Mein Sohn wurde gebissen - wie reagieren?

  • Seine eigene selbstgefällige, arrogante Haltung auch noch mit dem Grundgesetz zu begründen, ist echt ziemlich lachhaft :lol:

    Genauso arrogant eben, wie die ganzen anderen "Interessengruppen" die da draußen rumlaufen und sich für den Nabel der Welt halten. Ja, dieses Recht nehme ich mir heutzutage raus...

    Der Rennradfahrer rast mit 40km/h ohne zu Klingeln an den Spaziergängern mit Kindern und Hunden vorbei. Der Bauer rast mit seinem Traktor derart an uns vorbei, dass wir regelrecht ins Feld hüpfen müssen. Kinder dürfen im Restaurant fremde Taschen anknabbern und einfach ungefragt Hunde streicheln bzw. das ganze Restaurant tyrannisieren, weil sie von ihren Eltern keine Manieren lernen und die Eltern sich nicht mehr trauen, was zu sagen, weil es sonst einen Aufstand gibt.

  • Genauso arrogant eben, wie die ganzen anderen "Interessengruppen" die da draußen rumlaufen und sich für den Nabel der Welt halten. Ja, dieses Recht nehme ich mir heutzutage raus...
    Der Rennradfahrer rast mit 40km/h ohne zu Klingeln an den Spaziergängern mit Kindern und Hunden vorbei. Der Bauer rast mit seinem Traktor derart an uns vorbei, dass wir regelrecht ins Feld hüpfen müssen. Kinder dürfen im Restaurant fremde Taschen anknabbern und einfach ungefragt Hunde streicheln bzw. das ganze Restaurant tyrannisieren, weil sie von ihren Eltern keine Manieren lernen und die Eltern sich nicht mehr trauen, was zu sagen, weil es sonst einen Aufstand gibt.

    Und das rechtfertig es dann,sich auch so zu verhalten ? Prost Mahlzeit ! |)

  • Es geht doch überhaupt nicht darum, das Verhalten des Hundes der Yogalehrerin runterzuspielen oder darum, ob ich mich von irgendeinem Hund anspringen, anbellen oder sonstwas lassen muss. Ist alles unakzeptabel, sieht auch niemand hier anders, soweit ich gelesen habe.

    Es geht darum, ob man wegen eines Vorfalls, der glimpflich ausgegangen ist, gleich ein Riesenfass aufmacht, wenn man das auch kurz persönlich klären kann. Verhältnismäßigkeit war hier das Stichwort.

    Ich habe das Gefühl, es wird heut zu Tage immer wichtiger, dass man dem anderen unbedingt noch mal ordentlich eine mitgibt, weil man sich über ihn geärgert hat.
    Neulich ist das Kind meiner Nachbarin mit seinem Kinderfahrrad an mir vorbei gedüst. Straße war matschig. Meine Hose hatte Dreckspritzer, meine Jacke auch und meine neuen Wildlederstiefel musste ich abbürsten. Blöd! Nach einigen Meinungen hier, hätte ich die Nachbarin mindestens die Reinigungskosten tragen lassen müssen, wenn nicht gar anzeigen. Mir war allerdings wichtiger, nicht überall verbrannte Erde zu hinterlassen. Sie hat sich entschuldigt und ich habe mein Zeug selbst gewaschen.

    Kinder dürfen "sowas"! Eltern haften für ihre Kinder gilt da nicht.

    Sehe das aber ansonsten genauso. Erst mal sollte man versuchen ohne Anwalt/Polizei auszukommen.
    Die haben ja nun auch genug anderes zu tun.
    Allerdings denke ich, dass viele in einem Forum etwas schreiben, was sie selber dann doch so in der Realität doch nicht so machen würden.
    Und viele hier schreiben einfach auch aus Langeweile.....

  • Ganz ehrlich:
    Ich kann verstehen, daß die Ansicht von RafiLe was ihren freilaufenden Hund angeht zum Diskutieren reizt (ich sitz da gerade auf meinen Fingern zu dieser Auffassung und dem Thema)...aber wie soll diese Diskussion der TE in ihrer Situation weiterhelfen.
    Es geht nicht um Newton, sondern um den Sohn, der von einem Hund angegangen wurde.

    An die TE: hast du dich bereits entschieden, wie du nun in der Angelegenheit vorgehst?

  • In unserem Grundgesetz steht geschrieben, dass jeder Mensch gleich viel Wert ist. Wieso soll nun mein Bedürfnis nach einem entspannten Freilaufspaziergang mit meinem Hund weniger Wert sein als das Bedürfnis der ängstlichen Frau nicht von fremden Hunden belästigt zu werden?

    Genau genommen steht in unserem Grundgesetz:


    Artikel 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


    Du hast das Recht auf einen Spaziergang, die Frau allerdings auch. Dein Spaziergang wird ja nicht schlechter dadurch, dass Du hin und wieder mal Kontakt mit Deinem Hund aufnimmst...

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