TA - Gebühr für Chip-Ablesen so in Ordnung?

  • Mein Tierarzt hat einen Hausbesuch bei meiner alten Hündin nicht in Rechnung gestellt. Er war gerade auf dem Weg in den Nachbarort und hat - auf meinen Anruf und meine Sorge - angeboten reinzuschauen.


    Er hat das alte Herz angehört und sich den Hund in der Wohnung und im Freien beim Laufen angeschaut. Nix berechnet!


    Dafür bin ich ihm sehr dankbar und ich weiß es zu schätzen!

  • Ort der Handlung ist Niedersachsen. Kennt jemand eine derartige Regelung, gesetzlich oder sonstwie bindend für TÄ?

    Meine Tierärzte sind alle in Niedersachsen und der Chip wurde nur beim allerersten Besuch abgelesen - dafür wurde nix berechnet.


    Ich würde definitiv den TA wechseln...

  • Unser Tierarzt liest auch vor jeder Impfung den Chip aus. Extra berechnet wurde das nie.
    Selbst wenn der Tierarzt Hund und Halter genauestens kennt und er den Hund niemals mit einem anderen Hunde verwechseln würden, sähen die sich auch noch so ähnlich, fände ich das ablesen des Chips vor der Impfung durchaus sinnvoll. Alleine schon um zu kontrollieren ob der Chip noch da ist und funktioniert.
    Aber 7€ dafür in Rechnung zu stellen halte ich für absolut übertrieben.


    LG


    Franziska mit Till

  • Ich denke, mit der Übernahme von mehr und mehr Praxen und Kliniken durch aniMedica und co wird es zum Alltag werden, dass immer alles nach GOT abgerechnet wird.

  • Meine TÄ kennen mich und meine Tiere, Tiere leider wechselnd, seit 34 Jahren und da gab es nie einen Zweifel, wer zu wem gehört.


    Es wurde weder, früher die Tätowierung, noch heute der Chip kontrolliert.


    Übrigens auch nicht in der Tierklinik, die ich damals mit Quebec und im Januar mit Otto aufsuchen mußte, also nicht gerade bekannt war. Den Chip abzulesen, ohne den EU-Heimtierausweis vorliegen zu haben, macht ja auch wenig Sinn.

  • Naja aber wenn ich einen kranken Hund habe und öfters mal im Monat zum Tierarzt muss können auch aus 3 Euro ganz schnell 30 werden und das ist nun mal teuer.


    Wenn ich bedenke wieviel Zeit sich unserer Tierarzt für meinen Angsthund nimmt . Ich nehme ihn immer mit wenn einer der anderen Hunde krank ist und jedes mal bekommt er sein Training und das dauert nicht nur 2-3 Minuten. Es gibt schon tolle Tierärzte.


    Das der Tierarzt das Chip-Auslesen berechnen kann ist klar. Mag auch sein das es beim impfen oder für irgendwelche Gesundheitszeugnisse wichtig ist und dokumentiert werden muss. Aber wenn Hund ne schlimme Pfote hat ist doch vollkommen egal wer mit welchem Hund kommt. Oder nicht ?

  • Das der Tierarzt das Chip-Auslesen berechnen kann ist klar. Mag auch sein das es beim impfen oder für irgendwelche Gesundheitszeugnisse wichtig ist und dokumentiert werden muss. Aber wenn Hund ne schlimme Pfote hat ist doch vollkommen egal wer mit welchem Hund kommt. Oder nicht ?

    Das sehe ich auch so.


    Für die Tollwutimpfung oder eine Gesundheitsbescheinigungen würde ich das verstehen, aber nicht, wenn ich wegen einer Erkrankung oder Verletzung komme. Da würde ich fragen was das soll.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! ist ja richtig lebhaft hier... :roll:


    Ablesen vor der Impfung, jedenfalls vor der Tollwutimpfung ist also Pflicht, wenn ich das so richtig verstanden habe. Dagegen ist ja auch nichts zu sagen, und selbstverständlich gibt es auch andere Anlässe, wo es sinnvoll ist, den Chip zu kontrollieren. Auch daß für diesen Handgriff Geld verlangt wird, ist nicht zu kritisieren. Die Arbeit von TÄ besteht nun mal aus vielen kleinen Handgriffen, alle zusammen sind eben die Tätigkeiten, von denen der TA lebt.



    Diese Vorschriften findet man in der Gebührenordnung für Tierärzte.
    Ob ihr das nun "kleinlich" findet oder nicht, im Prinzip ist das nunmal gesetzlich festgeschrieben und der Tierarzt darf nicht einfach weniger oder garnichts berechnen. Ansonsten verstößt er gegen geltende Gesetze.


    Das Auslesen eines Chips ist nach der GOT nunmal eine zu verrechnende Leistung, fertig aus.


    Ob man nun bei jedem erscheinen in der Praxis ohne das das z.B. für Impfungen vorgeschrieben wäre, den Chip auslesen muss ist ein anderes Thema.

    Heißt das, es gibt tatsächlich eine Vorschrift in der Gebührenordnung für Tierärzte, daß bei jedem Praxisbesuch der Chip ausgelesen werden muß? (Das würde bedeuten, daß viele Tierärzte ständig gegen diese Regel verstoßen, denn üblich ist das ja nicht)
    - was heißt in diesem Zusammenhang, das Auslesen wäre "gesetzlich vorgeschrieben"?


    - Oder steht lediglich in der Gebührenordnung drin, daß das Auslesen, wenn es gemacht wird, eine zu berechnende Leistung ist? Damit ist ja nichts darüber gesagt, wie oft und warum ein Chip ausgelesen werden muß.


    Nur zur Klarstellung - es geht nicht um meinen TA, sondern um einen anderen, den ich allerdings flüchtig privat kenne und menschlich immer sehr geschätzt habe. Windige Tricksereien für ein paar Euro mehr passen gar nicht zu dem Bild, das ich bisher von seinem Charakter hatte.


    Dagmar & Cara

  • Also die Kennzeichnung mittels Chip bei der Tollwutimpfung ist in der EU-Verordnung 576/2013 festgelegt, an die die deutsche Tollwutverordnung angepasst wurde. Demnach muss ein Tierarzt VOR der Impfung die Kennzeichnung bestätigen.


    Ansonsten gibt es ja für Bundesländer wie Niedersachsen ein Zentralregister mit Chip-Pflicht für alle Hunde, wie und wann da die Kennzeichnung bestätigt werden muss weiss ich aber auch nicht.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!