"Bald zieht ein Hund ein!" - Der Wartezeit - Laberthread Teil II
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Helfstyna -
16. August 2017 um 10:51 -
Geschlossen
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Wir haben jetzt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung nach Österreichischem Modell (also keine Ausgangssperre). Ich hab jetzt keine Ahnung ob man zum Welpen abholen fahren/fliegen darf oder nicht. In der amtlichen Verfügung steht "das verlassen der Wohnung ist nur bei vorliegen trifftiger Gründe erlaubt", dann kommt eine Aufzählung die mit "insbesondere" anfängt (unter anderem steht da Sport und Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Haushaltsangehörigen und Handlungen zur Versorgung von Tieren). "Insbesondere" heißt eigentlich für mich, die Aufzählung der Gründe ist nicht zwingend abschließend, aber sicher bin ich mir da nicht. Und am Ende kann einen die Polizei immer noch heimschicken, wenn sie die Gründe nicht anerkennen
Mir Schwirrt der Kopf, ich hab nicht mal Ahnung wo man sich erkundigen könnte oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen könnte. Die Landratsämter wissen auch nichts näheres, in einer Lokalen Facebook Gruppe hatte einer dort wegen einem anderen Grund nachgefragt.
Ich denke Restdeutschland wird sich auch der Ausgangsbeschränkung anschließen und keine richtige Ausgangssperre machen.
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Hi
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Ich denke Restdeutschland wird sich auch der Ausgangsbeschränkung anschließen und keine richtige Ausgangssperre machen.
Ich denke, Sonntag kommt sie bundesweit und auf die Regeln darf man gespannt sein. Ich hab den Eindruck, den Samstag will man noch abwarten, um Argumente zu haben: seht ihr, anderes hilft ja nicht (womit die Entscheidungsträger leider Recht zu haben scheinen bei zu vielen). Einfach nun noch das kurze Abwarten als Untermauerung (einige Bundesländer machen ja nun schon alles was geht, ohne es Ausgangssperre zu nennen). Und dann wird die Ausgangssperre da sein, spätestens ab Montag. Und die wird sicher nicht in den nächsten 2 Monaten wieder gelockert... Wäre auch Blödsinn, so lange man nicht entweder einen Impfstoff oder eine sehr hohe Durchseuchung (mit entsprechender Todeszahl, aber dann auch immunen Menschen hat) oder dermaßen restriktive Maßnahmen wie z.B. in China hat. Ich rechne eher gegen Ende des Sommers mit einer Entspannung, auf die eine oder die andere Weise
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Winnie82 Ich hatte eine ähnliche Frage und hab einfach die zuständige Landespolizeidienststelle angerufen (also bei uns in Ö heißt das zumindest so). Die waren sehr nett und sehr erfreut, dass sich wer Gedanken macht und konnten mir dann auch weiterhelfen.
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Winnie82 Ich hatte eine ähnliche Frage und hab einfach die zuständige Landespolizeidienststelle angerufen (also bei uns in Ö heißt das zumindest so). Die waren sehr nett und sehr erfreut, dass sich wer Gedanken macht und konnten mir dann auch weiterhelfen.
Und was haben sie dir gesagt? Erlaubt oder nicht? :) (Bin auch aus Ö)
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Ich hab mit der Züchterin geschrieben. Zum einen hat sie jetzt alle Besuche für das Wochenende abgesagt und zum anderen bleibt es erstmal alles so wie geplant. Also Abholung am Tag nach der Impfung, sie setzt erstmal auf Optimismus. Also bleibt mir nichts anderes als Daumen drücken, hoffen und wie ein nervliches Wrack die nächsten Entscheidungen abwarten. Sollte es zu einer Ausgangssperre/-Beschränkung kommen, werde ich alles mir mögliche tun, um irgendwie ein machbares Szenario zu schaffen.
Ich geh mich dann mal an meine Hoffnungen Klammern...
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Winnie82 Ich hatte eine ähnliche Frage und hab einfach die zuständige Landespolizeidienststelle angerufen (also bei uns in Ö heißt das zumindest so). Die waren sehr nett und sehr erfreut, dass sich wer Gedanken macht und konnten mir dann auch weiterhelfen.
Und was haben sie dir gesagt? Erlaubt oder nicht? :) (Bin auch aus Ö)
Bei mir gings um einen Tierarztbesuch in einem anderen Bundesland (rund 200km Autofahrt), da wurde mir gesagt, dass man, wenn es einen Grund gibt und der persönliche Kontakt mit anderen Menschen soweit wie möglich vermieden wird, kein Problem ist. Allerdings kann die Exekutive selber entscheiden, ob und in welcher Höhe sie strafen - Als Beispiel hat sie mir genannt dass sie gestraft haben bei: Anreise zum Erika-Shooting, Ausflug zum See. Nicht gestraft haben sie Abholung des schon gekauften Pferdes und Transport von Mobiliar in die neue Wohnung.
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Und was haben sie dir gesagt? Erlaubt oder nicht? :) (Bin auch aus Ö)
Bei mir gings um einen Tierarztbesuch in einem anderen Bundesland (rund 200km Autofahrt), da wurde mir gesagt, dass man, wenn es einen Grund gibt und der persönliche Kontakt mit anderen Menschen soweit wie möglich vermieden wird, kein Problem ist. Allerdings kann die Exekutive selber entscheiden, ob und in welcher Höhe sie strafen - Als Beispiel hat sie mir genannt dass sie gestraft haben bei: Anreise zum Erika-Shooting, Ausflug zum See. Nicht gestraft haben sie Abholung des schon gekauften Pferdes und Transport von Mobiliar in die neue Wohnung.
Das lässt meine Hoffnung wieder leicht steigen. Aber im Prinzip ist man auf eine persönliche Entscheidung angewiesen und ich frag mich, was passiert, wenn das die Polizeikontrolle ganz anders sieht, als denjenigen, den man vorher am Telefon hatte
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"Abholung des schon gekauften Pferdes"
hmm..
ich kenn mich mit Züchterwelpen nicht aus, bezahlt man die im Vorraus?
Dann wäre das ja "Abholung des schon gekauften Hundes"...
Wenn das normalerweise nicht üblich ist, vielleicht macht Deine Züchterin dann da eine Ausnahme, dass Du heute oder morgen noch schnell überweisen kannst und dann wäre es ein schon gekaufter Hund?
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Den Welpen vorher zu bezahlen wäre kein Problem bei uns.
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Bei mir gings um einen Tierarztbesuch in einem anderen Bundesland (rund 200km Autofahrt), da wurde mir gesagt, dass man, wenn es einen Grund gibt und der persönliche Kontakt mit anderen Menschen soweit wie möglich vermieden wird, kein Problem ist. Allerdings kann die Exekutive selber entscheiden, ob und in welcher Höhe sie strafen - Als Beispiel hat sie mir genannt dass sie gestraft haben bei: Anreise zum Erika-Shooting, Ausflug zum See. Nicht gestraft haben sie Abholung des schon gekauften Pferdes und Transport von Mobiliar in die neue Wohnung.
Das lässt meine Hoffnung wieder leicht steigen. Aber im Prinzip ist man auf eine persönliche Entscheidung angewiesen und ich frag mich, was passiert, wenn das die Polizeikontrolle ganz anders sieht, als denjenigen, den man vorher am Telefon hatte
Ich würde da dann auf eine schriftliche Anordnung bestehen, die besagt, dass man unter eine Ausnahmeregelung fällt.
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