Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VIII

  • Das "verbrannt" im Läufigkeitsthread würde ich mehr als "der hat da einen verputzt gekriegt" werten. Und wenn jetzt jemand diesen Thread hier verlinkt, steht es auch im Internet, dass Hunde sich am E-Zaun verbrennen können. :lol:

    Nein, man verbrennt sich nicht, sonst wäre ich schon ganz knusprig. Und auch Geflügel, das hinter E-Zaun gehalten wird, endet nicht als Brathähnchen. ;)

    LG, Chris

  • Ja, ich.
    Man sollte Löcher reinmachen.
    Ich habe mich allerdings auch schon gefragt, warum diese Dosen nicht direkt mit Löchern geliefert werden :ka:

    :bindafür: Ich hab jetzt auch Löcher reingemacht - hab mich halt gefragt, ob das bei der Nasenleistung nicht egal oder sogar zu einfach ist, mit Löchern...

  • Ich war eben beim Futterdealer meines Vertrauens weil ich TroFu als Leckerli für meine Hündin mit Futtermilbenallergie suche.

    Er sagte dass jedes Futter ohne Getreide auch erstmal Milbenfrei wäre. Mir klingt das irgendwie zu einfach :lol: Ist da was dran ?

  • Mia hat auf der Pferdekoppel schon einige Male einen Stromschlag bekommen. Mittlerweile weiß sie auch, dass das vom Zaun kommt.

    Ich habe da ehrlich gesagt nie wirklich ein Drama draus gemacht :ka:
    Wir müssen eben über die Koppel, um zum Stall zu kommen.

    Sie hat jetzt auch gelernt, sich so unter dem Zaun zu ducken, dass sie ihn nicht berührt.

    Schäden hat das bei ihr nie hinterlassen, ich glaube dazu ist der Strom auch zu schwach.

  • Wenn man ein Grundstück ohne Erlaubnis betritt und dieses durch ein Schild auf einen Hund hinweist, dann trägt man die alleinige Schuld.
    Genauso ist es übrigens mit Einbrechern. Ist ein Hinweis auf einen Hund gegeben, hat der Einbrecher Pech, wenn er gebissen wird. Der Halter haftet nicht.

    So pauschal kann man das nicht sagen.

    Es gibt einige Gerichtsurteile gegen Hundebesitzer wo ihr Hund einen ungebetenen Gast gebissen hat.
    Siehe auch diesen Artikel

    Grundsätzlich ist das im §833 BGB geregelt.

    Hier kann man so einiges nachlesen:
    Die Haftung des Tierhalters

    Auszug:

    Zitat

    § 254 BGB:
    Bei erheblichem Mitverschulden kommt sogar ein völliges Entfallen des Gefährdungshaftung in Betracht. Sei es, dass jemand trotz Warnschilder vor freilaufenden Hunden die Einfriedung des Grundstückes überwindet und daraufhin von einem Hund gebissen wird. Hier soll eine schuldhafte Selbstgefährdung vorliegen, die den Schadensersatzanspruch ausschließt.

    Aber man sollte sich nicht darauf verlassen, dass man notfalls vor Gericht durchkommt, wenn man ein Schild aufstellt.

  • @Monstertier - Fehler machen ist nicht schlimm, das machen wir alle. Wichtig ist, dass man draus lernt und künftig in ähnlichen Situationen besser reagiert. Die schlimmsten Fehler sind meist die, die man macht, wenn man versucht, den Erst-Fehler auszubügeln. Grad beim Hund passiert uns das oft. Und damit bauscht man ungewollt das kleine Mißgeschick von Auslöser zu etwas riesemgroßen auf, das uns und den Hund dann noch lange Zeit begleitet.

    LG, Chris

  • Will sagen: trainiere mit der Box weiter, mit extremer Coolness deinerseits wenn es knallt (du weißt ja dass nix ist), lass ihn nicht durchstarten(!) und warte bis er sich in der Box beruhigt bevor du ihn wieder alleine lässt. Dann reicht vielleicht auch Silvester bei deinen Eltern im Wohnzimmer ( in der Box) . Wobei: wie gut kennt er diese Umgebung? Es kann sein, dass du in vertrauter Umgebung mit Box besser fährst auch wenn es mehr zugeht.

    Das mit dem nicht durchstarten geht leider nicht wirklich.
    Es gibt keine Seite, auf der steht, wann Feuerwerk ist und wann nicht. Nur die Termine für den Int. Feuerwerkswettbewerb sind klar, aber der Rest nicht. Wenn irgendwo steht, dass Feuerwerk ist, ists nicht und wenn man nirgendwo etwas findet ists. Auch die Uhrzeiten stimmen nicht.
    IdR ists dann so, dass wir zu dritt auf dem Sofa hängen, es knallt, Hund bellt/springt auf, ist nicht mehr ansprechbar und sobald man sich erhebt ist er im Schlafzimmer.

    Wenn er sich in der Box beruhigt, teilweise sogar döst und ich gehe, ist er sofort wieder bei mir. Er ist drinnen generell extrem auf mich fixiert. as versuche ich schon zu unterbinden, aber ist ein langer Weg.

    Die Box kann ich leider nicht mitnehmen. Die ist fest installiert und die Reisebox (Faltbox) mag er so gar nicht.
    Bei meinen Eltern war er bisher vll. maximal 10 Mal. War alles immer recht gestresst, weil da immer was besnderes war (Geburtstag, weihnachten etc.).

    Das ist eben die Frage... Obs im unbekannten Keller mit leiser Umgebung oder im bekannten Schlafzimmer mit lauter Umgebung besser wäre...

  • Ich hab keine Ahnung ob es so ist, aber ich könnte mir vorstellen das es in Deutschland keine E-Zäune geben dürfte die wirklich nur durch Berührung erheblichen Schaden verursachen dürften. An solche Zäune könnte ja auch ein (Klein-)Kind kommen und wenn es nen ausgewachsenen Hund schwer verletzt dürfte das auch für ein Kleinkind folgen haben.

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