Fremden Hund betreuen, was beachten ?

  • Hallo zusammen,

    bei uns bei der Arbeit gibt es ein Kleinanzeigen-Portal, über jenes eine Frau jetzt eine Betreuung nachmittags für ihre West-Highland-Hündin sucht.
    Spontan habe ich mich bei ihr gemeldet und ihr angeboten, die Hündin evtl. zu betreuen, sofern das mit meinen Hunden klappt.
    Mein Plan wäre wie folgt: Ich hole den Hund zum Spaziergang ab, nehme sie danach mit zu mir nach Hause, wo sie abgeholt wird, oder ich sie ggf. wieder nach Hause bringe.
    Die Frau wohnt nicht sehr weit von mir entfernt, das Abholen und Wegbringen wäre also gar kein Problem.
    Aber was muss ich beachten? Was kann ich dafür verlangen ? Ich hatte spontan an 8 Euro für eine Stunde Gassi gehen gedacht, aber max. 15 Euro am Tag. Ist das zuviel ?
    Sachkundenachweis und Privathaftpflichtversicherung habe ich. Reicht das aus ?
    Ich will das ja nicht gewerblich machen, aber da ich nachmittags Zeit habe, würde sich das anbieten.

    LG
    Katrin


  • Sachkundenachweis und Privathaftpflichtversicherung habe ich. Reicht das aus ?

    Ob das reicht, weiß ich nicht, mir wäre aber wichtig, dass der Hund eine Hundehaftpflichtversicherung hat in der eingeschlossen ist, dass auch andere Leute mit ihm unterwegs sind.

  • Sobald du Geld dafür nimmst und den Hund bei dir zu Hause betreust, brauchst du den Sachkundenachweis nach Paragraph 11, ne Abnahme als Betreuungsstätte vom Vetamt und nen Gewerbeschein als Kleingewerbetreibende.
    Durch die Bezahlung und Regelmäßigkeit gilt es als gewerbsmäßiger Umgang mit Hunden. Egal, wie viel du dafür nimmst, ob nur ab und zu 1 Hund etc...

  • Ja, leider ist die Vorgabe bei gewerbsmäßiger Betreuung jetzt so streng. Aber vielleicht findet ihr ja eine andere Art von Lösung so nach dem Motto: nimmst du mein Tier nehme ich dein Tier.

    Je nach Art und umfang der Betreuung würde ich vielleicht noch mit meinem Vermieter sprechen. Man weiß ja wie einige Nachbarn sein können, wenn die einen regelmäßig mit einem weiteren Hund sehen. So gesehen ist es zwar nur ein Besuchshund, aber je nach Vermieter würde ich dem das auch noch mitteilen.

  • Falsch. Es läuft nicht MEHR unter Nachbarschaftshilfe. Das war bis 2014 so. Seit der Gültigkeit des neuen Gesetzes sieht es anders aus.

    Und wenn das "Geschäft" über eine Kleinanzeige zustande kommt, ist es schon drei Mal nicht Nachbarschaftshilfe. =)

  • Vom Gesetz her ist es so, dass du nicht mal nen fremden Hund von einer die Fremden Person (also alles, was nicht Familie/Freunde ist) mit deinem Auto transportieren darfst, so lange du nicht im Besitz eines gültigen Hundetransportscheins bist. :ugly: Ja, sowas gibt's. Von daher... :muede:

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