Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Auch wenn Anzeige erstattet wurde: Mit welcher Begruendung sollte ein Polizeibeamter die Aufnahme der Anzeige ablehnen? Das liegt doch nicht in deren Zustaendigkeit?
Oh ich wusste nicht dass die Polizei das nicht bewerten darf. Hab nur ein Mal Anzeige erstattet wegen Fahrerflucht. Ich dachte die schicken einen weg wenns unwichtig ist
Also ich war in derselben Situation im KH, in Beisserei rein gegrabscht und was abbekommen. Das habe ich auch so geschildert, ist ein Jahr her und es hat sich absolut niemand gemeldet der mich gefragt hätte wem der Hund denn gehört hat. Das wurde stinknormal über meine gesetzliche KV geregelt. Wird das in D dann ausgeforscht?
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Ich bin echt der Meinung, dass sie Anzeigen aufnehmen muessen. Ausser wenns Bloedsinn ist, natuerlich. Also was-weiss-ich... Anzeige, weil der Nachbar seine Blumen im Garten um 13 Uhr giesst und einen das nervt oder so..
Versicherungen wollen immer wissen, wer Schuld hat. Wegen der Rechnung. Ob die nachforschen, weiss ich nicht. Ich denke nicht. Dazu duerfte es auch an Personal fehlen. Was anderes ist es, wenn der 'Gegner' bekannt ist. Dann klaert das die Versicherung meist mit dessen Versicherung (und will ggf. nochmal nen Bericht vom eigenen Kunden).
Das ne Versicherung Anzeige erstattet, hab ich noch nie mitbekommen
Ich bin kein Anwalt, aber auch hier frage ich mich, auf welcher Grundlage die Anzeige erstatten wollen, wenn ihr Kunde gebissen wurde und der keine Anzeige erstattet.
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Ich arbeite bei einer Versicherung. Anzeige erstatten tun die nicht. Wenn der geschädigte Ansprüche geltend macht prüft die Versicherung sehr wohl ob diese berichtigt sind also ob der Hund unseres Kunden schuld hat. Hilft der Versicherung natürlich wenn die Polizei aufklärungsarbeit leistet. Wenn nicht forschen Sie selbst. Wenn der Verdacht aufkommt dass was unberechtigt ist wird auch die Rechtsabteilung eingeschaltet und der weg geht über Anwälte. In dem Fall hier ist klar dass es der riesenschnauzer war also würde egal ob Anzeige oder nicht die Versicherung den Schaden übernehmen. Dafür wird ja dann auch der eigene Kunde befragt und wenn der sagt ja war so dann erstatten die auch ohne Anzeige. Sind zwei paar Schuhe
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Eben das mit der Vers. steht auf einem anderen Blatt und es war auch nicht deine Ausgangsfrage
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Ob ein Hund deswegen Auflagen bekommt oder nicht, das entscheidet meines Wissens nach die jeweilige Kommune. Kommt also sehr darauf an, wo man wohnt. Und wie so etwas gerichtlich ausgehen würde? Dazu denke ich immer nur an den Spruch "vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand" - mir so gesagt ausgerechnet von einer (mir privat bekannten) Richterin...
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Ich kenne es anders
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Wegen etwaiger Auflagen würde erstmal das Ordnungsamt der Gemeinde entscheiden. Da kommt es dann darauf an, was die Gemeindeordnung vorsieht. Ggf. auch, ob der Hund schonmal auffällig geworden ist.
Bei Schadensersatzforderungen greift der Grundsatz der Gefährdungshaftung, bei dem dann aber im Einzelfall die gegenseitigen Interessen abgewogen werden und ob ein fahrlässiges Verhalten des Geschädigten vorliegt.
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Mir hat die Polizei erklärt, dass es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt und sie daher keine Anzeige aufnehmen.
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Hi, hier gehts um einen Gebissenen (Mensch)- das wäre nun nicht direkt Sachbeschädigung.
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Hier gab's ja schon ab und an mal Aussagen in Richtung, dass DHF und deren Hunde ja eh nie bestraft werden, eh viel mehr duerfen im Vergleich zu den armen normalen HF.
Tja..neulich wurde ein DHF zu einer Bewaehrungsstrafe verurteilt, weil er den Hund im Dienst eingesetzt hat (leider hat der Ton bei den Aufnahmen gefehlt und damit ein wichtiger Beweis)...
Jajaja, immer diese bevorzugten DHF
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Du meinst das 'Weltfremd' - Urteil vom Mai diesen Jahres, oder?
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