Beiträge von braunerWirbelwind

    Ist die Hochzeit denn weit weg? Bei der letzten Hochzeit, auf der wir waren sind wir auch zwischen Standesamt und eigentlicher Feier kurz nach Hause gefahren, um mit dem Hund zu gehen. Waren ca. zwei Stunden weg, in denen wir nichts verpasst haben (Brautpaar hatte eh noch Fotos gemacht etc.). Bei einer anderen Feier hatten wir ein Hotelzimmer gebucht, um zwischendurch mit dem Hund gehen zu können.

    Mein Hund kann 10 Stunden problemlos alleine bleiben. Wenn es sich vermeiden lässt, und nicht einem Notfall oder den äußeren Umständen geschuldet, würde ich es aber nicht machen. Auto im Sommer finde ich nicht ideal...

    Was bekommt der Welpe denn beim Züchter? Dieses Futter, bzw. diese Fütterungsweise würde ich zunächst einmal beibehalten. Welpen sollte man anfangs noch mindestens dreimal am Tag füttern.

    Ob man nun trocken, nass, frisch oder durcheinander füttert hängt zum einen bin persönlichen Vorlieben und zum anderen davon, was der Hund verträgt. DIE Beste Futterart, welche zu jedem Hund passt gibt es nicht.

    Ich kann jetzt nur von mir sprechen. Ich persönlich ernähre meinen Hund größtenteils frisch, ohne das Bedürfnis zu haben ein Beutetier nachzuahmen. Ich füttere so, weil ich zum einen weiß, was ich füttere, weil mein Hund es gut verträgt, gerne isst und weil ich durch das Verändern gewisser Komponenten individuell auf gewisse Bedürfnisse eingehen kann. Aus diesem Grunde füttere ich auch Getreide (der Einfachheit halber auch gerne Hafer- oder Hirseflocken ;)). Ich habe gemerkt, dass mein Hund dies benötigt. Ich hatte es testweise kurzzeitig Mal getreidefrei versucht, aber da fehlt ihr (trotz Zugabe von Fett) einfach Energie, sie könnte Unmengen essen, und würde dennoch abnehmen. Mit der Zugabe von Kohlenhydraten hat sie eine moderate Futtermenge, hält ihr Gewicht und ist fit.

    Klar, hat das wenig mit der Grundidee vom Barfen zu tun, aber dieses komplett nach Prozenten, sehr fleischlastig und ohne Getreide zu füttern, führt meiner Meinung nach in den Meisten Fällen an einer ausgewogenen, bedarfsgerechten Hundeernährung vorbei. Aber zwischen dem alleinigen Verfüttern ganzer Beutetiere und Trockenfutter ist ja noch eine Menge Spielraum ;).


    Edit: ich koche mein Getreide und Gemüse in der Regel. Fleisch gibt es roh.

    Ich habe heute mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert. Dieser meinte die gegnerische Versicherung müsste den Schaden selbst dann zu 50% regulieren, wenn in betreffendem Gebiet eine Leinenpflicht gewesen wäre. Gegebenfalls würde sie den gegnerischen Hundehalter in Regress nehmen, aber meine Ansprüche würden reguliert. Ich habe auch einmal nachgefragt, wie die Chancen stehen, mehr als 50% zu erhalten. Diese Chancen sieht er schlecht, da die Meisten Gerichte (sollte man es soweit ausfechten wollen) wohl auch 50:50 entscheiden. Ich könnte halt mit dem anderen Halter das Gespräch suchen, ob dieser bereit ist die Differenz zu begleichen. Aber bevor ich dies tue warte ich zunächst einmal ab, wie es mit seiner Versicherung läuft. Im schlimmsten Fall lehnt er ab, und bleiben wir halt auf einem Teil der Kosten sitzen, hauptsache unsere Hündin wird wieder und auch wenn es ärgerlich ist, weil ich in dem Fall keine Eigenschuld sehe gehört es nun einmal zum Hundehalterrisiko...Allen noch ein gesundes neues Jahr 2020

    Interessant wär vielleicht wenn du behauptest das dein Hund angeleint war?

    Und was sollte das Bringen? Wie gesagt, es es besteht bei uns außer in ausgewiesenen Wildschöngebieten sowie um Schulen und Kindergärten herum keinerlei Leinenpflicht. Einzige Einschränkung ist, dass sich der Hund immer unter dem Einfluss des Halters befinden muss (was ja auch selbstverständlich sein sollte).

    An der Leine wäre diese Begegnung wohl nicht anders ausgegangen. Durch die Einschränkung der Leine wohl noch schlimmer. Das Problem war ja, dass wir beide von hinten überrascht würden, wäre der Hund frontal von vorne gekommen, hätte meine Hündin sich sicher nicht so zurichten lassen bzw. ich hätte eventuell auch abwehrend reagieren können.

    Aber das ist im Prinzip auch irrelevant. Die Begegnung ist nun gelaufen und lässt sich nicht mehr ändern.

    Meine Frage wurde ja in soweit beantwort, dass ich weiß wie ich weiter vorgehe (nichts weglassen, was die Situation in einem anderen Licht dastehen lässt und wahrheitsgemäß alles beschreiben).

    Der Halter fragte mich im dem Gespräch, ob wir unsere Angaben vorher abstimmen, damit die zueinander passen, weil er ja nichts gesehen hat. Ich denke er möchte nicht unbedingt zugeben, dass der Hund nicht in Sichtweite war...

    Ich meinte nur unverbindlich, dass ich mich gerne nochmals melden kann, wenn der Bogen von der Versicherung da ist.... Ich werde dann auch anrufen, ihm sagen dass ich es so schildere, wie ich es erlebt habe und er seine Schilderung wie er es sah (oder eben nicht sah) gerne dem anpassen kann. Ich bin ja ehrlich gesagt auch froh, dass ich ihn ausfindig gemacht habe und er die Schuld seines Hundes eingesteht. Er hätte ja auch abstreiten können, dass seiner das war.

    Weshalb solltest du auch die Unwahrheit des Falls schildern, das wäre doch total sinnentnehmend :ka:

    Nein, nicht die Unwahrheit, sondern nur weglassen, dass der andere Halter nicht anwesend war. Sprich schreiben, dass sich der Hund von hinten auf unsere gestürzt hat, meine dabei mehrfach gebissen wurde, sich soweit befreien und den anderen auf Abstand halten konnte und beide Halter ihre Hunde abgerufen haben. Das der Abruf des anderen aus einem Pfiff aus der Ferne bestand und dass er den vorherigen Überfall nicht gesehen hatte hätte ich in der Schilderung dann weggelassen. Ich weiß auch garnicht, was er bei seiner Versicherung angegeben hat bzw. angibt....


    Sinnentnahme sehe ich da nicht unbedingt: mein Hund wurde von dem anderen gebissen, musste in der Klinik operiert werden und wurde stationär aufgenommen.

    Der andere Hund hat nichts. Das ist die Kernaussage, und die bleibt gleich.


    Aber ich habe vorhin schon bei meinem Versicherungsmakler angerufen und um Rückruf gebeten, über dessen Büro wir auch die Rechtsschutz haben. Vielleicht kann der mir sagen, wie das bei der Tierhaftpflicht ist und ob wir ansonsten über die Rechtsschutz die Durchsetzung unserer Ansprüche durchsetzen können.



    Ob bei unserer Hundehalterhaftpflicht eine Ausfallsdeckung versichert ist, werde ich aber parallel auch Mal abklären. Danke für den Hinweis.

    Hallo,


    Zunächst einmal weiß ich, dass mir auf meine Frage keiner die definitiv richtige Antwort geben kann, aber eventuell bestehen ja Erfahrungswerte von ähnlichen Situationen.


    mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen, welcher sich in dem Moment außerhalb der Sicht -und Rufweite des Halters befand. Der Halter hatte das nicht mitbekommen, er tauchte irgendwann in der Ferne auf sah wohl, dass sein Hund bei meinem war (meine hielt ihn da gerade drohend auf Abstand-von wegen komm mir nicht nochmal zu nahe, sonst setzt es was) pfiff nach ihm und ging weiter. Den Halter habe ich mittlerweile ausfindig gemacht. Ihm tut es auch leid, er hatte die Situation nicht so eingeschätzt und ich selbst war in dem Moment auch so überfordert, dass ich in dem kurzen Zeitfenster nicht nach ihm geschriehen habe, auch weil sein Hund immer noch frei war und ich Angst hatte der Halter hört mich nicht (war sehr weit weg) der Hund aber schon und kommt wieder... Zumal die Situation auch nur ein paar Sekunden dauerte. Er meldet den Vorfall seiner Versicherung.


    Meine Frage ist folgende:


    Wenn ich der Versicherung wahrheitsgemäß schildere, dass der Hund sich außerhalb der Einflußbereichs seines Halters befunden hatte, kann es dann sein, dass diese die. Regulierung ablehnt? Es bestand keine Leinenpflicht, allerdings sagen die Gesetze, dass der Hund sich jederzeit im Einflußbereich des Halters aufhalten muss. Zudem besteht eine Wegepflicht, sprich man darf die Wege nicht verlassen. Beides war bei diesem Gespann nicht der Fall, der Hund kam von hinten aus dem Gestrüpp wie gesagt ohne Halter... Mein Hund war auch ohne Leine, allerding ein Meter neben mir auf dem Weg. Deshalb habe ich Angst, dass die Versicherung bei wahrheitsgemäßer Schilderung sagt, dass der Halter sich nicht an die Gesetze gehalten hat und sie deshalb die Regulierung ablehnen. Ich könnte zwar in der Schilderung einfach weglassen, dass der andere Halter nicht dabei war, aber damit würde ich mir die Möglichkeit verwehren, den Hund zu melden. Im Gespräch mit dem Halter kam heraus, dass er weiß dass sein Hund nicht ohne ist, und zudem nicht wirklich gut erzogen und wohl schon öfter auf andere Hunde ist, allerdings noch nie was schlimmeres passiert ist. Deshalb geht er ja auch immer fernab der Wege ohne Leine. Ich persönlich bin aber der Meinung, dass solch ein Hund an die Leine gehört und es nicht sein kann, dass der ohne Leine rumläuft. Wäre meine ein kleiner Hund gewesen wäre sie jetzt eventuell tot und nicht nur schwer verletzt. Und natürlich will ich nicht mitschuldig sein, wenn ein anderer Hund verletzt wird, nur weil ich den Hund nicht gemeldet habe.

    Jetzt habe ich mehr geschrieben, als ich wollte, aber ich hoffe ihr könnt euch so einen besseren Überblick über die Situation verschaffen.

    Ist ein frei herumstreunender Hund also in der Regel mit abgesichert, oder fällt das in der Regel unter grob fahrlässiges Verhalten und wird nicht übernommen?

    Die Versicherung wird wohl sowieso nur 50% übernehmen, aber da wir uns im vierstelligen Bereich befinden, ist das halt auch echt viel Geld.