Einschläfern wegen Schönheitsfehler?

  • Gesunde Welpen töten zu lassen, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. SOWAS gehört angezeigt! (Polizei, OA.....)

    Sry du hast mich falsch verstanden. Sie hat es meines Wissens NOCH NIE einem Welpen angetan. Den hund den sie anbot "töten zu lassen" war ein Hund mit zuchtausschließenden fehlern aber durchaus Lebenswerten leben. Der war aber schon mehr als 13 Monate. Natürlich hat die damalige Eigentümerin das schockiert abgelehnt.

    So sehr ich diese Person verabscheue und wie sehr sie mir das Leben sehr lange sehr schwer gemacht hat. ich kann ihr so etwas nciht unterstellen. Gewiss tut sie dafür einiges anderes was sie als guter züchter und netter Mensch drei mal disqualifiziert, aber das kann ich nicht behaupten.

    Abgesehen von dem was ich persönlich mit der erlebt habe kann ich aus Züchterkreisen nur verlauten lassen das etwas mit ihrer Wurfmeldung und dem Drum herum (Deckschein etc) nicht okay war. Irgendwie hatte sie das durcheinander... naja bei so vielen Hunden........ allerdings habe ich das nur von einem anderen Züchter.

    Also Vorsicht geboten.

    Allerdings wundern mich solche Berichte nicht.

    Es passt zu dem was ich erlebt habe. Und dennoch genieße ich solche infos mit Vorsicht.

    Aber ich gebe zu... sollte ihr treiben sie irgendwann ruinieren... ich weine nicht um sie.

    Ansonsten habe ich aber meinen frieden mit dem erlebten geschlossen. Sonst würde ich noch ganz anders klingen. das hat aber 3 Jahre gedauert. Wenn ich aber dabei sitze wenn meine Ma es einer Züchterin im groben erzählt kommen mir immer noch die tränen denn dieser züchter hätte beinahe meine Ehe gecrasht.

    Es ist ja nicht nur die züchterische Seite. Wenn solche züchter auch noch menschlich skrupelos sind.......

    Mein Vater lag zu der Zeit auch noch im Koma und ich wusste so gar nicht wie es mit der Familie weitergeht ....... mehrfach wurde aufgrund der aussichtslosen Klage darum gebeten aufgrund meines fragilen Zustandes auf ein weiter bestreben bis zur BErufung zu verzichten. Das sie verliert war klar.

    Stattdessen setzte sie einen oben drauf um mich zu zerstören.

    Wenn der druck nur hoch genug ist kriege ich den hund und jetzt ist das Mädel auch noch am fürchten um den Vater. das ist meine Chance... so nach dem motto.

    Solche MEnschen sind zum schütteln. Einfach Widerlich.

    Ich hielt stand. Dank meines Anwaltes und einer starken Familie und Ehemann. Aber es war hart.

  • Dann holt man sich die Formwertneurteilung eben im benachbarten Ausland :ka:

    Hmm..., ich bin nicht der super ambitionierte Aussteller, mir waren die gesundheitlichen Untersuchungen zunächst wichtiger, als zu erfahren, wie klasse Herr XY aus Rumänien z.B. meinen Hund findet ;) . Ich meine aber, dass der Formwert für die Zuchtzulassung auf einer deutschen Ausstellung errungen werden muss. Zumindest zählt für meinen Hund die Bewertung aus Luxemburg nicht.

  • Hmm..., ich bin nicht der super ambitionierte Aussteller, mir waren die gesundheitlichen Untersuchungen zunächst wichtiger, als zu erfahren, wie klasse Herr XY aus Rumänien z.B. meinen Hund findet . Ich meine aber, dass der Formwert für die Zuchtzulassung auf einer deutschen Ausstellung errungen werden muss. Zumindest zählt für meinen Hund die Bewertung aus Luxemburg nicht.

    Claudia, ich kenne es auch nur so wie Du.

    Bei den Neufundländern (DNK) zählt gar keine Formwertnote. Hier muß der Hund zu einer Zuchtzulassungsprüfung angemeldet werden und zwei deutsche Spezialzuchtrichter begutachten den Hund, kommen zum Ergebnis "zuchttauglich oder nicht zuchttauglich". Gesundheitliche Untersuchungen vorausgesetzt. Eine Formwertnote gibt es gar nicht.

  • Ich habe mal einen ähnlichen Fall zur Anzeige gebracht, bzw. zuerst bei einem angagierten Tierschutz-Verein gemeldet (die haben dann Beweise gesammelt und das dann zur Anzeige gebracht).
    Die Eltern meines damaligen Bekannten, hatten einen Mischlings-Wurf. Die Welpen wurden groß, wuchsen auf dem Hof auf. Später sagte dann die Mutter zu mir: "Wenn die Welpen keiner will, werden wir sie eben selbst los."
    Das setzten sie auch um, ich meldete das weiter. Dem Fall wurde nachgegangen, die Leichen der Welpen wurden verbuddelt im Boden gefunden.

    Jeder kleinste Beweis kann ausreichen. Und gerade wenn viel Geld im Spiel ist, wie in der Rassezucht, gibt es genügend Gründe für das Vet.amt, da genau nachzuhaken.

    Dem Vet.-Amt sind von vorne bis hinten die Hände gebunden. Ich habe ja gerade den §11 gemacht und Mopszucht ist Qualzucht und damit verboten. Als ich dann fragte, warum man die Zucht von Amtswegen dann nicht verbiete und die Züchter hochnimmt, kam die Antwort: "Da kann man nix machen, aber es ist ja ein Anfang, dass es die Gesetze gibt" (ja, wörtlich!). Ich rege mich da immer noch drüber auf, weil ich ja auch absoluter Gegner von Qualzuchten bin.

  • Dem Vet.-Amt sind von vorne bis hinten die Hände gebunden. Ich habe ja gerade den §11 gemacht und Mopszucht ist Qualzucht und damit verboten. Als ich dann fragte, warum man die Zucht von Amtswegen dann nicht verbiete und die Züchter hochnimmt, kam die Antwort: "Da kann man nix machen, aber es ist ja ein Anfang, dass es die Gesetze gibt" (ja, wörtlich!). Ich rege mich da immer noch drüber auf, weil ich ja auch absoluter Gegner von Qualzuchten bin.

    So ganz stimmt das nicht. Du wirfst da zwei Sachen in einen Topf.

    Wenn ich, wie auch immer, den Nachweis erbringen kann, daß ein Züchter gesunde Welpen wegen diverser Fehler, die aber nicht zu Leiden führen, einschläfert, muß und kann das Vet.-Amt tätig werden.

    Der § 11b Tierschutzgesetz, der die Qualzuchten verbietet, ist leider so schwammig ausgelegt, daß z. B. die Mopszucht nicht kurzfristig verboten werden kann.

    Selbst Gutachter sprechen sich nicht für ein generelles Zuchtverbot aus, sondern geben z. B. folgende Empfehlung:


    https://www.bmel.de/SharedDocs/Dow…publicationFile

  • genau und in diesem Gutachten wird ja auch empfohlen auf die Zucht mit Merletieren zu verzichten. Ich fänds gut aber es ist noch lange nicht durchsetzbar.

    Nochmal zur Erlangung der ZTP, ich kenne sogar Leute die, die HUnde einfach ins Ausland verkauft haben, sie dort die ZTP machen ließen und dann zurückkauften und die ZTP wurde hier dann anerkannt. Grusel und das bei einer Rasse die eh nicht so wirklich gesund ist.

  • Leider lassen bei einigen Rassehundezuchtvereinen, die jeweiligen Zuchtordnungen, solche Schlupflöcher zu.

    Beliebt ist auch das HD/ED Röntgen. Auch hier wird oftmals versucht über Auslandsauswertungen, Zuchtauglichkeit zu erreichen.

    Das zu verhindern obliegt aber jedem RZV selbst.

  • Leider lassen bei einigen Rassehundezuchtvereinen, die jeweiligen Zuchtordnungen, solche Schlupflöcher zu.

    Beliebt ist auch das HD/ED Röntgen. Auch hier wird oftmals versucht über Auslandsauswertungen, Zuchtauglichkeit zu erreichen.

    Das zu verhindern obliegt aber jedem RZV selbst.

    Über ausländische HD/ED Auswertungen kann aber doch nur Zuchttauglichkeit im Ausland und dann eben von einem ausländischen Besitzer erlangt werden :ka: ???

    Die HD/ED Auswertung muss doch in Deutschland für einen in Deutschland beheimateten Hund von einem vom RZV bestimmten Gutachter vorgenommen werden, zumindest beim KfT und auch früher bei PuS war das so :ka: ??? Oh je, ich glaube, ich bin einfach zu naiv für diese Welt :ops: :hust: .

    Wobei es da auch wieder in der Verantwortung der Welpenkäufer liegt, ob so etwas erfolgreich ist oder nicht. Hätte ich Welpen vor mir, deren in Deutschland, möglichst noch bei diesem Züchter, geborene Mutter eine ausländische Zuchtzulassung und Röntgenergebnisse hätte, wäre der Fall für mich erledigt, denn das stinkt doch zum Himmel :???: . Selbst bei ausländischen Rüden muss man sich neben der Auswertung auch das Röntgenbild selbst anschauen. Da erlebt man manchmal sein blaues Wunder :( : .

  • Nein, es muß kein ausländischer Besitzer sein. Ich kann mir, sagen wir in Österreich, einen Welpen kaufen, laß ihn mit 18 Monaten in Österreich röntgen und schick die Aufnahmen zu einem österreichischen Gutachter. Schon habe ich meinen vorerst zuchttauglichen Hund.

    Nun laß ich die ZTP von zwei deutschen Spezialzuchtrichtern machen und habe die Zuchttauglichkeit.

    So war es, bevor der RZV dem einen Riegel vorgeschoben hat.

    Bei ausländischen Deckrüden ist es mittlerweile so, daß sie nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie alle bei uns vorgeschriebenen Untersuchungen durchlaufen haben. Zusätzlich muß der Nachweis erbracht werden, das mindestens Eltern, Großeltern des Deckrüden HD/ED untersucht wurden und unseren Zuchtbestimmungen ebenfalls entsprachen.

    Aber, wie geschrieben, das kann jeder RZV halten wie er will.

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