Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Für micht macht eine Anzeige keinen Sinn.
Zumindest kann ich aus dem Bericht nicht erkennen, weshalb überhaupt eine Anzeige erfolgt sein soll?
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Für micht macht eine Anzeige keinen Sinn.
Zumindest kann ich aus dem Bericht nicht erkennen, weshalb überhaupt eine Anzeige erfolgt sein soll?
Wie ich das lese, hat einer der Besitzer, die die Hunde trennen wollen, was abbekommen vom Hund des anderen. Ich nehme an, der hat sich im Eifer des Gefechts mal kurz umgedreht und geschnappt und dabei den Oberschenkel erwischt. Nicht schön, aber ich denke doch wenn ich zwischen kämpfende Hunde gehe, muß ich mit sowas rechnen.
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Zumindest kann ich aus dem Bericht nicht erkennen, weshalb überhaupt eine Anzeige erfolgt sein soll?
Ich werde nicht so ganz schlau draus ob überhaupt schon eine Anzeige gestellt wurde oder ob die Sache aufgenommen wurde und der andere HH gesucht wird damit eben auch Angaben gemacht werden können? Ich weiß nicht in wie weit die Polizei solchen Sachen nachgeht auch wenn es eigentlich gar nicht zur Anzeige kommt oder ob sie tatsächlich nur tätig werden wenn der verletzte HH Anzeige gestellt hat?
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Nicht selten ist es schlichtweg die Versicherung die Anzeige erstattet, weil geklärt werden muss (vor Gericht, natürlich), wer zu bezahlen hat.
Medizinische Versorgen, Verdienstausfall... geht sehr oft einfach nur ums Geld, da hat der Gebissene gar nix mitzureden.
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Auch wenn Anzeige erstattet wurde: Mit welcher Begruendung sollte ein Polizeibeamter die Aufnahme der Anzeige ablehnen? Das liegt doch nicht in deren Zustaendigkeit?
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Auch wenn Anzeige erstattet wurde: Mit welcher Begruendung sollte ein Polizeibeamter die Aufnahme der Anzeige ablehnen? Das liegt doch nicht in deren Zustaendigkeit?
Natürlich nicht aber könnten dem HH des Riesenschnauzers tatsächlich Auflagen für den Hund auferlegt werden. Ich weiß, wird in letzter Instanz auch wieder vor Gericht etc. geklärt aber Erfahrungen? Nur weil er dazwischen gegangen ist und dabei was abbekommen hat einen Hund als gefährlich einstufen?
An der Stelle des HH wäre es mir egal ob meine Versicherungen zahlen muss oder ob Anzeige gestellt worden wäre, ich hätte nur Angst um meinen Hund und die Konsequenzen für ihn.
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Nicht selten ist es schlichtweg die Versicherung die Anzeige erstattet, weil geklärt werden muss (vor Gericht, natürlich), wer zu bezahlen hat.
Medizinische Versorgen, Verdienstausfall... geht sehr oft einfach nur ums Geld, da hat der Gebissene gar nix mitzureden.
Das mit der Versicherung/Kostenfrage ist klar und steht auch auf einem anderen Blatt.
Nur hat der Geschädigte ja -so kann zumindest aus dem Bericht entnommen werden- von gegenseitigem Spieleinverständnis berichtet.
Er wird sicherlich die Kontaktdaten brauchen logisch, aber eine Anzeige gegen den anderen Halter mit 'erdachten Ergebnis' gefährlicher Hund -so die Ausgangsfrage von iinas-, vermag ich hier nicht zu erkennen ... wat aber völlig Banane ist, wie ich das sehe!
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Ja nur ist das alles den Versicherungen egal.
Spielt gar keine Rolle.
Hat ja alles einen elend langen Rattenschwanz, alles ist abhängig voneinander.
Das Krankenhaus kostet.
Der Arbeitgeber macht den Ausfall bei seiner Versicherung geltend.
Wenn nun das Gericht entscheidet, der andere Halter ist haftbar, bezw. dessen Versicherung, ist dies für diese Seite(n) natürlich entlastend.
Ob da nun ein Hund unter die Räder kommt oder nicht, spielt bei diesem Spiel der mahlenden Mühlen überhaupt keine Rolle.
Wenn der Hund als gefährlich eingestuft wird, profitiert wiederum die Haftpflichtversicherung weil nicht im selben Rahmen haftbar, etc. etc. etc. etc.
Ich wäre happy wenn man selber entscheiden dürfte ob eine Anzeige erfolgt oder nicht, bei uns wird ja automatisch Anzeige erstattet.
Aber da hätten wiederum die Versicherungen auch keine Freude dran - und es läft ja eigentlich ganz gut. Es wird durchaus zu Gunsten des Hundes entschieden hier, muss man auch mal erwähnen.
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Ich meinte Avocado
Es waere mir wirklich neu, dass ein Polizeibeamter da irgendwas bewerten darf
Keine Ahnung ob da nun Auflagen kommen koennen.
Ich weiss nicht, wie da die Gesetze ausgelegt werden (koennen)
Ich hab den Biss und den Angriff auf meinen Hund ja angezeigt und auch die alte Frau hat es angezeigt. In beiden Faellen haben die HH (1x die alte Frau und 1x ich) in die Beisserei eingegriffen. Auflagen gab es nur indirekt...der Hund wurde eingezogen.
Kann aber auch sein, weil der Hund hier alleine unterwegs war (also nix mit 'ja, die 2 duerfen spielen!') und er mich zwar nur 1x gebissen hat, die alte Frau aber mehrfach und sie ins KH musste (und da auch nicht nur fix versorgt wurde, sondern stationaer aufgenommen wurde). Evtl. wird so ein massives verletzen anders gewertet als ein 'der HH hat reingefasst und hatte danach eine Bisswunde'
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Hmmm. Wenn ich jetzt mal von dem Artikel aus gehe mit dem Riesenschnauzer. Wenn es so gelaufen ist, wie ich vermute, dann würde ich glaube ich gar nicht auf die Idee kommen, da zu irgendeiner Versicherung oder gar zur Polizei zu rennen.
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