Also die Kennzeichnung mittels Chip bei der Tollwutimpfung ist in der EU-Verordnung 576/2013 festgelegt, an die die deutsche Tollwutverordnung angepasst wurde. Demnach muss ein Tierarzt VOR der Impfung die Kennzeichnung bestätigen.
Ansonsten gibt es ja für Bundesländer wie Niedersachsen ein Zentralregister mit Chip-Pflicht für alle Hunde, wie und wann da die Kennzeichnung bestätigt werden muss weiss ich aber auch nicht.
Das erste ist klar, habe ich ja auch geschrieben. Aber doch nicht bei jedem Tierarztbesuch.
Chippflicht haben wir in Berlin auch, aber bis jetzt kein Register in dem die Hunde erfaßt werden. Aber auch bei solch einem Register wüßte ich nicht, was der TA damit zu tun hat. Er ist doch für Behörden keine Kontrollinstanz.