Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VIII

  • Wir haben seit Jahren einen von Trixie.Ein Gurt geht um die Rückenlehne und einer um die Kopfstütze.

    Der Haltegurt vom Sicherheitsgeschirr wird durch eine Öffnung an der Rückseite des Hochsitzes zum Gurtschloss geführt.

    Der Sitz ist umgebaut als Tasche oder Liege einsetzbar.

    Danke schonmal für die Antwort. Aber das ist ja das problem. Weder Rückenlehne noch Kopfstütze sind vorhanden. Nur eine Komplett umklappbare Rückbank, dafür werden die Gurte wohl zu kurz sein.

  • Die Lederseite wird dann beim Trocknen etwas hart.

    Kann man verhindern, indem man das Fell beim trocknen immer wieder zieht und, sobald es ganz trocken ist, ordentlich mit Lederfett einschmiert. Ruhig sehr dick und mehrmals.

    Man sollte es nicht in der Sonne oder auf der Heizung trocknen, sondern einfach nur ganz normal an der Luft.

  • Kann man eigentlich einen beauftragten Makler wieder aus einem geplanten Verkaufsprojekt "entlassen" und das Haus privat verkaufen (der potentielle Käufer hatte keinen Kontakt mit dem Makler und nichts unterschrieben)

    Wenn es keinen Alleinauftrag gibt den der Hauseigentümer unterschrieben hat, bzw. der Makler keinen Nachweis hat das er in alleinigem Auftrag handelt, kann man sein Haus privat verkaufen und den Makler vom Verkauf “entbinden“.
    Aber es darf wirklich nichts in Richtung Alleinauftrag existieren.
    Bieten noch weitere Makler das Haus an? Wenn ja, dann ist es kein Problem.
    Am besten genau prüfen ob es Vereinbarungen mit dem Makler gibt. Oder bei Tante Google unter dem Stichwort “Alleinauftrag/qualifizierter Alleinauftrag“ nachschlagen. Da gibt es Verweise zu den entsprechenden Gesetzestexten im Maklerrecht.

  • Wenn es keinen Alleinauftrag gibt den der Hauseigentümer unterschrieben hat, bzw. der Makler keinen Nachweis hat das er in alleinigem Auftrag handelt, kann man sein Haus privat verkaufen und den Makler vom Verkauf “entbinden“.Aber es darf wirklich nichts in Richtung Alleinauftrag existieren.
    Bieten noch weitere Makler das Haus an? Wenn ja, dann ist es kein Problem.
    Am besten genau prüfen ob es Vereinbarungen mit dem Makler gibt. Oder bei Tante Google unter dem Stichwort “Alleinauftrag/qualifizierter Alleinauftrag“ nachschlagen. Da gibt es Verweise zu den entsprechenden Gesetzestexten im Maklerrecht.

    soweit ich weiß, hatte nur der eine Makler den Auftrag
    Allerdings hat der einen total überhöhten Preis geschätzt und gibt Gebote, die deutlich darunter liegen und dem reellen Wert entsprechen, gar nicht erst weiter.
    In 4 Monaten hat der gerade mal eine Besichtigung durchgeführt...und das im begehrtesten Stadtteil hier.
    Wir kennen den Eigentümer und haben ihm nun privat ein Angebot gemacht.

  • @KrissiMia
    Haut der Eigentümer denn was unterschrieben?
    Wenn ja muss es auch eine Kündigungsfrist geben.
    Ansonsten hat der Hauseigentümer auch noch die Möglichkeit dem Makler ungenügende Interessenvertretung zu unterstellen und ihn deshalb zu “entlassen“. Im Übrigen ist der Makler verpflichtet jedes Gebot weiterzugeben und nur beratend tätig zu sein. Den Kaufpreis gibt auch immer der Eigentümer vor. Den darf der Makler gar nicht festlegen. Dazu müssten 1. Gutachter sein und 2. ein qualifiziertes Gutachten vorlegen.
    Ich würde mal ein ernstes Wörtchen mit diesem Makler reden. Gib dem Eigentümer doch mal den Tipp im Maklerrecht nachzulesen und dem Makler damit zu konfrontieren. Normalerweise macht der dann einen Rückzug. Der Eigentümer könnte nämlich den Differenzbetrag zwischen vom Makler angegebenen Kaufpreis und tatsächlichem Kaufpreis einklagen, wenn der Eigentümer nachweisen kann, das er das Haus schon mehrmalig zu einem reellen Preis hätte verkaufen können und nur deshalb nicht abgeschlossen wurde, weil der Makler die Angebote nicht weitergegeben hat.

  • Ich bin mir sicher, dass wir das Thema mal irgendwo angerissen haben, aber ich finds leider nicht mehr :ops:

    Werden Diensthunde im Sicherheitsbereich (in dem Fall DB-Sicherheit) ähnlich ausgebildet wie bei der Polizei?
    Sind Diensthundeführer und Hund von Anfang bis Ende ein Team oder wird der Hund fremdausgebildet und wechselt je nach Dienstplan den Hundeführer?

  • Sind Diensthundeführer und Hund von Anfang bis Ende ein Team oder wird der Hund fremdausgebildet und wechselt je nach Dienstplan den Hundeführer?

    Ich weiß von meinen beiden Bekannten (Diensthundeführer bei der Polizei), dass sie ihre Hunde im Junghundealter bekommen und dann gemeinsam in ein Ausbildungszentrum der Polizei (Herzogenaurach) müssen und der Hund samt künftigem Führer ausgebildet wird. Der Diensthund ist bei dem Beamten ein ganz normales Familienmitglied und geht nach dem Dienst mit diesem nach Hause. Die Hunde werden nicht gewechselt.
    Es kann allerdings sein, dass ein vorgesehener Diensthund gar kein Diensthund wird, wenn sich während der Ausbildung herausstellt, dass er dafür nicht geeignet ist. Dann bleibt es dem Hundeführer überlassen, ob er den Hund als Privathund behält oder ob ihn der Freistaat Bayern (dem gehört hier der Diensthund) in ein anderes Zuhause verkauft.
    Der Diensthundeführer bekommt dann einen anderen Hund zugeteilt bzw. hat Mitspracherecht, welcher Hund bei ihm Diensthund werden soll. Der eine Bekannte hat z.B. immer DSH, der andere hat lieber Malis.
    TA-Kosten, Versicherung, Steuer, Futter usw. werden beim Diensthund übernommen.

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