Mit kleinem Hund im Dunkeln Gassi gehen?

  • Das gilt für jede Hundeanschaffung, klar.

    Ich denke weiterhin das hier mehr in die Aussage interpretiert wird, als sie aussagen sollte. Viele Menschen sind unsicher im Dunkeln und fühlen sich je nach Wohnlage am späten Abend auf der Straße nicht mehr so wohl. Das bedeutet aber nicht, dass eine komplette Angststörung vorliegt.

    Durchaus möglich, dass hier das Wort Angst als Überbegriff für mehrere Gefühle genutzt wird, die mit der eigentlichen Angst nur bedingt was zu tun haben. Unwohlsein, Unsicherheit, Sorge. Und das alles ist keine Angststörung.

    Aber das kann die TE nur selbst schreiben und die ist glaub ich von den ganzen Spekulationen schon bedient genug, wie man an ihrem letzten Post erkennen kann. :D

  • Aber diese Diskussion ist sowieso sinnlos, damit ein Hund überhaupt als Beschützer auftreten kann, gehört eine Ausbildung und erfahrene Hände.

    Mein Hund hat die Schutzhundausbildung, wie alle seine Vorgänger.
    Und unerfahren bin ich auch nicht, nach dem 6. Großhund. ;)

  • Ich neige allerdings zu Ängsten und frage mich, ob ich mich denn mit einem kleinen Hündchen genug sicher fühle, um abends noch eine Runde zu drehen oder auch tags in abgelegener Gegend.

    Du mußt dich mit einem Hund nicht in abgelegenen Gegenden aufhalten, oder bei Dunkelheit riesige Runden laufen.
    Wenn es machbar ist, das der Hund tagsüber seine Bewegung erhält, dann reicht es völlig aus, wenn du bei Dunkelheit nur kurz vors Haus gehst, oder an der Straße unter Laternen bleibst. Du mußt in keine dunklen Parks laufen.
    Ob du dich genug sicher fühlst? Wie machst du das denn bisher?


    Habt ihr damit Probleme oder ab welcher Größe haltet ihr einen Hund für abschreckend für potenzielle Täter? Hat jemand schonmal negative Erfahrungen gemacht trotz Hundebegleitung?

    Ich wurde vor einigen Jahren beim Durchqueren eines Parks (ohne Laternen) von einem Unbekannten angegriffen TROTZ meiner zwei Hunde (klein und mittelgroß).
    Passiert ist nichts, weil meine Hündin sich eingeschaltet hat und der Angreifer GsD die Flucht angetreten hat, aber schön war es nicht.
    Weder der Angriff des Mannes, noch die Reaktion meiner Hündin. Ich war ihr dankbar, aber wir hätten auch in Teufelsküche damit kommen können. Ein privat gehaltener Haushund darf nicht angreifen und beißen und so ein Verhalten hatte sie vorher nie gezeigt, auch danach nie wieder.

    Mit Hund würde ich mich in den eigenen 4 Wänden sicherer fühlen, aber die Pflicht rauszugehen lässt mich nachdenken.

    Eines muss dir absolut klar sein: Ein Hund muss raus, auch bei Dunkelheit. Es kann auch vorkommen das ein Hund aufgrund akutem Durchfall mitten in der Nacht raus muss.
    Du mußt keine riesige Runde drehen und Laternen wird es wohl genug geben. Halte dich da auf. Mit einem Hund lernst du auch recht schnell Hundeleute kennen, welche die vielleicht auch abends eine Runde laufen. Dann bist du nicht allein und mußt keine Angst haben.
    Es gibt durchaus Lösungen, aber schmink dir den Gedanken ab, dass ein Hund deinen persönlichen Beschützer spielt.

    Habt ihr damit Probleme oder ab welcher Größe haltet ihr einen Hund für abschreckend für potenzielle Täter?

    wenn ich ganz ehrlich bin: eher gar keinen. Klar überlegt sich der ein oder andere, gerade bei einem großen Hund, ob jetzt der Person was möchte, oder nicht. Andererseits, wenn jemand wirklich was vor hat, dann kann und wird er sich auch trotz Hund zu helfen wissen.

    Und wenn du ohnehin div. Ängste hast, dann würde ich von einem großen Hund eher Abstand nehmen. Wenn der deine Ängste übernimmt, oder der Meinung ist er müsse dich jetzt verteidgen, dann hast du bei einem großen Hund kräftemäßig durchaus ein Problem.

    Lieber einen kleineren Hund, den man leichter handeln kann.

  • Ein privat gehaltener Haushund darf nicht angreifen und beißen

    Wie kommst du auf soetwas?
    Wenn du angegriffen wirst, gibt es ein Recht auf Notwehr.
    Ob diese jetzt von dir oder dem Hund erfolgt, spielt keine Rolle.

    Hat man allerdings einen Hund, der schon öfter auffällig geworden ist, sieht das alles anders aus.

    Das Schlimmste was passieren könnte, ist, daß man hinterher mit dem Hund zum Wesenstest müßte, falls das jemand anordnet.
    Aber da würde ich bei meinem Hund überhaupt keine Probleme sehen, den würde sie bestehen.

  • Wie kommst du auf soetwas?
    Wenn du angegriffen wirst, gibt es ein Recht auf Notwehr.
    Ob diese jetzt von dir oder dem Hund erfolgt, spielt keine Rolle.

    Die Frage stellt sich ja, ob der Hund nur abwehrt, oder ob er u.U. mehrmals zupackt und denjenigen vielleicht sogar verfolgt. Dann läuft das nicht mehr unter Notwehr.

    Ich frage mich halt, ob jemand der unter div. Ängsten leidet, solch einen Hund handeln kann. Ich möcht der TE keine Unfähigkeit unterstellen, aber man sollte es mal erwähnen, das ein solcher Hund gehandelt werden muss. Ein Hund sollte nicht angeschafft werden, weil man einen Beschützer sucht. Man muss sich der Verantwortung durchaus bewußt sein.


    Aber da würde ich bei meinem Hund überhaupt keine Probleme sehen, den würde sie bestehen.

    Meine Hündin hätte den Test ebenfalls jederzeit bestanden. Darum geht es hier aber nicht. Denn es soll immerhin erst gar nicht soweit kommen.

  • Bei uns in der Gegend wurde mal eine Frau fast vergewaltigt ihr Hund hat den Mann gebissen.
    Da es aber aus Notwehr war musste der Hund zum keinen Wesenstest.

    Da frage ich mich nur gerade, welcher Angreifer würde den Hund, der ihn angegriffen hat, anzeigen? :???:

    Zum Topic:
    Ich muss ja schon auch zugeben, dass es Situationen ist, wo mir etwas mulmig zumute ist. Bei uns um den Bahnhof treiben sich aber auch teilweise etwas dubiose Gestalten um.
    Aber egal ob mit oder ohne Hund, entweder die Situation umlaufen oder Kopf hoch, Brust raus und ohne sichtbare Angst (Selbstverteidigungskurs bringt einem da viel) durch laufen.
    Einmal, bei einer ganz seltsamen Situation, habe ich das Handy genommen und jemanden angerufen bis ich zuhause war...

  • Wie kommst du auf soetwas?Wenn du angegriffen wirst, gibt es ein Recht auf Notwehr.
    Ob diese jetzt von dir oder dem Hund erfolgt, spielt keine Rolle.

    Hat man allerdings einen Hund, der schon öfter auffällig geworden ist, sieht das alles anders aus.

    Das Schlimmste was passieren könnte, ist, daß man hinterher mit dem Hund zum Wesenstest müßte, falls das jemand anordnet.
    Aber da würde ich bei meinem Hund überhaupt keine Probleme sehen, den würde sie bestehen.

    Wie kommst du jetzt drauf? Zwischen "Recht auf Notwehr" und salopp formuliert dem Umfang der Selbstverteidigung oder gar der Art unterscheidet der Gesetzgeber sehr wohl. Also würde ich erstmals sagen, es kommt immer darauf an.... daher spiel es schon eine Rolle, denn wenn dein Hund den Angreifer tötet bzw. tödlich verletzt, dann darfst du dich mit Gerichten beschäftigen und nicht mit Wesenstests.

  • Da frage ich mich nur gerade, welcher Angreifer würde den Hund, der ihn angegriffen hat, anzeigen?

    Die Dreistigkeit kennt keine Grenzen und wenn derjenige eh erwischt wird, dann macht der u.U. eine Anzeige gegen den Hundehalter, also das eigentliche Opfer.
    Ob und inwieweit das verfolgt wird, steht auf nem ganz anderem Blatt.

    daher spiel es schon eine Rolle, denn wenn dein Hund den Angreifer tötet bzw. tödlich verletzt, dann darfst du dich mit Gerichten beschäftigen und nicht mit Wesenstests.

    es reicht ja schon, wenn der Hund z.B. mehrmals nachbeißt. Die Verhältnismäßigkeit der Notwehr gilt auch, wenn der Hund das übernimmt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!