Fremden Hund betreuen, was beachten ?

  • Vom Gesetz her ist es so, dass du nicht mal nen fremden Hund von einer die Fremden Person (also alles, was nicht Familie/Freunde ist) mit deinem Auto transportieren darfst, so lange du nicht im Besitz eines gültigen Hundetransportscheins bist. Ja, sowas gibt's. Von daher...

    Wo hast du denn DAS her??? Das Gesetz würde ich ja gerne mal lesen.

  • Und wenn man kein Geld dafür nimmt ? Natürlich müssen die Auslagen ersetzt werden ....................

    Ja, so etwas in der Art ?! Ansonsten lasse ich es. Ganz ehrlich ? bevor ich da Ärger bekomme, latsche ich lieber weiterhin mit meinen eigenen Hunden durch den Wald.
    Ganz umsonst werde ich es auch nicht machen, warum sollte ich mir das ans Bein binden, ich kenne die Frau ja gar nicht. Wäre es eine Freundin oder gute Bekannte, o.k.. Aber so ?!

  • Es gibt eine Tiertransportverordnung. Diese ist aber für einen anderen Zweck gedacht und betrifft keine Privatleute, die Hunde im Kofferraum transportieren. Dabei geht es um wirtschaftliche Transporte.

    Ich hab auch schon Hunde von Bekannten betreut. Das war bisher nie ein Problem.

  • Eben das ist der Unterschied... Wirtschaftlicher Zweck... Wenn du einen Hund transportierst, um ihn zu betreuen und für diese Betreuung Geld bekommst, ist es wirtschaftlicher Zweck. =)

    Eigentlich ganz einfach, seit dem In-Kraft-Tretens von Paragraph 11...
    Sobald du Geld bekommst, bist du wirtschaftlich und damit gewerblich mit Hunden in Kontakt.
    Und damit hat man sich an eine Menge Regeln zu halten. =)

    Wo kein Kläger ist... Reicht ein Nachbar, den die Hundehaare im Flur stören... Ein gemeiner Exfreund, ein unzufriedener "Kunde"...
    Ja, die Wahrscheinlichkeit, dass man angeschwärzt wird, ist gering. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass man ne ordentliche Geldstrafe und lebenslanges Berufsverbot im gewerblichen Beriech mit Hunden kassiert, ist im Falle eines Anschwärzens hoch. :pfeif:

    Ich arbeite in dem Bereich. |)

  • Vom Gesetz her ist es so, dass du nicht mal nen fremden Hund von einer die Fremden Person (also alles, was nicht Familie/Freunde ist) mit deinem Auto transportieren darfst, so lange du nicht im Besitz eines gültigen Hundetransportscheins bist. :ugly: Ja, sowas gibt's. Von daher... :muede:

    Was fürn Ding????

    Also, daß man gewerblich betreut, sobald man dafür Geld nimmt, war mir ja klar aber das? Wo steht sowas?

    Wenn ich nen Hund zum Sitten auf Gegenseitiger Basis mit dem Auto abhole, dann brauch ich doch keinen Transportschein. was auch immer das ist?

  • ........Wo kein Kläger ist... Reicht ein Nachbar, den die Hundehaare im Flur stören... Ein gemeiner Exfreund, ein unzufriedener "Kunde"...
    Ja, die Wahrscheinlichkeit, dass man angeschwärzt wird, ist gering. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass man ne ordentliche Geldstrafe und lebenslanges Berufsverbot im gewerblichen Beriech mit Hunden kassiert, ist im Falle eines Anschwärzens hoch. :pfeif:

    Ich arbeite in dem Bereich. |)

    Na, dann weis einem doch mal nach, daß der unter der Hand nen Fuffi für ne Ferienbetreuung erhalten hat. Für sowas fließen ja schließlich keine Spendenquittungen......

    Und solang Dir da keiner was nachweisen kann (dei Aufwandsentschädigung wird ja normal net am Marktplatz überreicht), kannst auch net bestraft werden.

    Und jemand, der das nicht gewerblich macht/machen will, den stört ein Berufsverbot für den gewerblichen Bereich herzlich wenig *gggg

  • Lach, klar stört den ein Berufsverbot in dem Augenblick herzlich wenig. :D

    Aber falls er dann doch mal gewerblich in dem Bereich als Physio, Heilpraktiker oder sonst wie arbeiten will, hat er das Nachsehen. :pfeif:

    Der Beförderungsschein ist iiiirgendwo in den Tiefen des TierSchG geregelt, allein für die Anmeldung ner Betreuung beim Vetamt an, musste den vorlegen... Unser Vetamt ist da sehr gewissenhaft, bevor die überhaupt tätig werden, hätten die gern alle Scheine. :pfeif:

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