Schreiben Behörde LHundG und Schreiben wg. Verstoß gegen die Anleinpflicht § 55

  • Unterlagen für die Haltungserlaubnis

    Wat is dat denn?


    Bei uns gehst du zur Stadt (30.000 Einwohner), sagst du willst einen Hund anmelden, legst SKN und Haftpflichtversicherung vor und nimmst dein Steuermärkchen mit.


    Dann bekommst du einige Zeit später einen geänderten städtischen Gebührenbescheid. Fertig.

  • Das ist mir vollkommen neu, seid wann soll das so sein?


    Wenn es so ist, hast du aber Glück gehabt, ansonsten käme auch noch eine saftige Steuernachforderung auf dich zu.


    Aber wie du jetzt aus deiner Zwickmühle wieder rauskommst, kann ich dir auch nicht sagen.
    Manchmal ist es einfach besser mit offenen Karten zu spielen, statt überall Geld einsparen zu wollen.

  • Lass dich mal nicht von den anderen verwirren, das ist doch nun überall anders.
    Da der Hund auf deinen Vater läuft und auch der Brief an ihn adressiert ist, würde ich dort einfach anrufen und fragen ob du den Sachkundennachweis nachreichen kannst, da dein Vater im Urlaub ist. Von dem Steuerkuddelmuddel musst du ja nichts sagen. Es ist der Hund deines Vaters, ihr lebt im selben Haushalt, Familienhund halt. Fertig aus. Und je nachdem nachfragen was es damit auf sich hat mit dem Sachkundennachweis, bei uns bekommt man sowas auch wenn man 5 Jahre einen Hund hatte ohne, dass etwas passiert ist.

  • Also. Es ist DEIN Hund, du bist Besitzer und Halter. Du bist auch Versicherungsnehmer und bezahlst die Versicherung. Dementsprechend musst du als Halter jedoch auch die Steuer zahlen und den SKN machen.


    Aktuell hast du aber angegeben, dass du Versicherungsnehmer bist (klar, das geht. Mein Auto läuft wegen weniger Punkten auch über meine Eltern und ich bin als Besitzer eingetragen, Hauptsache versichert), aber als Halter deinen Vater angegeben hast. Wenn dem so ist, muss er den SKN machen und die Steuern entrichten (was bei euch anscheinend Null Euro ist. Bist du sicher? Das ist ja kein Behindertenassistenzhund). Du bist dann aber auch nicht der Halter des Hundes. Dementsprechend hast du deinen Eltern den schwarzen Peter zugeschoben, die nun in der Nachweispflicht stehen.


    Entweder ihr rückdatiert nun also einen Kaufvertrag des Hundes von dir an deinen Vater (wäre auch illegal...) und er holt den SKN nach (kriegt er das hin mit dem Hund und dürftest du den Hund dann überhaupt ausführen?) sowie begleicht die Strafe oder du stellst dich dem ganzen Fall, erklärst dein Gemauschel und lässt den Hund steuerlich umtragen.


    Seid ihr wirklich ein Haushalt oder eine Haushaltsgemeinschaft? Hat dein Vater eine eigene Wohnung oder mur ein eigenes Zimmerchen und ihr lebt komplett zusammen inkl Essen, gleiches Bad benutzen usw?


    Dieses Thema gab es ja schon mehrmals im Forum. Da werden Tipps und Tricks angeraten, wie man am besten paar Euro Steuern spart. Blöd nur, wenn dann doch "was" passiert und alles irgendwie auffliegt...

  • Die Sache mit der Steuerbefreiung bei Hunden von Schwerbehinderten kann jede Kommune so regeln wie sie mag.
    Da die Hundesteuer ja von den Kommunen erhoben und fest gelegt wird gibts da je nach Ort große Unterschiede. Viele Kommunen befreien die Hudne von Menschen mit Schwerbehinderung auf Antrag wenn man angibt, dass der Hudn dem Schutz und/oder der Unterstützung dient. Da reicht als Nachweis dann idR eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis.


    Manche Kommunen machen das gar icht. Manche wollen einen Nachweis über eine Ausbildung zum Assistenzhund sehen.


    Ist genauso einheitlich geregelt wie die Höhe des Steuersatzes... sprich überhaupt.

  • Ich glaube nun wirklich nicht, dass Du Deinen Vater ganz aus der Geschichte heraus halten kannst.


    Der Hund wurde auf den Namen Deines Vaters bei der zuständigen Behörde gemeldet. Damit gilt er als Halter!


    Ich gehe davon aus, dass die Behörde auch den Brief an den Vater (Halter) verfasst hat und Du allenfalls als (Urlaubs-) Vertretung im Anzeigefall erscheinst.


    Den geforderten Sachkundenachweis müsste demnach der behördlich gemeldete Halter machen. Weitere Auflagen kann das Amt dann auch den Gassigehern machen.


    Da der "Halter" im Ausland ist, kannst Du bei der zuständigen Behörde um einen Aufschub bitten, oder aber anbieten, dass Du als "Vertretung" und derzeitiger Halter die Sachkunde nachweist.

  • Ist genauso einheitlich geregelt wie die Höhe des Steuersatzes... sprich überhaupt.

    Anscheinend ist es so. Aber den Sachkundenachweis wollen wohl alle Gemeinden in NRW. Da ist man sich wohl mal einig. :/


    An die TE: wenn dein Vater schon vor dem bisherigen Hund nachweislich große Hunde gehalten hat, erübrigt sich der Sachkundenachweis.

  • Hallo zusammen ,


    einen Rückinfo bin ich ja an euch schuldig :)


    habe soeben mit der Behörde telefoniert


    es ist alles harmlos!


    habe erzählt wie die Situation sich ergeben hat wie der aus dem Garten entlaufen ist


    dann habe ich ihn wg den gewünschten Unterlagen angesprochen ,
    dass ich alles außer Sachkundennachweis zukommen lassen kann.


    Gespräch war locker , habe gesagt das es ein Familienhund ist und alle im gleichen Haus Wohnen der Halter mein Vater ist der sich derzeit im Ausland befindet
    und diesen Sachkundennachweis nicht auf die schnelle machen kann.


    War ein lockeres freundliches Gespräch, dann hat er selbst vorgeschlagen ob es nicht mehr Sinn macht diesen auf mich umzumelden usw.
    Und hat er selbst gesagt das mit der Steuerbefreiung weiterhin möglich ist würde er dann intern klären.


    Jetzt sind wir so verblieben , das ich Ende August mal da vorbeischaue und die Unterlagen nachreiche

  • Also, bei allem Verständnis für den Versuch, die Steuer entsprechend zu sparen - solange der Hund als Familienhund angegeben wird, ist völlig wurscht, auf welchen Namen der angemeldet ist, und wer die Versicherung zahlt. Ist derselbe Haushalt, will heißen, es gibt keine 2. Stadt, der die Hundesteuereinnahmen "flöten" gegangen wären, wie wenn Du zB woanders wohnst, und den beim Vater gemeldet hättest, um Steuern zu sparen, und Deine Stadt Dir dahinterkommt und jetzt die entgangenen Steuern bemängeln würde.


    Oft genug läßt man Autos auf den Namen der Eltern zu, einfach um den günstigeren Schadensfreiheitsrabatt nutzen zu können. Auch sowas ist kein Versicherungsbetrug, sondern man nutzt bestehende Tarife und Vergünstigungen. Risiko der Eltern, die ihren Schadensfreiheitsrabatt dann riskieren, wenn das Kind nen Unfall bauen sollte. Aber kein illegales Handeln. Insofern würde ich mir da erstmal keine Gedanken machen.


    Aber was mich bissel wundert - wenn man in bestimmten Bundesländern wohnt, dann weiß man doch, daß man für nen großen hund oder bestimmte Rassehunde nen Sachkundenachweis machen muß, wenn man nur für 5 Pfennige Interesse am Thema Hund hat - warum habt Ihr den bislang noch nie gemacht? Nur, weils keiner explizit verlangt hat? Dann kann man doch auch nachfragen, wie das ist, "ich dachte, man bräuchte .... muß ich den dann echt machen?" oder so. Amt gibt bestimmt gern Auskunft. Auch für Hundehalter gilt nämlich: Dummheit schützt vor Strafe nicht.....


    Oder vielleicht findet sich evtl. noch irgendeine Vorschrift, daß man mit Schwerbehindertenausweis keine Sachkunde braucht *gg


    Ich würd auf alle Fälle Fristverlängerung beantragen bis Ende Oktober, sag, Du findest in den Unterlagen nix, die Eltern nicht erreichbar oder Du wühlst nicht in den Unterlagen der Eltern, was auch immer, sie sollen sich gedulden, bis die wieder da sind. Wenn Dein Vater die Geschichte so mitträgt, daß er der Halter ist, hätte es auch in seiner Verantwortung gelegen, sich um rechtliche Vorschriften wie Sachkundenachweise etc. zu kümmern, weil er als Halter haftbar gemacht werden kann, wenn was passiert. Insofern sollte er jetzt auch weiterhin "mitspielen", und den Nachweis dann eben nachmachen. Ob das Amt Euch dann abnimmt, daß Ihr´s net gewußt hättet - keine Ahnung......


    Und dann solltest Du Dir auf alle Fälle auch umgehend selbst die Sachkunde bescheinigen lassen (aktuell, wo die Eltern nicht da sind, kannst Du niemandem erzählen, der Hund würde nur von Deinem Vater geführt!), sodaß Du den dann auf Nachfrage auch vorweisen kannst, wenn da noch was kommt. Keine Ahnung, wie da die Vorschriften in NRW sind - ob man da nur als Halter den Nachweis braucht, oder auch als Gassigänger. Letzteres erschiene mir jedenfalls sinnvoller..... Und ich weiß auch nicht, wie das ist, wenn ein Schwerbehinderter nen großen Hund führt: steht da nicht in den Vorschriften, daß der Halter auch in der Lage sein sollte, den Hund jederzeit zu halten?


    PS: wer angezeigt hat, wäre mir in dem Fall wurscht, weil die TS ja schon bestätigt hat, daß der Vorfall so stimmt. Insofern hat niemand was Unrechtes getan - ok, vielleicht überreagiert, in meinen Augen definitiv, aber niemand hat sie bösartig "angeschwärzt", insofern ist es sch..egal, wer das war. Sie kann von Glück reden, daß nix passiert ist wie zB. ein Autounfall, weil jemand bremsen mußte wegen des Hundes o.ä.. Ich denke, künftig wird der Hund sicherlich eh besser beaufsichtigt, wenn man weiß, Kinder sind im Haus :-)

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