, hatte ich noch nie eine AT bei Auslandreisen dabei
Aber ich weiß es nicht hasilein75, kann es mir nur nicht vorstellen, dass eine AT in DE als staatl. Dokument gilt.
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Da fehlen 2 '
Dennoch beweist diese AT die Abstammung (und somit Rasse) und kann mittels Chip dem einzelnen Hund zugeordnet werden.
Wie will da dann ein Amt sagen 'Nee...das stimnt nicht. Der Hund ist definitiv Rasse abc und nicht 123'? Noch dazu wenn dee Hund phaenotypisch keiner Kat.1 Rasse entspricht und ggf. der Sachverstaendige ebenfalls bestaetigt, dass es keine Kat. 1 Rasse ist?
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Absolut Murmel, das schrieb ich auf die Story mit dem Vizsla der Hundebekanntschaft ja auch gleich zu Anfang
augenscheinlich liegen da Welten dazwischen, da brauchts nicht mal ne AT zu.
Sie hätte, so sie wollte (wat für ne Zeile
) ja zwei faktische Merkmale - den Hund + seine AT, müsste nur aufs Amt tappern ... aber streitsüchtig sein plus Amtsangelegenheiten ist halt so ne Kombi ... wems Spaß macht bittschön
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Das wichtigste Dokument bei Reisen ist der EU-Heimtierausweis, egal ob der Hund eine Ahnentafel hat oder nicht.
Die ist in solchen Fällen unwichtig denn es gibt massenhaft Hunde die gar keine haben.
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Klar ist das kein staatl. Dokument.
Aber es gehört nachweisbar zum Hund.
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Das ist nicht streitsüchtig, sondern doof - oder ein Gschichtl.
Der Hund hat bis zur Feststellung des Gegenteils Leinen- und Beißkorbpflicht und gilt als gefährlicher Hund, die Halterin muss zur Schulung und den verpflichtenden Hundeführschein absolvieren. Strafregisterbescheinigung, Bestätigung über abgeschlossene Haftpflichtversicherung und bezahlte Hundesteuer einreichen und mit dem Hund darf ohne HFS auch keine andere Person mehr raus. Also so rein rechtlich.
Wo kein Kläger, da kein Richter oder so. Aber dass die Magistratsabteilung 60 nicht informiert werden würde und dann einschreitet, halt ich für ausgesprochen unwahrscheinlich.
Übrigens kenn ich tatsächlich nen fehleingestuften Hund. Da lief nix ohne Personalienfeststellung durch die Polizei und Chipüberprüfung des Hundes. Jedenfalls beim Veterinäramt dann.
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