Schreiben Behörde LHundG und Schreiben wg. Verstoß gegen die Anleinpflicht § 55

  • Hier irrst du aber gewaltig: dein Vater ist aufgrund seiner Schwerbehinderung nicht von der Hundesteuer befreit.
    Die sgilt nur bei Personen, deren Hunde eine Assistenzausbildung, z.B. als Blindenführhund haben.


    Wer hat euch denn solch einen Unsinn erzählt?

    Das kann man so nicht verallgemeinern, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Gibt sogar Städte, bei denen man 1 Jahr keine Steuern zahlt, wenn der Hund zB aus dem Tierheim ist :-)


  • Hast du das auch schriftlich bekommen? Grad das mit der Fristverlängerung würde ich mit schriftlich geben lassen. Meine Erfahrung mit solcherlei Behördenkram ist, dass sich später plötzlich keiner mehr an das Telefonat erinnern kann.


    Und den Vorschlag dass der Sachbearbeiter die Steuerbefreiung intern klärt, darauf würde ich mich auch nicht verlassen. Zumindest nicht auf ein positives Ergebnis hoffen, denn auch das wäre dann Betrug vermutlich, da der Hund ja nun nicht mehr der schwerbehinderten Person gehört. Wenn also die Gemeinde sich diese Hundesteuer nicht entgehen lassen will, muss ab der Ummeldung eben gezahlt werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine solche Behörde sich dieses Geld entgehen lässt und selbst noch zur Mauschelei beiträgt.



    Und noch ein kleiner HInweis, weil ja Diensthunde und Steuerbefreiung genannt wurden:
    Sämtliche Hunde, die als Gebrauchshunde angemeldet sind, also Jagdhunde, Assistenzhunde, Diensthunde mit einer Gebrauchshundeprüfung sind generell steuerbefreit, soweit mir das bekannt ist. Ich meine sogar, dass wäre in allen Bundesländern so üblich.

  • Und noch ein kleiner HInweis, weil ja Diensthunde und Steuerbefreiung genannt wurden:
    Sämtliche Hunde, die als Gebrauchshunde angemeldet sind, also Jagdhunde, Assistenzhunde, Diensthunde mit einer Gebrauchshundeprüfung sind generell steuerbefreit, soweit mir das bekannt ist. Ich meine sogar, dass wäre in allen Bundesländern so üblich.

    Naja, in Stuttgart werden zB nur Assistenzhunde für Taube und sonst hilfsbedürftige Menschen und Rettungshunde befreit. Keine Hunde die sonst für den Job eingesetzt werden :ka:
    Jagdhunde, Diensthunde etc zB haben ja nicht unbedingt oder selten auch Rettungshundeprüfung (außer Hunde im Rettungsdienst natürlich).

  • Sämtliche Hunde, die als Gebrauchshunde angemeldet sind, also Jagdhunde, Assistenzhunde, Diensthunde mit einer Gebrauchshundeprüfung sind generell steuerbefreit,

    Falsch. Bei uns sind Rettungshunde überhaupt nicht und Jagdhunde nur zur Hälfte und nur, wenn sie bereits ein Jahr nach Ablegen der Prüfungen nachweislich aktiv geführt werden. Es ist komplett Kommunalrecht und die können da wie kleine Könige festlegen, was, wer und wieviel.

  • In meiner Stadt (30 000 Einw.) gibt es Befreiung nur nach Antragsstellung. Wachhundebefreiung gibt es generell nicht mehr, außer sie werden bei einem Wachunternehmen eingesetzt. Dann gelten diese als Diensthunde und können befreit werden.


    Jagdhunde nur dann, wenn sie hauptberuflich geführt werden. Also, auch wieder Diensthunde!


    Insgesamt ist meine Stadt, bzw. der Stadtrat eher auf Hundefeindlichkeit eingestellt.

  • Ich hab auch nen GdB von 50 (übrigens ohne %) und kann den Gedanken durchaus nachvollziehen. Es wurde doch in keinster Weise geschrieben, dass (Schwer)Behinderte keinen Hund halten dürfen/sollen? Okay, es wurde vielleicht etwas falsch formuliert, aber jemandem im Rollstuhl würde ich jetzt auch nicht unbedingt einen unerzogenen 50kg Hund an die Hand geben, sowas könnte durchaus geprüft werden und fände ich auch legitim. Ich denke, so ungefähr sollte das gemeint sein?

    Danke - genau so war das gemeint. Und ich meine tatsächlich, irgendwo mal was gelesen zu haben (bes. bzgl. Listenhunden), daß man körperlich in der Lage sein sollte, den Hund auch zu halten - das war von mir in keinster Weise diskriminierend gemeint!! Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit, die auch für jeden gesunden Menschen erfüllt sein sollte, aber sehr häufig tatsächlich nicht vorhanden ist; aber ich meine wirklich, das mal so gelesen zu haben - aber weiß eben nicht mehr, wo und für welche Hunde(halter) das galt. Daher der Hinweis, daß man darauf eben achten muß, ob das in lokalen Vorschriften irgendwo drinsteht - bevor man ne Sachkunde nachliefert, die einem net weiterhilft, weil der Halter den Hund im Zweifel gar nicht halten könnte, dies aber in irgendwelchen Vorschriften verlangt wird.


    hasilein75: man muß nicht immer überall Gespenster sehen. Es wurde nämlich von der TS an keiner Stelle erwähnt, warum der Vater behindert ist; dies geht uns auch nichts an. Das würde aber z.B. auch eine Gehbehinderung mit einschließen, die u.U. keine vollständige Kontrolle über den angeleinten Hund zulassen könnte, oder durch fehlende Kraft im Arm das Halten des Hundes schwierig machen könnte. Daher meine Anmerkung dazu.
    Ich habe keinerlei Probleme mit Menschen, die eine Behinderung haben o.ä. oder mit Behinderungen an sich (traurig, daß man das heutzutage noch dazuschreiben muß!) - ich würde sicher nicht selbst einen blinden Hund führen, wenn ich solch eine Einstellung hätte! Habe neulich erst in einem Post geschrieben, daß ich nichts so sehr hasse, wie wenn meine Hündin von Passanten auf ihre "Behinderung" (die für sie ja nichtmal wirklich eine ist, da Nasentier...) reduziert wird.

  • Ergänzung: Hier steht sowas, und es war tatsächlich im Zusammenhang mit Listenhunden:


    NRW - Soka Freunde NRW sagt:
    "Der Halter muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu halten und zu führen" (Landeshundegesetz NRW!)


    Wie gesagt, meiner Meinung nach sollte sowas grundsätzlich gelten...... ;-)

  • Ergänzung: Hier steht sowas, und es war tatsächlich im Zusammenhang mit Listenhunden:


    NRW - Soka Freunde NRW sagt:
    "Der Halter muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu halten und zu führen" (Landeshundegesetz NRW!)


    Wie gesagt, meiner Meinung nach sollte sowas grundsätzlich gelten...... ;-)

    Dann dürfte es Hunde die über 40 kg wiegen gar nicht mehr geben. Und selbst dieses Gewicht ist für viele schon nicht mehr "haltbar".


    Wenn ein Hund gut erzogen ist, ist es völlig irrelevant was er wiegt. Er wird verbal und nicht mit Körperkraft gehalten.

  • Naja - das steht halt zwischen den Zeilen: wenn ich ihn mental halten kann, sprich mit guter Erziehung, brauch ich körperlich net so viel zu halten *ggg


    Und wenn ich körperlich fit bin und schnell genug agiere, dann kann ich ihn auch halten, bevor er mit voller Kraft voraus in die Leine springt.... :-) Insofern heißt "körperlich in der Lage sein" für mich auch: schnell genug reagieren können, wenn er Unsinn im Kopp hat. Muß also nicht nur am Gewicht hängen.....

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