Einschläfern wegen Schönheitsfehler?

  • Ich kenne viele Labradorzüchter, die “fehlerhafte“ Welpen genauso gewissenhaft vermitteln, wie die standardisierten. Nur eben für max. die Hälfte des Preises und der Abnahme des Versprechens das diese Hunde niemals zur Zucht oder Vermehrung benutzt werden.
    Früher war das wohl mal anders. Da war es fast schon normal Welpen die nicht taugten “abzutun“. Die wurden dann direkt ersäuft oder denen wurde kurz und schmerzlos das Genick gebrochen. Ein TA wurde dafür nicht bemüht. Einige dieser ewig gestrigen gibt es halt leider immer noch. Es gibt auch noch Züchter von Arbeits-/Gebrauchshunderassen die die Tiere auch dann noch töten, wenn sie nicht für die Arbeit geeignet sind. Also erst, wenn sie in dem Alter sind in denen sich die Arbeitsanlagen herauskristallisieren.
    Aber der Trend geht zum Glück eindeutig woanders hin.
    Das Hunde die zu schwach oder krank sind, um ohne Hilfe zu überleben, eingeschläfert werden ist nochmal eine ganz andere Thematik.

  • Ich kenne zum Beispiel einen anerkannten Ridgeback Züchter, der die Welpen ohne Ridge nicht möchte und gar nicht erst verkauft. Vom Vater des Züchters habe ich selbst erfahren, dass diese Welpen normal in dem angemeldeten Wurf "nicht auftauchen"
    Und auch beim Tierarzt früher habe ich 2 VDH Züchter mitbekommen, bei denen das Gang und Gäbe war.
    Falls als nächstes Argument jetzt kommt die Namen zu nennen, könnte ich das natürlich tun (zumindestens die Zuchtsstätte des Ridgezüchters kenne ich), aber werde ich sicherlich nicht tun. Rufschädigung und so, sollte man mal was davon gehört haben
    Wer es mir nicht glaubt, juckt mich auch nicht

    Und nichts davon hat dich bewogen Anzeige zu erstellen?


    So bleiben nur, die netterweise immer angekündigte, Kontrollen da wird es schwer ein Schwarzes Schaf zu überführen.

    Soweit ich weiß müssen unterm VDH die Kontrollen nur beim Zuchtleiter angemeldet sein.
    Jedenfalls bei mindestens 1 Rasseverband ist das so in den Regeln festgelegt, nämlich bei der GBF.

  • Soweit ich weiß müssen unterm VDH die Kontrollen nur beim Zuchtleiter angemeldet sein.
    Jedenfalls bei mindestens 1 Rasseverband ist das so in den Regeln festgelegt, nämlich bei der GBF.

    So wie cih das verstanden ahbe weiß auch der Züchter vorher schon bescheid ob die kommen. So erzählte mir eien züchterin von einem telefonat mit einer die auch auf der "abschussliste Steht" Folgendes.


    "Ach du ich kann heut nicht so lange telefonieren. Muss noch aufräumen, die wollen schon wieder kontrollieren!"


    Mittlerweile geht wohl wann immer es geht die erste Vorsitzende selbst kontrollieren. Sie bekommt immer andere Zuchtwarte zur Wurfabnahme damit sie keine Allianzen schmieden kann und alle sind dazu angehalten jeden noch so kleinen Fehler beim melden der Würfe und der Daten sofort zu melden und zu ahnden.


    Irgendwie muss sie erfahren das kontrolliert wird. Entweder einer kann die klappe nicht halten oder bei denen ist es üblich das an zu kündigen was ich ziemlich schwachsinnig finde. Wozu dann noch kontrollieren wenn jeder aufräumen kann vorher.


    Na jedenfalls schadet sie dem Verein und der wartet auf eine Gelgenheit sie los zu werden. Recht so.

  • Und wie soll ich deiner Meinung nach das beweisen? :lol:
    Zum Ordnungsamt gehen und sagen : Du hör mal, der Papi von XY hat mir erzählt, dass die Welpen tötet. Beweise habe ich keine, aber die wird euch das bestimmt bejahen?! :headbash:


    Selbst wenn man dabei gewesen wäre, könnte man es nicht beweisen. Da müsste man ja schon neutrale Zeugen oder Ton-/Bildmaterial zur Verfügung haben und ich denke mal, so blöd wird niemand sein, der das macht.


    Und die Vorfälle beim Tierarzt sind über 10 Jahre her, da hatte ich keine Ahnung ob das erlaubt war oder nicht ;)

  • Und wie soll ich deiner Meinung nach das beweisen? :lol:
    Zum Ordnungsamt gehen und sagen : Du hör mal, der Papi von XY hat mir erzählt, dass die Welpen tötet. Beweise habe ich keine, aber die wird euch das bestimmt bejahen?! :headbash:


    Selbst wenn man dabei gewesen wäre, könnte man es nicht beweisen. Da müsste man ja schon neutrale Zeugen oder Ton-/Bildmaterial zur Verfügung haben und ich denke mal, so blöd wird niemand sein, der das macht.


    Und die Vorfälle beim Tierarzt sind über 10 Jahre her, da hatte ich keine Ahnung ob das erlaubt war oder nicht ;)

    Ich habe mal einen ähnlichen Fall zur Anzeige gebracht, bzw. zuerst bei einem angagierten Tierschutz-Verein gemeldet (die haben dann Beweise gesammelt und das dann zur Anzeige gebracht).


    Die Eltern meines damaligen Bekannten, hatten einen Mischlings-Wurf. Die Welpen wurden groß, wuchsen auf dem Hof auf. Später sagte dann die Mutter zu mir: "Wenn die Welpen keiner will, werden wir sie eben selbst los."
    Das setzten sie auch um, ich meldete das weiter. Dem Fall wurde nachgegangen, die Leichen der Welpen wurden verbuddelt im Boden gefunden.


    Jeder kleinste Beweis kann ausreichen. Und gerade wenn viel Geld im Spiel ist, wie in der Rassezucht, gibt es genügend Gründe für das Vet.amt, da genau nachzuhaken.

  • Ich kenne zum Beispiel einen anerkannten Ridgeback Züchter, der die Welpen ohne Ridge nicht möchte und gar nicht erst verkauft. Vom Vater des Züchters habe ich selbst erfahren, dass diese Welpen normal in dem angemeldeten Wurf "nicht auftauchen" ;) Und auch beim Tierarzt früher habe ich 2 VDH Züchter mitbekommen, bei denen das Gang und Gäbe war.
    Falls als nächstes Argument jetzt kommt die Namen zu nennen, könnte ich das natürlich tun (zumindestens die Zuchtsstätte des Ridgezüchters kenne ich), aber werde ich sicherlich nicht tun. Rufschädigung und so, sollte man mal was davon gehört haben ;)
    Wer es mir nicht glaubt, juckt mich auch nicht

    Die Namen interessieren mich nicht.
    Aber doch die Frage wieso man , wenn man so etwas weiß , nicht beim Amtsvet und beim Zuchtverein bzw beim Verband vorstellig wird und das Ganze meldet

  • Zumal man mit dem TA ja einen seriösen Zeugen für diese Behauptung hatte. Dem wird ja geglaubt, wenn er meldet, dass mehrfach Züchter mit tierschutzwidrigen Ansinnen kommen.

  • Ich habe mich über den Fall mal mit einem Bekannten unterhalten, der beim Tierschutz arbeitet. Dieser meinte, dass man schon triftige Beweise haben müsse, bevor der Sache nachgegangen werden könnte und das wäre hier eben nict der Fall gewesen. Anders sieht es dann natürlich bei Verwahrlosung z.B. aus, denn das ist ja quasi ein Dauerzustand und nicht ein Zustand, der eventuell mal alle 3 Jahre oder so vorkommt und dann ja auch eine Sache von Minuten wäre. :ka:

  • Zumal man mit dem TA ja einen seriösen Zeugen für diese Behauptung hatte. Dem wird ja geglaubt, wenn er meldet, dass mehrfach Züchter mit tierschutzwidrigen Ansinnen kommen.

    Auch du solltest mal genauer lesen ;) Ich habe doch eben geschrieben, dass der Vorfall mindestens 10 Jahre her ist, wenn ich genau überlege waren es sogar 13 Jahre. Damals war ich ein Jugendlicher und hatte keine Ahnung ob das erlaubt ist oder nicht. ;) Ob der Tierarzt etwas unternommen hat, weiß ich nicht.

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