Nenn es Belehrung, was auch immer.
Ist eine Person mündig, entscheidet sie selbst.
Einem Demenzerkrankten die Bettgitter hochstellen grenzt schon an Fahrlässigkeit da du mit rechnen darfst, dass er darüber klettert.
Ergo Klingelmatte.
Bei Demenzerkrankten nimmt man die Sturzgefahr in Kauf, ausser man steht darauf die Leute zu Boden zu sedieren, was die Ethik dann ad absurdum führt.
Gerade Demenzerkrankte sind sehr mobil und das sollen sie auch ausleben. Sonst kommt die Spirale -> Unruhe ->fixieren -> noch grössere Unruhe.
Sollte wirklich mal einer die Bettgitter benötigen, dann bedarf es immer eines zweiten Hilfsmittel zur Fixation. Z.Bsp. eine Zevidecke.
Ach ja, und zu den Babys. Sturzgefahr! Nur schon bedingt durch die Höhe des Bettes.
Und da jemand gefragt hatte, Nein ich habe keine Kinder und die Überlegung stellte sich mir nie.
Hilft es für eine Studie?