Hier irrst du aber gewaltig: dein Vater ist aufgrund seiner Schwerbehinderung nicht von der Hundesteuer befreit.
Die sgilt nur bei Personen, deren Hunde eine Assistenzausbildung, z.B. als Blindenführhund haben.
Wer hat euch denn solch einen Unsinn erzählt?
Das kann man so nicht verallgemeinern, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Gibt sogar Städte, bei denen man 1 Jahr keine Steuern zahlt, wenn der Hund zB aus dem Tierheim ist :-)