Schlafen in geschlossener Box
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florian1208 -
24. November 2016 um 23:12 -
Geschlossen
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Komisch, dass hier von den Boxengegnern keiner in der Lage ist, den entsprechenden Teil des TSG zu verlinken in dem steht, dass es verboten ist, einen Welpen für einige Tage zum Zweck der Stubenreinheitserziehung nachts in eine Box zu sperren.
Gibt es noch nicht. Als das TSchG erstellt wurde, kam noch keiner auf die Idee, öffentlich zu propagieren, Hunde in kleine Kisten zu sperren. Ohne Wasser.
Da war es erst Mal wichtiger, dass Hühner ein bisschen Platz haben und Kühe ein bisschen Tageslicht und so.Aber es gibt ein Urteil zur Boxenhaltung eines Hundes im Auto. Das ist schon Mal ein Anfang.
Und ich denke, über kurz oder lang wird es einen richtigen Erlass dazu geben. Wieso auch nicht, es muss ja speziell in D ALLES über Gesetze geregelt werden, damit man sich nicht empathielos und lebensverachtend verhält. Für ein Mindestmaß an Anstand dem Mitlebewesen gegenüber.
Nur mit dem Nachweis wirds dann schwer. Vermutlich hängt es dann daran auch ein bisschen, weil man es schlicht keinem Beweisen kann, was er in seinen eigenen vier Wänden macht.
Es benutzen ja auch noch Leute TIGs mit den lustigsten Ausreden.
"Nur mal kurz gegens Jagen", "das hier ist ne Ausnahmesituation", "kümmer Dich um schlimmere Sachen als das hier, es gibt Leute, die schlagen Kinder", "früher wurden Hunde fürs Jagen noch erschossen", "der kann das ab", "der kennt es nicht anders", "mit dem kann man nicht anders umgehen".Dass man einen Hund nicht stromschocken darf, dafür brauchts also auch ein Gesetz. Und dass man Kinder nicht schlagen darf. Und dass man Tieren Tageslicht gewähren muss.
Und dass man einen Hund nicht in eine Kiste sperren soll, dafür wirds auch eins geben. Würde diese Kiste draußen stehen, gäb es dafür schon ein Gesetz. Man müsste es also nur um einen Passus bezüglich "Hauszwinger" ergänzen.
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Seid ihr beim Kauf eures Fleisches auch so Tierschutzgesetzpenibel und zählt da der Preis?
Ja.
In der Schweiz ist Massentierhaltung verboten und ich kaufe mein Fleisch direkt beim Bauern, Metzger, bzw. kleinen Schlachthof der von den hiesigen Bauern beliefert wird. -
Im TSG stehen noch viele andere Dinge nicht.
Tut man die auch alle nur weil sie nicht drinstehen?
Braucht man eine gesetzliche Grundlage um zu erkennen, wenn man komplett fehlgeleitet einem Trend folgt? -
ohje Leute langsam fällt mir nichts mehr ein.
Es dreht sich eh im Kreis.
Die Box wird auch vernünftig trainiert sodass die Hunde gerne reingehen von einsperren denke ich reden wir auch nicht. -
Warum soll ich den Hund tagelang alle 2-3 Stunden wecken, so wie du das machst?
Meine Hündin hat sich nur die ersten beiden Nächte gemeldet und musste nur je 1x raus.
Da bringt man doch nur Unruhe rein und stört den Welpen ständig obwohl es gar nicht nötig wäre. -
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ohje Leute langsam fällt mir nichts mehr ein.
Es dreht sich eh im Kreis.
Die Box wird auch vernünftig trainiert sodass die Hunde gerne reingehen von einsperren denke ich reden wir auch nicht.Bleibt dem Hund wohl auch nix übrig außer rein zu gehen.
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und den konkreten Passus halt dennoch nicht finden konnte.
Irgendwo in den Tiefen dieses Threads habe ich als Beispiel für die Rechtssprechung in Fällen, in denen es um die Unterbringung von Hunden in Boxen ging, ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart verlinkt, dass in seiner Rechtssprechung, zu der es die Tierschutz-Hundehaltungsverordnung, in der - da gebe ich Dir absolut Recht, das Thema "Box" nicht explizit vorkommt, herangezogen hat, zu dem Schluss gekommen ist, dass eine 4 Mal wöchentliche Unterbringung in einer Box für den Zeitraum von 6 - 7 Stunden nicht tierschutzkonform ist.
Zu Gesetzestexten gehören auch immer ausgiebige "Kommentare", die mit Gerichtsurteilen unterlegt sind, die aufgrund von auftretenden Rechtsfragen in Einzel- oder auch regelmäßig vorkommenden Fällen zustande kommen. Deshalb müssen in Einzelfällen die Gesetze auf den konkreten Fall hin ausgelegt werden. Dafür benutzen die Gerichte in allen Fragen - sei es die, wieviele Hunde man auf wieviel Quadratmeter Wohnfläche noch tierschutzkonform halten kann, oder eben die Frage, wie lange man einen Hund im Auto in einer Box "aufbewahren" kann (es geht da nicht um Transporte) regelmäßig die Tierschutzhundeverordnung und die dort angeführten Mindestmaße als Grundlage.
Wie das bei einer dauerhaften mehrstündigen, regelmäßigen Boxenhaltung in der Nacht aussieht, kann man sich an dem Daumen einer Hand abzählen. Ob dabei Chopin im Hintergrund läuft oder der Hund auf rosa Herz-Plüsch-Kissen schläft, ist den Gerichten in der Regel herzlich egal.
Noch gibt es nur wenige Gerichtsurteile, die sich mit der Fragestellung "Boxenhaltung" beschäftigen. Das liegt an dem üblichen Dilemma von Klein- und Heimtieren, dass sich der größte Teil ihres Lebens unbemerkt von der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen abspielt und auch daran, dass der Trend, Hunde immer häufiger und länger in Boxen zu packen, noch verhältnismäßig neu ist.
Erinnert sich wer noch an den tragischen Fall aus 2013, wo eine HH sich selbst und vorher ihre Hunde erschossen hat? Auch damals war einer der Punkte, die zu einem Tierhaltungsverbot geführt haben, die Feststellung, dass man nicht eine beliebige Anzahl von Hunde auf normaler Wohnfläche halten kann, sondern sich auch da an die Mindestmaße der Tierschutzhundeverordnung halten muss.
Wenn die Maße, die in der Tierschutzhundeverordnung genannt werden, in solchen Fällen als Beurteilungsgrundlage für die Gerichte dienen, werden sie das auch in dem Fall, in dem vor Gericht geklärt werden muss, ob es tierschutzkonform ist, einen Hund regelmäßig, dauerhaft über die Nachtstunden in eine Box zu sperren.
Ich halte das für überaus nachdenkenswert.
LG, Chris
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Kurze Zusammenfassung meinerseits:
Ok, ihr habt alle Recht, ihr seid die besten Hundehalter und die Andere sind die reinsten Tierquäler die ihre Welpen über Monate nachts ohne Wasser und völlig alleine in eine Box sperren weil sie selbst unsozial, empathielos, faul usw. sind und absichtlich gegen das TSG verstoßen wollen. -
Anscheinend drehen sich einige hier, nach Pipi Langstrumpf Art, alles selbst zurecht. Deswegen hier noch mal.
Haltung in Räumen.
Hinweis auf Paragraph 6 wie gross der Raum sein muss.
Zwingerhaltung § 6Man achte auf den Hinweis zu Paragraph 6.
Ordnungswidrigkeiten.So, und jetzt will ich wissen, welche Box diese Vorgaben erfüllt.
Und ich meine nicht, die geöffnete Box.Ach ja, und weil es so schön ist
Fütterung und Pflege -
Bleibt dem Hund wohl auch nix übrig außer rein zu gehen.
Wenn es vernünftig trainiert wurde macht er es gern. Murphy geht sogar tagsüber oft rein und schläft, vielleicht sollte ich ihm mal sagen das das ganz schrecklich für Hunde ist.
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