Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Fremden Hund betreuen, was beachten ?
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Ich würde das mit irgendwelchen Scheinen, Genehmigungen, sonst was eher locker sehen...
Ich meine, du nimmst ab und zu einen(!) Hund für ein paar Stunden mit und kriegst dafür unter der Hand paar Euro.
Kann doch kein Mensch nachweisen, dass du das "gewerblich" machst.Auf was ich aber schon achten würde, sind wie erwähnt die Haftpflicht des Hundes und dass du die Regeln, die dir die Dame an die Hand gibst, beherzigst.
Ansonsten würde ich's einfach auf nen Versuch ankommen lassen, und wenn die Chemie zwischen allen beteiligten stimmt, ist das doch ne tolle Sache.
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30. September 2015 um 18:15
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Fremden Hund betreuen, was beachten ? - Vor einem Moment
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Ist scon deswegen wichtig, das Geld "unter der Hand" zu halten, weil Du als Gewerblicher verpflichtet, bist, ne Haftpflicht vorzuhalten. Und wenn dann was passiert, während der Hund unter Deiner Aufsicht ist, dann zahlt die private Haftpflicht nimmer, wenn sie den Verdacht haben, Du machst das gegen Geld - weil: Versicherungen wälzen Leistungen ja gerne ab, und wenn Du gewerblich bist, solltest Du so ne Haftpflicht selbst haben.
Also - Sitten ja - Geld (offiziell) nein...... Wie das ist, wenn man sowas als Aufwandsentschädigung deklariert, weiß ich allerdings nicht. in Vereinen gibts ja sowas auch für ehrenamtliche Tätigkeiten der Mitglieder, für Fahrtkosten etc. Weiß aber nicht, wie das dann Versicherungsrechtlich und steuerrechtlich gehandhabt wird.
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@BieBoss Danke, so in etwa hatte ich mir das auch schon gedacht.
Ich werde mich am Freitag mit der Frau treffen und wir gehen eine Runde mit den Hunden und dann sehen wir weiter. Da muss ja auch die Chemie stimmen, bei allen Beteiligten.
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Was die Preise angeht: Eine junge Frau hier in der Gegend, die das so als Hobby macht, nimmt einen Fünfer für 1 bis 2 Stunden Gassi.
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Nur kurz! Zu vielen Sachen kann ich nichts sagen, aber bitte versichere dich, dass dein (!) Hund durch deren Haftpflicht abgesichert ist, wenn er durch den anderen zu Schaden kommt.
Klingt banal, ist es aber nicht. Eine Freundin hat einen schwer verletzten, möglicherweise langfristig behinderten, Hund und die Versicherung des Verursachers sieht sich nicht in der Pflicht. Ein weiterer Fremdhund in der Obhut wäre versichert gewesen, der eigene nicht.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Wie ist das bei Baby-Sittern?
Wenn die Nachbarstochter für n Zehner am Abend mal auf die Kinder aufpasst?
Erlaubt oder nicht?
Braucht die n Kinderbetreuungsschein?
(sorry, ernst gemeinte Frage)
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Wie ist das bei Baby-Sittern?
Wenn die Nachbarstochter für n Zehner am Abend mal auf die Kinder aufpasst?
Erlaubt oder nicht?
Braucht die n Kinderbetreuungsschein?
(sorry, ernst gemeinte Frage)
Das hatte ich auch schon im Hinterkopf.
Scheint dem Gesetzgeber aber wurscht zu sein, wer sich um die Kids kümmert.

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