Fremder Hund

  • Wenn wirklich gar nichts und niemand helfen will, dann würd ich vorschlagen:
    Nimm ihn weiter mit und kümmer dich so gut es geht.

  • Ich will dem Hund helfen und nicht dem Vermieter.

    Ja, ernsthaft schon so einiges versucht. Ich habe dort gearbeitet und weiß, wann das VetAmt eingreifen kann. Hier jedenfalls nicht, leider.

    Warum überrascht mich deine Antwort nur nicht?! Du solltest ganz schnell mal erwachsen werden und das Denken anfangen. Ehrlich, tut gar nicht weh!

    Wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entzieht und dementsprechend dahinter ist, kommt der Hund in ein vernünftiges Zuhause wo sich um ihn gekümmert wird.
    Aber das hilft sicherlich nicht dem Hund-nur dem Vermieter...*kopfschüttel* Bei deinen Beiträgen frag ich mich langsam wirklich wie alt du bist.

  • 1. Hat der Vermieter die Hundehaltung entweder erlaubt, nach den Jahren unbeanstandete Hundehaltung aber spätestens geduldet.

    Selbst wenn hier eine Zustimmungsklausel vorhanden ist, reicht der Grund wohl kaum für einen Widerruf.

    2. Fällt das Urinieren theoretisch unter den vertragsgemäßen Gebrauch (Google= § 538 BGB)

    3. Liegt aber eine Veränderung oder Verschlechterung der Sache nicht mal vor, da die Fliesen einwandfrei sind.

    4. Besitz- und Eigentumsstörung können wir auch nicht geltend machen, da die Hundehaltung das übliche Maß an Einwirkung auf unsere Wohnung nicht überschreitet.

    Selbst wenn die Punkte nicht zutreffen, droht dem Mieter nach einer Abmahnung die Kündigung. Warum um alles in der Welt gehst du davon aus, dass er aus diesem Grund so einfach seinen Hund aufgibt? Der sucht sich höchstens eine neue Bleibe. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dem Hund danach noch schlechter geht? Zumindest tendiert sie nicht gleich 0 und solange halte ich deine Idee für abenteuerlich.

    Wie also soll ich deiner Meinung nach denken, um erwachsen zu werden?

  • Ich finde es toll, daß du dich um den Hund kümmerst und ihm somit zumindest einige Stunden in der Woche Auslauf bietest. Die Idee mit dem Geschirr "habe ich geschenkt bekommen, passt zufällig" ist gut, warum sollte man sich auf schwierige Diskussionen einlassen, wenn es vielleicht ganz einfach geht.

    Daß hier überhaupt irgendein Amt, egal welches, etwas tun würde, glaube ich auch eher nicht.
    Der Hund lebt in der Wohnung, wird wohl gefüttert und hoffentlich nicht geschlagen.
    Zum Pinkeln kommt er raus, auch wenn es viel zu wenig ist.
    Bellen und jaulen hat sich wohl momentan erledigt, da der Hund ja nicht mehr alleine ist.
    Also weshalb sollte der Hund hier sofort beschlagnahmt werden? Kann ich echt nicht dran glauben.

    Mach weiter so, verschaffe ihm Auslauf soviel du kannst, sei nett zu dem Besitzer (auch wenn es schwer fällt, was ich total verstehe) und hoffe darauf, daß er ihn doch noch irgendwann abgibt und er in viel bessere Hände kommt.

  • @Rico27 Wie es in der Wohnung aussieht und riecht, kannst du beurteilen- ich nicht. Ich kann nur vom Geschriebenen aus urteilen und du hast geschrieben:

    Der Hund hatte alles vollgepisst und kein Wasser mehr.

    Nun die Wohnung wird ja nicht komplett gefliest sein. Ich bin Mieter einer Wohnungsbaugesellschaft und habe mir die Erlaubnis zur Hundehaltung durchgelesen.
    Ich muss meinen Hund artgerecht halten, das beinhaltet auch das regelmäßige Gassigehen. Ansonsten wird die Erlaubniss zur Hundehaltung entzogen.
    Sieht der Vermieter sein Eigentum gefährdet, wird mit der Mietsache nicht ordnungsgemäß umgegangen (steht übrigens in jedem Mietvertrag) ist Schluß mit lustig und Duldung, denn eine Kernsanierung ist teuer.

    Du hast nach Wegen gefragt, ich habe dir einen möglichen Weg genannt und du kommst wieder mit Ausreden. Mir scheint, du willst nicht auf den Hund verzichten, sondern dich nur ein wenig beklagen, sofern die Zustände dort so sind wie du sie bisher beschrieben hast.

    Eine neue Wohnung mit großem Hund zu finden ist gar nicht so leicht, leichter wäre es für den Nachbarn deiner Freundin sich von dem Hund zu trennen. Ist der Nachbar wirklich ein Couchpotato, der den Hund eher als Last denn als Vergnügen sieht, gibt er den Hund unter Vermieterdruck ab. Ist der Hund eher aus Freude am Hund da, würde der Nachbar auch Spaß am Gassigehen mit Hund haben.
    Ein Husky würde eher die Wohnung zerlegen als sich mit 5 min Gassigehen zufrieden zu geben und ansonsten zu hoffen das Rico der Held mit ihm joggen geht.

  • @Rico27 Wie es in der Wohnung aussieht und riecht, kannst du beurteilen- ich nicht. Ich kann nur vom Geschriebenen aus urteilen und du hast geschrieben:

    Nun die Wohnung wird ja nicht komplett gefliest sein. Ich bin Mieter einer Wohnungsbaugesellschaft und habe mir die Erlaubnis zur Hundehaltung durchgelesen.Ich muss meinen Hund artgerecht halten, das beinhaltet auch das regelmäßige Gassigehen. Ansonsten wird die Erlaubniss zur Hundehaltung entzogen.
    Sieht der Vermieter sein Eigentum gefährdet, wird mit der Mietsache nicht ordnungsgemäß umgegangen (steht übrigens in jedem Mietvertrag) ist Schluß mit lustig und Duldung, denn eine Kernsanierung ist teuer.

    Du hast nach Wegen gefragt, ich habe dir einen möglichen Weg genannt und du kommst wieder mit Ausreden. Mir scheint, du willst nicht auf den Hund verzichten, sondern dich nur ein wenig beklagen, sofern die Zustände dort so sind wie du sie bisher beschrieben hast.

    Eine neue Wohnung mit großem Hund zu finden ist gar nicht so leicht, leichter wäre es für den Nachbarn deiner Freundin sich von dem Hund zu trennen. Ist der Nachbar wirklich ein Couchpotato, der den Hund eher als Last denn als Vergnügen sieht, gibt er den Hund unter Vermieterdruck ab. Ist der Hund eher aus Freude am Hund da, würde der Nachbar auch Spaß am Gassigehen mit Hund haben.
    Ein Husky würde eher die Wohnung zerlegen als sich mit 5 min Gassigehen zufrieden zu geben und ansonsten zu hoffen das Rico der Held mit ihm joggen geht.

    Wenn du eine Erlaubnis hast, dann kannst du nicht im gleichen Satz von einer "Duldung" sprechen. Das ist juristisch nicht korrekt und damit fängt die Problematik schon an.

    Du bist auf einer unsachlichen Ebene unterwegs, obwohl du selbst keinerlei Ahnung von dem hast, was du da schreibst. Weder kennst du die Wohnung, noch den Mietvertrag, noch das Mietrecht, NOCH die Folgen aus alldem. Und dennoch maßst du dir an, mich zu behandeln, als sei ich ein kleines Kind. Das finde ich traurig und deshalb ist das Gespräch für mich beendet.






    Das Thema kann auch gerne geschlossen werden. Gute Lösungsansätze habe ich ja nun. Besonders bezüglich der Geschirrproblematik.

  • Es reicht jetzt einfach!

    Da es im Grunde genommen ein (Schlecht-) Reden über eine dritte Perrson geht, die sich hier im Forum nicht wehren kann, wird hier nun dicht gemacht!


    Gruß SheltiePower

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