Der "gefährliche" Hund

  • Ich finde sowieso diese Verallgemeinerung der Hunde gefährlich, der große Hund ist gefährlicher wie der kleine, warum gibt es keinen kleinen "Listenhund" - Dackelunfälle gab es schon mehrfach dieses Jahr, im Frühjahr hat unter einem "Heurigentisch" - weinausschanklokal - ein Dackel ein KLeinkind ins gesicht gebissen... tut wahrscheinlich genauso weh - als wenn es ein Schäfer, ein Rottweiler oder ein Labrador gewesen wäre. War bei uns in der Nachbarortschaft, keinen Kilometer entfernt. Man möge sich vorstellen wie sich nicht Hundebesitzer fühlen, wenn nun - wie eine Hundefreundin besitzt 3 oder 4 Hunde mit Maulkorb entgegenkommen - ohne Leine aber äusserst brav und folgsam.

    Natürlich gibt es kleine Listenhunde, was schreibst Du da schon wieder??

  • Wobei ich mir einfach nicht vorstellen kann und es (um ehrlich zu sein) auch nicht glaube, dass eine offizielle AT nicht reicht. Die reicht mWn sogar in Daenemark aus!

    Im beschriebenen Fall kann ich mir das auch nicht vorstellen.

    In D (NRW) gab es allerdings Fälle, da wurde die Ahnentafel von Miniatur-Bullterriern nicht anerkannt und der Hund als Standard-Bullterrier eingestuft. Weil er z.B. größer geraten war, obgleich er nachweislich einer offiziellen Mini-Zucht entstammte. Da der Standard-Bulli gelistet ist, der Mini jedoch nicht, ist das für die Halter eine Katastrophe...

  • laut der hundehalterin ist die Gesetzeslage dadurch dass sie von der Anzeige betroffen ist schärfer. Dh. Hundemischlinge mit listenhundanteil müssen vor Gericht nachweisen wieviel Anteil Kampfhund denn drinnen ist. Gilt aber nur, wenn so ein hund /Besitzer vor Gericht gezogen wird.

    Ich witzelte ja schon, dass ich wegen Haltung eines Kängurus angezeigt werde, sollten sie labi beim einhocken erwischen.

  • Darum geht es nicht! Es geht um deine Aussage, dass eine (offizielle) AT nicht anerkannt wird!

    Ich vermute mal, dass die Dame mit ihrem Hund zusammen bei der amtstierärztlichen Stelle antreten könnte und dann mit einer offiziellen AT zusammen kein vernünftiger Beurteiler daran Zweifel hätte, dass es sich um einen Vizsla handelt.

    https://www.wien.gv.at/gesellschaft/t…agen.html#rasse

    Aber:

    Sie ist etwas streitsüchtig und hat vor der Verhandlung keine Angst. Sie möchte nur wissen - wer sie angezeigt hat und das darf sie erst erfahren - wenn die Sache vor Gericht ist.

    das macht die Dame nicht, weil sie es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen will.

  • Sie ist etwas streitsüchtig und hat vor der Verhandlung keine Angst. Sie möchte nur wissen - wer sie angezeigt hat und das darf sie erst erfahren - wenn die Sache vor Gericht ist.

    Wie unsympathisch. Kein Wunder, dass sie angezeigt statt angesprochen wird, wenn sie als streitsüchtig gilt. Und den Fehler hat ja sie gemacht - auch, wenn der nicht gravierend ist.

  • Die Geschichte hat mehrere Haken.

    Wie weit es rechtlich möglich ist, "einfach so", anhand eines Fotos einer Privatperson, die Anzeige erstattet, eine Strafe zu verhängen, dazu reicht mein juristisches Wissen nicht.

    Es ist zulässig, dass die Behörde bzw Exekutive einen Hund zum "angenommenen Listenhund" macht und da liegt die Beweispflicht beim Halter, so weit richtig. Nur dass das anhand eines Fotos einer Privatperson erfolgt und dann nen Vizsla (ich schreib's auch meistens falsch) trifft, ohne Personalienfeststellung, Chipauslesung, ohne Amtstierarzt und Co. ist zumindest hinterfragenswert in wie weit das zulässig - oder wahr ist.

    Wird die "Listenhundstrafe" akzeptiert, wär er hinkünftig auch ein solcher. Sie müsste zur 6stündigen Nachschulung und den verpflichtenden HFS absolvieren. Hundesteuer bleibt gleich. Haftpflichtversicherung könnte, je nach Anbieter, aussteigen.

    Ja und würde sie dann binnen 2 Jahren 3x leinenlos UND beißkorblos erwischt werden, dann würde der Hund abgenommen. Nicht eingeschläfert, sondern Tierheim. Besitzer verlöre alle Ansprüche auf den Hund und hätte ordentlich was zu zahlen. Wieviel variert und liegt mitunter im Goodwill der Beamten. Die vorhin genannten Zahlen stimmen so auch nicht. Zwischen Ermahnung, 21 bis 300 Euro liegt der leinenlose "Normalhund" meistens. Ab 1000 Euro der "Listenhund".

    Oh...und Alkotest müsste sie auch zulassen, wenn jemand findet, sie sei beschwipst mit dem Hund unterwegs. Der ab jetzt außerdem Beißkorbpflicht hat, wenn er nun als "gefährlicher" Hund eingestuft ist.

  • Ich bleibe bei dem Denker :denker: Smiley und schiebe noch einen :???: hinterher ...

    Du schreibst extrem konfus mamawau!

    Führt deine Hundebekanntschaft einen Vizsla, führt sie einen Vizsla, Punkt!

    Das Amt in Wien kann doch nicht völlig bluna sein und eine AT nicht anerkennen und augenscheinlich auch den Vizsla nicht von einem SoKa unterscheiden wollen!

    Deine Hundebekanntschaft halte ich nach deinen Erzählungen ja für leichtsinnig, aber das ist sekundär!

    Mir kommt deine Story zweifelhaft vor :ka:

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