Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X
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SheltiePower -
20. April 2017 um 11:13 -
Geschlossen
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Ich habe mal eine Frage zur Hundeverordnung in NRW und finde auf die Schnelle nichts konkretes dazu im Netz.
Mich hat heute jemand gefragt, ob ich Interesse an einem Rottweiler-Mix-Mix-Welpen hätte. Habe ich natürlich nicht, aber ich frage mich: In NRW steht der Rottweiler auf der Liste. Wie sieht das eigentlich mit Mixen in zweiter Generation aus? Das Muttertier ist offenbar schon ein Mix, den Rotti in ihr sieht man aber ganz gut - ich habe Fotos gezeigt bekommen.
Die Anbieterin der Welpen ist Ausländerin und kennt sich höchstwahrscheinlich gar nicht mit der Gesetzeslage hier aus. Wenn ich was dazu sage, möchte ich, dass es Hand und Fuß hat, daher suche ich seriöse Infos. Bitte kein Geschrei wegen bescheuerter Vermehrung, ich selber bin auch absolut dagegen.
Im Gesetz finde ich nur, dass alles an Staffordshire- und Pitbull-Mixen automatisch als gefährlicher Hund eingestuft wird, aber wie sieht das mit den anderen Rassen auf der Liste aus?
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Ich habe mal eine Frage zur Hundeverordnung in NRW und finde auf die Schnelle nichts konkretes dazu im Netz.
Mich hat heute jemand gefragt, ob ich Interesse an einem Rottweiler-Mix-Mix-Welpen hätte. Habe ich natürlich nicht, aber ich frage mich: In NRW steht der Rottweiler auf der Liste. Wie sieht das eigentlich mit Mixen in zweiter Generation aus? Das Muttertier ist offenbar schon ein Mix, den Rotti in ihr sieht man aber ganz gut - ich habe Fotos gezeigt bekommen.
Die Anbieterin der Welpen ist Ausländerin und kennt sich höchstwahrscheinlich gar nicht mit der Gesetzeslage hier aus. Wenn ich was dazu sage, möchte ich, dass es Hand und Fuß hat, daher suche ich seriöse Infos. Bitte kein Geschrei wegen bescheuerter Vermehrung, ich selber bin auch absolut dagegen.
Im Gesetz finde ich nur, dass alles an Staffordshire- und Pitbull-Mixen automatisch als gefährlicher Hund eingestuft wird, aber wie sieht das mit den anderen Rassen auf der Liste aus?
§10 Hunde (“Liste 2“)
Unter dem §10 (umgangssprachlich Liste 2) werden Hunde und Kreuzungen mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu gelistet.
Bei Hunden dieser Rassen gilt kein Zuchtverbot, auch kann man sie von Privat erwerben.
Den Wesenstest zur Maulkorb- und Leinenbefreiung darf nicht nur von einem Amtstierarzt, sondern auch von einer hier in NRW anerkannten sachverständigen Stellen (Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW) abgenommen werden.
Die theoretische Sachkundebescheinigung kann auch der o.g. Sachverständige abnehmen (sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf)
Ansonsten gelten hier die die selben Auflagen wie bei einem §3 Hund.
Das bedeutet, dass man folgende Dinge vor der Anschaffung erfüllen muss:- Schriftliche Erlaubnis des Vermieters, dass er mit der Haltung des Hundes der Rasse (z.B. Standart Bullterrier) einverstanden ist (Entfällt bei Eigentum)
- “Sauberes Führungszeugnis” und ein Mindestalter von 18 Jahren
- Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden)
- Haltegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt
- Chip- Pflicht und Registrierung beim zuständigen Ordnungsamt
- Großer Sachkundenachweis vom Amtsveterinär oder vom Sachverständigen des Landeshundegesetzes NRW
Auch Kreuzungen dieser Rassen stehen auf der Liste. So hab ich es zumindest verstanden
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Keine Ahnung, ob es sowas gibt. Aber die Gefahr besteht natürlich immer, dass es sich nach innen dreht. Wie siehts denn aus mit einem Lederhalsband mit Killernieten? Das ist doch eigentlich ebenfalsl prollig und es wird keine dummen Kommentare Richtung tierschutzrelevant kommen.
Das erste finde ich zu viel, das dritte zu wenig. Aber Nummer 2 finde ich echt großartig prollig.

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Ich mag das dritte am meisten.

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Sowas hier: 1, 2, 3 ...
Nummer 1 würde mir ja gefallen ... für meinen JR-Mix.
Aber das gibt es nicht in Größe 36.

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Aah! Liste 2 war das Zauberwort - das hatte ich nicht auf dem Schirm! Ich hatte direkt im Gesetz auf recht.nrw.de nachgelesen und bin total durcheinander gekommen, weil die Paragraphen alle im Zickzack aufeinander verweisen und ich die Auflagen und Verbote nicht einordnen konnte.
Ich habe auf recht.nrw.de nämlich diese Infos gefunden:
§ 10
Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.-> das wäre dann Liste 2. Zucht ist legal, die Haltung aber mit Auflagen verbunden.
§ 3
Gefährliche Hunde
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.-> das ist dann Liste 1 und mit Zuchtverbot
Aber jetzt habe ich es hoffentlich verstanden. Zuchtverbot gilt nur für Liste 1, Rassen Liste 2 darf man züchten, kreuzen und privat verkaufen, der Halter muss aber Auflagen erfüllen.
Dann gucke ich jetzt mal, ob ich den Gesetzestext auch auf englisch finde, damit sie selber sehen kann, dass ich mir das nicht ausdenke... und hoffentlich die Abnehmer der Welpen entsprechend informieren wird.
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Ist die Abstammungsurkunde des Geburtsstandesamtes = Geburtsurkunde?
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Ja soweit ich weiß ja. Bad Angel
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Bitte. Kann mir jemand sagen welcher Thread Grade geschlossen wurde der im Nerv Thread angesprochen wurde? Bekomm schon wieder nix mit

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