Kompliziert: Ex-Freund von Schwester will "seinen" Hund

  • @Raf
    Er kommt jetzt einen Monat nach der Trennung an und will meiner Schwester noch eins reinwürgen. Aber mir würde das viel mehr wehtun. Und sie ist aus dem Tierheim.

    Irgendwie muss der Tierschutz das ja verhindern können, oder? Er kann sich ja nichtmal um ein Kind (vor 2 Wochen kam raus, dass er noch eins hat, Unterhalt kann er nicht zahlen).
    Oh man.. das klingt ja wie bei RTL!
    Die Hündin hat Angst vor ihm, in den Räumen wo er sie misshandelt hat, traut sie sich immer noch nicht rein. Sie steht nur im Türrahmen und schaut ums Eck

  • Der Thread lautet: "Exfreund von Schwester will seinen Hund".Also scheint doch Interesse zu bestehen.

    Er geht nicht Gassi, er füttert sie nicht, er pflegt sie nicht, zahlt nicht einmal für sie...

    Und jetzt will er sie aus Prinzip zu sich holen?! Um sie den Anderen wegzunehmen?! Aus Prinzip?! Käme bei mir nicht in die Tüte... Dann soll er mich doch verklagen...

    Er scheint ja aber knapp bei Kasse zu sein, also nen Anwalt wird er sich eh nicht leisten können...

  • @Raf
    Er kommt jetzt einen Monat nach der Trennung an und will meiner Schwester noch eins reinwürgen. Aber mir würde das viel mehr wehtun. Und sie ist aus dem Tierheim.

    Irgendwie muss der Tierschutz das ja verhindern können, oder? Er kann sich ja nichtmal um ein Kind (vor 2 Wochen kam raus, dass er noch eins hat, Unterhalt kann er nicht zahlen).
    Oh man.. das klingt ja wie bei RTL!
    Die Hündin hat Angst vor ihm, in den Räumen wo er sie misshandelt hat, traut sie sich immer noch nicht rein. Sie steht nur im Türrahmen und schaut ums Eck

    Macht ihm ganz klar, dass er sich fernzuhalten hat von euch! Notfalls die Polizei rufen, wenn er vor der Tür steht...

    Glaub es hakt bei dem... Unglaublich.

  • ich seh da die Gefahr, dass er sie sich einfach nimmt, vielleicht überrumpelt er die Schwester in einem ungünstigen Moment. Er könnte klingeln und sich den Hund schnappen und wenn er den Hund erst mal hat, wird es denk ich fast unmöglich ihn wieder auf legalem Weg zu bekommen. Mit Glück würde das Tierheim den Hund mittels Klage zurück bekommen, aber drauf verlassen wurde ich mich nicht. Deshalb dachte ich dran, den Hund vorübergehend anderweitig unterzubringen, bis er das Interesse verliert.

  • ich seh da die Gefahr, dass er sie sich einfach nimmt, vielleicht überrumpelt er die Schwester in einem ungünstigen Moment. Er könnte klingeln und sich den Hund schnappen und wenn er den Hund erst mal hat, wird es denk ich fast unmöglich ihn wieder auf legalem Weg zu bekommen. Mit Glück würde das Tierheim den Hund mittels Klage zurück bekommen, aber drauf verlassen wurde ich mich nicht. Deshalb dachte ich dran, den Hund vorübergehend anderweitig unterzubringen, bis er das Interesse verliert.

    Ich würde ihm gar nicht mehr die Tür aufmachen. Draußen stehen lassen und wenn er nicht geht, die Polizei rufen!

  • Vielleicht wäre es eine Idee den Spieß umzudrehen und ihm die Pistole auf die Brust zu setzen.
    Du und deine Schwester könntet sagen, daß ihr nicht bereit seid euch noch in irgendeiner Weise um s e i n e n Hund zu kümmern. Entweder er nimmt seine Hündin mit und kümmert sich fortan komplett alleine um den Hund. Das heißt keine Sekunde Hundesitting oder Gassigehen eurer seits. sämtliche Kosten muß er für s e i n e n Hund selbst tragen. ihr übernehmt keinen Cent mehr ( und zählt dann ruhig auf, was da alles auf ihn zu kommt; von der Hundesteuer über das Futter bis hin zur medizinischen Versorgung) .
    Sagt ihm ganz klar; wenn er möchte, daß ihr euch in Zukunft weiterhin um die Hündin kümmert, dann nur unter der Bedingung, daß er sie euch rechtlich einwandfrei übergibt.
    Dann gebt ihm stellt ihn ein Ultimatum von 3 Tagen in dem er sich überlegen soll was er will und lasst ihn einfach stehen. Lasst am Besten in dem Moment keine weiteren Diskussionen zu und geht.
    Das hört sich zwar zunächst kontraproduktiv an; aber ich denke, daß er sich die Angelegenheit ganz schnell überlegen wird wenn ihm klar wird, was das für ihn bedeutet. Vor allem wenn nicht er mehr derjenige ist der euch den Hund wegnehmen kann, sondern ihr diejenigen seid die das einfordern. Denn dann könnte er deiner Schwester und dir dadurch ja keine mehr Auswischen. Manchmal muß man bluffen. :D

    LG

    Franziska mit Till

  • Schwierig, ich bin kein Jurist, hätte aber ein paar Ideen.
    Wie lange habt ihr den Hund schon bei euch und seit wann zahlt ihr Hundesteuer und laufende Kosten?
    Haftpflicht hat der Hund auch?
    Ich würde auf jeden Fall alle Quittungen aufheben, eventuell kann man damit beweisen, dass ihr für alle Kosten aufgekommen seid und der Hund in euren Besitz übergegangen ist durch indirekte mündliche Schenkung, weil er sich ja einfach nicht mehr gekümmert hat.
    Ich würde außerdem beim Tierheim mal anrufen. Eventuell kann man den Hund offiziell zurück geben und ihr dürft ihn anschließend adoptieren? Das wäre ja nur Papierkram. Es gibt da aber offizielle Pflichten wie lange der Besitzer den Hund zurück verlangen kann, nur wenn die verstreicht... hat er halt Pech gehabt.

  • Macht ihm eine Rechnung auf, was Euch die Versorgung und Betreuung SEINES Hundes bisher gekostet hat. Wenn er alles bezahlt an Leistungen, die Ihr bisher erbracht habt, kann über eine Übergabe gesprochen werden.

    Parallel würde ich das TH oder die TS-Orga verständigen, dass der Übernehmer sich 4 Wochen lang nicht um sein Tier gekümmert hat.

    Das sind belegbare Fakten, alles andere, Pizzarand, getreten oder gezerrt klingt ohne Beweis nach übler Nachrede, das machte mich eher voreingenommen gegen Euch, denn solange der Freund mit Deiner Schwester liiert war, schien es ja keinen zu stören....

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