Qualzuchten II
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Helfstyna -
5. Juni 2017 um 10:01 -
Geschlossen
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Aus WELCHEN Gründen, wenn definitiv und nacheisbar gegen geltende Gesetze verstoßen wird?
Wenn man diese Verstöße eine ganze Rasse betreffend dokumentiert, sie begründet (sachlich, wissenschaftlich) und beweisen kann, hat der VDH doch gar keine Chance
Im deutschen Recht.Es wurde hier doch wirklich schon tausendmal ausgeführt, dass "der VDH" nicht verantwortlich zu machen sei. Woher jetzt plötzlich doch diese Ansicht?
Dass die Nachweise und Kriterien noch nicht schlüssig genug erbracht und erarbeitet sind, und noch viel zu tun ist, ist doch auch schon 1000mal wiederholt worden. Daher: Man muss Forschen, man muss Gutachter bestellen, man muss Untersuchungen anstellen - und das kann keine Einzelperson tun. Das könnte aber ein Verband für das deutsche Hundewesen, DER Lobbyist in Sachen Hund, tun (lassen).
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich habe mW bereits im ersten Thread oder in diesem oder in beiden dazu geschrieben. Warum sollte ich mich zum 238. mal wiederholen?
Warum nicht? Wiederholt rein schauen und sich herablassend über User äußern geht doch auch
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Es wurde hier doch wirklich schon tausendmal ausgeführt, dass "der VDH" nicht verantwortlich zu machen sei. Woher jetzt plötzlich doch diese Ansicht?
Oh verflixt, ich dachte, das würde selbst der Dummste erkennen, dass das Ironie wäre.....
Im übrigen kannst Du meine Ansicht zum VDH (die ganz sicher weit weg von durchweg positiv ist!) in den Qualzucht-Threads mehrfach nachlesen
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Die Beurteilung der Bilder ist subjektiv. Das gleiche Tier kann bei unterschiedlichen Gutachtern unterschiedliche Ergebnisse erreichen. Das ist ja nun keine neue Erkenntnis.
Nicht in dem Rahmen, den du hier unterstellst.
Bei Grenzfällen kann die Waage in die eine oder andere Richtung kippen, aber ich habe es noch nie erlebt, dass bei eindeutig zugeordneten Befunden große Unterschiede auftraten. Höchstens bei qualitativ bescheidenen Aufnahmen mit mieser Lagerung kenne ich den ein oder anderen Fall, wo das Nachröntgen bei der Auswertung ein anderes Ergebnis gab.
Vorausgesetzt, dass wir hier wirklich von Gutachtern sprechen und nicht von Dorftierärzten, die teilweise noch nichtmal die korrekte Bezeichnung der einzelnen Schweregrade fertigbringen, aber sich trotzdem berufen fühlen, Bewertungen abzugeben.Und man hat einen klar abgesteckten Rahmen, den es bei der anderen Problematik nicht gibt.
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Oh verflixt, ich dachte, das würde selbst der Dummste erkennen, dass das Ironie wäre.....
Nee sorry, ich bin sicher nicht dumm, aber ich habe keine Ahnung, was du sagen wolltest.
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Wenn die deutsche Rechtsprechung nichts machen kann, weil alles zu larifari formuliert ist im Gesetz, dann kann der VDH erst recht nichts machen, weil er ja, wie von "Kritikern" (die dessen Handeln fordern
) mehrfach betont ans Deutsche Recht gebunden ist.
Wie schon vielfach erwähnt geht es im entsprechenden Paragraphen bei weitem nicht nur um Hunde, sondern um TIERE (zu denen auch andere Gattungen und Arten als Lupus familaris gehören).
NIEMAND wird da ein Urteil fällen, wenn das nicht mehr Hand und Fuß hat, weil das wirtschaftliche IMMENSE Auswirkungen hat.
Vergiss mal die Hunde, im Bereich der Nutztiere würde es Klagen ohne Ende geben können, wenn erst ein Präzedenzfall geschaffen ist, was über Wegfall von Millionen von Arbeitsplätzen auch eine sehr negative Auswirkungen auf das Bruttosozialprodukt und Exportvolumen hätte.Dummerweise gibt es nunmal kein HUNDESCHUTZGESETZ.
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Und man hat einen klar abgesteckten Rahmen, den es bei der anderen Problematik nicht gibt
Nun, offensichtlich gibt es bei dem Belastungstest des IKfB messbare Kriterien, denn sonst wären ja nicht knapp die Hälfte der Hunde durchgefallen.
Ich wette bevor das ED-Röntgen kam, gab es ganz ähnliche "das geht doch nicht"-Diskussionen. -
Ich schätze Deine Beiträge sonst sehr, aber das hier ist wirklich schwach.
Das ist doch kein Argument "Weil andere Mist bauen, darf ich das auch!" - Vergessen wir das mal lieber ganz schnell wieder.Wenn du nicht falsch herum zitiert hättest, dann wäre das auch nicht schwach - ich verbitte mir so ein Vorgehen dann zukünftig doch.
Ich bin wohl die letzte, die derartige Züchtungen unterstützt, was nicht heisst das ich so dumm bin und die Faktenlage verkenne. Die schaut nunmal so aus, dass von rechtlicher Seite auf Grund dieser Tatsachen sicher keine Reglementierung kommen wird.
Die Beurteilung der Bilder ist subjektiv. Das gleiche Tier kann bei unterschiedlichen Gutachtern unterschiedliche Ergebnisse erreichen. Das ist ja nun keine neue Erkenntnis.
Nein, der Norbergwinkel wird ganz klar mit Schablonen gemessen. Sollte man eigentlich wissen. -
Nun, offensichtlich gibt es bei dem Belastungstest des IKfB messbare Kriterien, denn sonst wären ja nicht knapp die Hälfte der Hunde durchgefallen.Ich wette bevor das ED-Röntgen kam, gab es ganz ähnliche "das geht doch nicht"-Diskussionen.
was wirfst du denn jetzt bitte noch alles durcheinander..?
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Ich bin wohl die letzte, die derartige Züchtungen unterstützt, was nicht heisst das ich so dumm bin und die Faktenlage verkenne.
Hat auch keiner behauptet.
Dennoch ist das schlicht kein Argument, dass andere auch Mist bauen...
(ich hab auch nichts falsch zitiert, sonders das, was da stand) - Vor einem Moment
- Neu
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