Kompliziert: Ex-Freund von Schwester will "seinen" Hund

  • das klingt für mich alles sowie eine Sandkasten Story, jeder gegen jeden.

    das Du und deine Schwesterzusammen haltet das ist mir schon klar und wenn es annähert so ist wie Du schreibst dann ist Faktwer im Vertrag steht dem ist der Hund.

    Und den gibst du erst mal anden Eigentümer zurück denn egal wie auch immer ob der Freund Geld hat oderkeines, das Spielt erst mal keineRolle, denn Du / ihr unterschlägst Eigentum und da immer noch in Deutschlandein Hund eine Sache ist, kann dieser Schuss nach Hinten losgehen.

    Denn ich kann mir nichtVorstellen das der Freund gesagt hat, das ihr z.B. die Steuern bezahlen solltoder zu dir gesagt hat das Du mit dem Hund raus zu gehen hast, das habt ihralles von allein gemacht.

    Absolut lächerlich istPizza Ränder, Brot mit Schweinefleisch, ich glaube davon ist nochkein Hund zu schaden gekommen und mit dem Treten, das ist eine Sache die sichsehr schwer Beweißen lässt, ich habe vor einpaar Tagen auch einen von meinenHunden getreten, also bin ich jetzt auch ein Tierquäler?

    mein Hund stand hinter mir ichhatte ihn nicht gesehen und da war es dann passiert, denn es war ja keineAbsicht, aber auch das würde sich im ernst Fall sehr schwer beweißen lassen denerst mal hat mein Hund gejault was z.B. meine Nachbarin gehört hätte und siekönnte dann Locker behaupten, das ichmeine Hunde immer Misshandele, so wie ihr das jetzt mit den Ex Freundmacht.

    Und das mit am Halsband ziehenwer hat das denn ausser euch, auch noch gesehen ich glaube auch keinerund wie ich eben oben schon sagte, es ist für mich eine Sandkasten Story, wenn ich mein Rotes Autonicht wieder Bekomme dann Spiele ich auch nicht mehr mit dir!

    Das ist nämlich alles was ich dazu Sage.

  • Wenn der Exfreund im Kaufvertrag steht, gehört ihm der Hund. Sorry, aber da gibt es erst einmal nichts dran zu rütteln.
    Wichtig wäre zu wissen:
    Auf welchen Namen läuft die Steuer? Wer bezahlt die Tierarztkosten etc.
    Wenn nachweislich alles auf deine Schwester läuft, sie also nachweislich diejenige ist, die überall als Halterin angemeldet ist und alles zahlt, könnte man eventuell mit Hilfe eines Anwaltes etwas machen.
    Falls auch die Steuer und alles andere offiziell über den Exfreund läuft sehe ich leider schwarz. Dann ist es sein Hund und er kann die Herausgabe verlangen. Leinerucken, kneifen und mit Essensresten füttern reicht (selbst wenn man es nachweisen kann) nicht aus, um ihm den Hund wegnehmen zu lassen.
    Ihr seid dann auf den guten Willen von ihm angewiesen, euch den Hund freiwillig zu überlassen (bitte unbedingt mit Vertrag). Vielleicht ist er ja mit Geld zu ködern...
    es wird schwierig, etwas zu erreichen, wenn es ihm wirklich nur darum geht deiner Schwester noch eins reinzuwürgen. Vielleicht würde der Vorschlag von Mausi in so einem Fall am ehesten helfen...kann allerdings auch nach hinten losgehen...

  • Dann sagt man aber nicht "geworfen", das gehört sich nicht beim Menschen. :D Ist mir aber auch schon passiert. :pfeif:

    letztens beim TA: Frau mit ganz kl. Baby auf dem Arm. TA meinte: "na, dass ist aber ganz frisch geschlüpft". :lol: passiert schon mal...

  • Bereits nach einem Monat (!) ist er nicht mit mit seinem Hund Gassi gelaufen, weil ich es ja mache. Wenn er dann trotzdem mal "musste", ist er lediglich 10 Minuten rausgegangen. Und schon in den ersten Wochen nach der Adoption hat er seinen Hund extrem stark an der Leine gezogen, also mit einem heftigen Ruck, weil sie ja zu arg zieht. Getreten hat er sie, weil sie in der Küche auch was vom leckeren Essen wollte.

    Habt ihr zu dieser Zeit schon mit ihm darüber gesprochen? Dass das nicht in Ordnung ist? Oder stört ihr euch nur jetzt daran, wo die beiden getrennt sind damit ihr den Hund behalten könnt?

    Ich würde an Deiner Stelle mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen.

  • ich denke, das ist eine Familienangelegenheit, über die man IMNERHALB der Familie gemeinsam reden und dann eine gemeinsame Entscheidung treffen muss. Anders werdet ihr nicht weiterkommen.

    Jemanden in einem Forum schlecht hinzustellen, aus was für Gründen auch immer, wird nicht helfen und bringt nichts.

    Rat zu geben ist in meinen Augen nicht möglich, da müsste man beide Seiten dazu hören.

  • nimm mit dem vermitteldem TH Kontakt auf. Haben die eine Idee dann ist gut, wenn nicht wendet euch mit den Zahlungsbelegen von Versicherung, Steuer, etc an einen Anwalt. Je nachdem wie lange der Hund jetzt bei deiner Schwester ohne den Mann war wird man Betreuungskosten, ähnlich wie in einer Tierpension, fordern. Auf diese Forderungen verzichtet man selbstverständlich wenn die Ansprüche an Herausgabe des Hundes eingestellt werden.

    Auch wenn es in der eigenen Kasse sehr knapp ist kann man sich beim Amtsgericht einen Schein holen dass man einen Anwalt bezahlen kann. Manche Anwälte machen das auch selbst. Wahrscheinlich reicht hier ja wirklich schon ein Schreiben und gut ist.

  • Die Unterschrift auf dem Papier hat der Exfreund.

    Und damit ist der Hund auch sein Eigentum.
    An Eurer Stelle würde ich alles versuchen, um eine friedliche Einigung zu erzielen. Alleine schon mit Blick darauf, dass es ein gemeinsames Kind gibt, das Deine Schwester und ihren Ex dauerhaft verbinden wird.

    Impulsivität und das Einschalten von Behörden mit dem Ziel, den Hund aufgrund von Misshandlungsvorwürfen beschlagnahmen zu lassen, halte ich deshalb für eine sehr schlechte Idee, mit der Ihr Euch nur selbst ins Knie schießt.

  • Als Erstes würde ich ihm sämtliche Kosten die ihr getragen habt, vorlegen und ihm mitteilen, dass er den Hund erst nach Zahlung des Betrages X erhaltet.
    Alternativ würde ich ihm anbieten, den Hund abzukaufen, weil er doch ohnehin weder Zeit noch Geld für das Tier hat. Versucht es vernünftig zu klären und macht, sollte er zustimmen, auf jeden Fall einen Kaufvertrag. Ebenso die offenen Beträge (Steuer, Tierarzt, etc.) schriftlich festhalten, dass ihr etwas in der Hand habt.

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