Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil IX
-
SheltiePower -
25. November 2016 um 13:31 -
Geschlossen
-
-
Vielen Dank Euch
ich gebe ja meine 5 Arbeitstage je Woche an, dann die Urlaubs- und Krankheitstage und dann die Tage, die ich tatsächlich gefahren bin (also die, wofür ich überhaupt die Fahrtkosten geltend machen kann).
Das müsste doch dann passen, oder?
Noch eine Zusatzfrage hätte ich
Ich habe die Bahncard 50 und für die beiden Tage in der Woche fahre ich ja mit dem Zug und kaufe dann jedesmal ein Einzelticket pro Tag, weil das günstiger ist als eine Monatskarte. Nun habe ich allerdings diese Tickets nicht aufbewahrt. Braucht das Finanzamt die wohl als Nachweis? Die Rechnung der Bahncard hätte ich ja, aber die einzelnen Tickets hab ich leider immer direkt entsorgt.... bin halt sonst immer mit dem Auto gefahren und wollte mal schauen, wie es sich dieses Jahr (bzw. ja letztes Jahr) kostentechnisch rechnet. - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil IX schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Das geht schon aber es geht ja darum, daß Du schreibst, Du bist z.B. 7 Wochen ins Büro gefahren, die restlichen Tage Homeoffice. Wenn Du jetzt noch Kranktage eingibst, zieht´s einem die noch ab vom Fahrgeld.
Also entweder man zählt echt die Tage, an denen man gefahren ist und behandelt Kranktage einfach wie Homeoffice (dafür gibts ja auch keine Fahrtkosten), oder man schreibt die Anzahl der Tage auf, an denen Büro angesagt gewesen wäre, und zieht die Kranktage unter diesen Tagen (an denen man alo wegen Krankheit dann doch net ins Büro gefahren ist) dann davon ab, damit das Finanzamt auch nur die Tage zählt, an denen man wirklich gefahren ist.
Ich denke mal, wenn man sich da mal um einen Tag vertut, landet man sicher net gleich im Knast. Aber gibst Du alle Tage als Bürotage an, arbeitest aber die halbe Zeiti von daheim aus, könnte man damit durchaus Ärger bekommen. Fraglich ist, ob das Finanzamt es für nötig hält, diese Angaben zu überprüfen. Wahrscheinlich eher nur bei gegebenem Anlaß (wenn man zB beim selben Arbeitgeber immer Homeoffice hatte und dieses auch steuerlich jeweils geltend macht, und im neuen Jahr dann plötzlich 300 Tage mit dem Auto ins Büro gefahren sein will oder so, aber trotzdem Homeoffice geltend macht. Oder wenn jemand sagt, "Prüfen Sie doch mal bitte bei...., die gibt zu viele Kilometer an bei den Fahrtkosten" oder so. Oder wenn den Mitarbeitern auffällt, daß die Person seit Jahren keinen Kranktag hatte, was ja doch recht unwahrscheinlich ist, v.a. wenn man im aktuellen Jahr als Sonderausgabe zB ne 3-monatige Reha bei 0 Kranktagen absetzen möchte *gg). Aber bei jeder Person die Kranktage zu überprüfen wegen 30 Cent, die dann nicht versteuert werden müssen - ich glaube, da rechtfertigte der Aufwand das Ergebnis net.
-
Zur Bahncard würd ich beim Finanzamt nachfragen - die Card selbst kannste sicherlich absetzen, klar - aber für die Fahrten denk ich schon, daß Du die Belege bräuchtest...... Kann mir net vorstellen, daß da die Vorlage des Vollzeit-Arbeitsvertrags reicht. Für den Fall würd ich mal ausrechnen, ob Du nicht besser wegkommst, wenn Du die Fahrten als Autofahrten angibst (wenn Du Auto hast, die brauchen ja das KFZ-Kennzeichen dann), und da die 30 Cent jeweils geltend machen kannst. Das darf man nur nicht immer machen - ein Bekannter hat mal ne Überprüfung bekommen, da mußte er dann die gefahrenen Kilometer mit dem Auto nachweisen anhand von Kundendienst-Berichten des Fahrzeugs und Werkstattrechnungen, auf denen ja immer der aktuelle Kilometerstand von der Werkstatt mit eingetragen wird.
Ich liste immer alles auf, was ich habe, gebe das Zeugs dann persönlich in unserem "Bürgerbüro" ab, und kann dann solche Dinge erklären bzw. hinterfragen, ob das so richtig angegeben wurde. Wenn nicht, streit dere jeweilige Bearbeiter das einfach raus, oder sagt, die Angabe bringt mir eh nix am Ende, dann weiß ich nächstes Mal Bescheid. Meine Haftpflicht z.B. mit 3,95 € (weiß den Betrag grad net auswendig), die jedes Jahr gleich ist, akzeptieren die inzwischen ohne Nachweis. Einfach, weils immer derselbe recht geringfügige Betrag ist über Jahre hinweg.
-
Oh Gott nein, ich schreib schon auch nur die Tage als "Bürotage" auf, die ich auch wirklich gefahren bin
Finanzamt betucken, uaaahhhh nee 
-
Ist nicht irgendwo die Möglichkeit einzutragen, dass man an verschiedenen Orten tätig ist? Ich meine, mich an so etwas zu erinnern. Dann könntest du die Urlaubs- bzw.Krankheitstage ganz normal angeben und die Tage, an denen du zur Firma fährst auch.
Schau mal im Netz:
Wechselde Einsatztätigkeiten -
-
Boah, macht ihr euch alle Mühe mit den Arbeitstagen. Da gebe ich grundsätzlich 230 Tage an (5-Tage-Woche). Ist laut meinen Steuertipps eine Nichtbeanstandungsgrenze, die von vielen Finanzämtern akzeptiert wird. Einen Rechtsanspruch darauf hat man jedoch nicht. Gab bei mir bei zwei verschiedenen Finanzämtern noch nie Schwierigkeiten.
-
Unser Steuerberater macht das auch so bei uns.
-
Boah, macht ihr euch alle Mühe mit den Arbeitstagen. Da gebe ich grundsätzlich 230 Tage an (5-Tage-Woche). Ist laut meinen Steuertipps eine Nichtbeanstandungsgrenze, die von vielen Finanzämtern akzeptiert wird. Einen Rechtsanspruch darauf hat man jedoch nicht. Gab bei mir bei zwei verschiedenen Finanzämtern noch nie Schwierigkeiten.
mach ich auch so. Und genauso wie bei dir haben das 2 verschiedene Finanzämter das in den letzten 15 Jahren nicht beanstandet
-
Bei mir leider schon
Das habe ich nämlich, aufgrund dieses Hinweises genau 1 Mal gemacht. Problem, ich habe einfache Fahrt 122 km.
Bedeutet bei 230 Tagen knappe 8,5 Tsd € und DA wollte das FA nämlich einen netten Nachweis haben, den ich in der Form natürlich nicht erbringen konnte,
da ich das im laufenden Jahr ja nicht wusste. Das war ein riesen Theater, zumal ich auch noch mit zwei unterschiedlichen Autos gefahren bin. Mit Kaufvertrag, gelaufenen KM, Tageszeitung mit Datum, aktueller KM Stand von beiden Autos und, und, und....
Nicht lustig und ich kam mir vor wie Deutschlands größter Verbrecher
Seitdem bin ich da mehr als vorsichtig und mach´s dem FA so nett wie möglich
-
Bei mir leider schon

Das habe ich nämlich, aufgrund dieses Hinweises genau 1 Mal gemacht. Problem, ich habe einfache Fahrt 122 km.
Bedeutet bei 230 Tagen knappe 8,5 Tsd € und DA wollte das FA nämlich einen netten Nachweis haben, den ich in der Form natürlich nicht erbringen konnte,
da ich das im laufenden Jahr ja nicht wusste. Das war ein riesen Theater, zumal ich auch noch mit zwei unterschiedlichen Autos gefahren bin. Mit Kaufvertrag, gelaufenen KM, Tageszeitung mit Datum, aktueller KM Stand von beiden Autos und, und, und....
Nicht lustig und ich kam mir vor wie Deutschlands größter Verbrecher
Seitdem bin ich da mehr als vorsichtig und mach´s dem FA so nett wie möglich
122 km einfache Fahrt? Hut ab...das ist ja echt heftig

- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!