Vermieterin vom Hund überzeugen

  • und was ist zum Beispiel wenn deine Nachmieter schon vorher einen Hund hatten und die Wohnung deshalb nun nicht bekommen?
    Es ist wie überall so und sorry das ist meine Meinung auch, dass wegen solcher Menschen die sich an nichts halten und immer meinen ihre Rechte auf Teufel komm raus durchsetzen zu müssen immer mehr Verboten wird.
    Ich hoffe nur du hast auch alle deine Pflichten erfüllt.
    Ich kenne sehr viele die immer auf ihre Rechte pochen ihre Pflichten dann aber auch nicht wahrnehmen.
    Was bricht man sich denn ab, wenn man mit anderem Eigentum so verantwortungsvoll umgeht wie es sich gehört.
    Ganz ehrlich ich hab auch Eigentum und ich würde genau deswegen niemals nicht vermieten wollen. Wenn man fremdes Eigentum zur Nutzung übertragen bekommt, sollte man zumindest auch die Wünsche des Eigentümers beachten traurig das es dafür überhaupt Gesetze und Rechtssprechungen geben muss für mich wäre das selbstverständlich.

  • Ich habe nicht gesagt "mach einfach" sondern ausführlich darauf verwiesen, dass das was ich gemacht habe, in den Rahmenbedingungen die hier vorlagen, von höchstrichterlicher Rspr gedeckt ist. Ich habe also nichts gemacht, das nicht rechtmäßig gewesen wäre - dass der Vermieter das scheisse findet, ist egal wenn vom Gesetzgeber gedeckt ist. Und das wissen auch die Vermieter.


    Wenn DU sagst, dass du in deiner Mietwohnung nur das machst, was dein Vermieter Dir erlaubt, ist es ja okay, dann verzichtest du halt auf Rechte. Aber pöbel doch nicht andere an, weil sie die Rechte, die Ihnen zustehen, auch nutzen.


    Als starre Renovierungsfristen vom BGH für unrechtmäßig und somit unwirksam erklärt wurden, hieß es zu Beginn auch, die armen Vermieter, jetzt werden die Wohnungen "abgewohnt" und die Mieter können nicht mehr zu kalendermässig festgelegten Daten zu Renovierungsarbeiten verpflichtet werden. Hat sich aber auch durchgesetzt und mittlerweile weiß jeder, dass er über starre Renovierungsfristen lachen darf. Natürlich kann man die in den Vertrag reinschreiben - sie sind nur nicht gültig.
    Und natürlich kann jeder Vermieter in den Vertrag schreiben "keine Hundehaltung erlaubt, NIE!" - es ist nur nicht rechtlich wirksam. Und eine (wirksame) Kündigung aufgrund Hundehaltung bedarf anderer Gründe als die Befindlichkeit des Vermieters.
    Kannst Du scheisse finden, finden auch Vermieter scheisse - ist aber die aktuelle höchstrichterliche Rspr.
    Ob man die Rechte nutzt, die einem zustehen, bleibt ja jedem selbst überlassen.


    Hundehaltung und Wand einreißen ist übrigens Äpfel und Birnen, mehr sag ich dazu mal nicht :-)

  • In den meisten Rechtsschutzversicherungen ist Mietrecht nicht enthalten. Deshalb sollte man dieses vorher prüfen und sich nicht Stumpf darauf verlassen. Ebenso ist Urheberrecht so gut wie fast immer nicht enthalten.
    Die Erfahrung musste ich schon zweimal machen, und ich bin nicht bei einer "0815 Versicherung". Auch wenn das jetzt OffTopic ist wollte ich darauf hinweisen.

  • Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es durchaus so ist, dass die Erlaubnis Hunde zu halten, vom Vermieter genehmigt/abgesprochen sein muss - ansonsten ist es ein Vertragsbruch, wenn drin steht, dass es nicht erlaubt ist bzw. der Rücksprache erfordert.


    Also: Ja, der Vermieter kann nicht mehr "einfach so" "nein" sagen, aber er muss doch zumindest vorher gefragt werden und einwilligen bzw. darf mit gutem Grund auch ablehnen.


    Das holen eines Hundes OHNE vorher überhaupt gefragt zu haben ist demnach rechtlich eigentlich NICHT okay.


    UND, und das finde ich ganz persönlich viel wichtiger: es ist menschlich nicht okay.
    Ich möchte gerne mit meinen Mitmenschen klar kommen, ein gutes oder wenigstens neutrales Verhältnis haben und da entspricht es für mich ganz persönlich einfach den normalen, menschlichen Umgangsformen Dinge untereinander zu besprechen und zu klären und nicht für jeden Sch**** vor Gericht zu ziehen.
    "Miteinander leben" ist mein Motto und das wird meiner Ansicht nach "heutzutage" (mei, dabei bin ich noch gar nicht so alt :D ) viel zu wenig gelebt.

  • Die Anschaffung des Hunde gegen den Willen des Vermieters finde ich - Recht hin oder her - heikel.
    Als Mieter ist man auf ein gutes Verhältnis angewiesen. Das mache ich mir doch nicht mit einer "ich will aber!" Aktion kaputt.


    Aber man muss eh abwarten, was die Vermieterin von der TS antwortet.

  • Menschlichkeit gilt aber auch nur wenn der Vermieter eine Privatperson ist und nicht eine Immobilienfirma. Ausserdem kommt es immer aufs Gegenüber drauf an.


    ich fand es auch nicht menschlich im Februar, bei irrsinniger Kälte, in einer Wohnung die keine Heizung hat - also mit Strom geheizt wird - 3!!! Tage ohne Strom dazustehen weil die Pfuscher die geschickt wurden um etwas zu beheben noch mehr Mist gebaut haben und mir der Verteiler abgefackelt ist. denn einen eigenen Elektriker zu rufen wurde mir untersagt. der Hauseigene Elektriker würde kommen. irgendwann. er ist dann auch gekommen, nachdem mein AG (Elektrotechnikfirma) sich eingeschalten hat und mit Anschwärzen bei der Innung gedroht hat.
    Bei so einer Basis - nein, da bitte ich nicht drum einen Hund halten zu dürfen.
    es ist immer eine Sache - wie man in den Wald reinschreit.


    die Vermieterin von Männe ist eine Privatperson. eine ältere Dame deren Hobby es ist in den Wohnungen nach dem Rechten zu gucken. wirklich toll, als sie einmal einfach in der Wohnung stand weil nicht abgesperrt war. da wir vorher vom Einkaufen kamen und noch nix weggeräumt hatten standen die Einkäufe im Flur rum und wir waren in einem anderen Raum. steht die Frau wirklich da und fängt an zu meckern es sei ja so unordentlich und überhaupt und so weiter. das macht sie bei jedem Mieter so, ich hab von einer die ausgezogen ist erfahren dass sie auch gerne wenn keiner da ist in die Wohnungen geht und guckt. ICH als Mieter würde mir das nicht gefallen lassen.

  • Wenn man eh vor hat auszuziehen, würd ich's auch ohne offizielle Erlaubnis machen.
    Außerordentlicher Kündigungsgrund ist Hundehaltung nur in ganz bestimmten Fällen, und auch da ist der Vermieter in der Beweispflicht (zB die angesprochene Allergie einer Mietpartei).


    Wir habens so gemacht und über ein Jahr ohne Erlaubnis den Hund in derWohnung gehalten und sind jetzt frisch umgezogen - aber wir hätten auch die Mittel zu einem früheren Umzug bzw. zu einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Vermieter gehabt (hallo Rechtsschutzversicherung...) daher haben wirs einfach drauf ankommen lassen.

    Diese Einstellung finde ich so unverschämt! Genau wegen solchen Hundehaltern wie du haben wir jetzt den Ärger! In unserem Mietshaus wohnen, jetzt rausgekommen, mind. 3 unangemeldete Hunde - logischerweise ist der Vermieter stinksauer und die Hundezahl im Haus soll drastisch reduziert werden, unser erlaubter (!) zweiter Hund eingeschlossen. Jetzt leiden wir mit darunter, weil andere zu dumm, zu faul und zu egoistisch waren ihre Hunde ordentlich dem Vermieter zu melden. Geht gar nicht! Ich hoffe niemand nimmt sich ein Beispiel an deinen Ausführungen!


    @TS: Ich würde lieber auch noch ein Jahr warten und dann in eine Wohnung ziehen, wo die Hundehaltung definitiv erlaubt ist. Spart euch einiges an Nerven!

  • Diese Einstellung finde ich so unverschämt! Genau wegen solchen Hundehaltern wie du haben wir jetzt den Ärger! In unserem Mietshaus wohnen, jetzt rausgekommen, mind. 3 unangemeldete Hunde - logischerweise ist der Vermieter stinksauer und die Hundezahl im Haus soll drastisch reduziert werden, unser erlaubter (!) zweiter Hund eingeschlossen. Jetzt leiden wir mit darunter, weil andere zu dumm, zu faul und zu egoistisch waren ihre Hunde ordentlich dem Vermieter zu melden. Geht gar nicht! Ich hoffe niemand nimmt sich ein Beispiel an deinen Ausführungen!
    @TS: Ich würde lieber auch noch ein Jahr warten und dann in eine Wohnung ziehen, wo die Hundehaltung definitiv erlaubt ist. Spart euch einiges an Nerven!


    Ein schriftlich erlaubter Hund darf nicht wieder...ich sage mal enterlaubt werden. ^^
    Ist natürlich stressig, aber ihr seid da definitiv im Recht. Da müsste auch eine Rechtsschutz greifen.


    Das andere ist natürlich in keiner Weise ok. Abgesprochen sollte es schon sein. Rechtlich ist es natürlich dennoch so, dass die Hundehaltung ohne einen triftigen Grund (Allergie oder Hundephobie anderer Hausbewohner) nicht untersagt werden darf.


    Wenn man übrigens von den anderen Hausbewohnern eine Unterschrift erhaschen kann, mit der sie bestätigen, dass sie nichts gegen den Hund haben und dann evtl noch vom TH eine Bescheinigung kann die Vermieterin es eigentlich nicht verbieten. Zumal sie ja auf das Wohl des Tieres plädiert hat. (Außer der Hund benimmt sich dann daneben...)


    Man kann sich bei einem Umzug auch vom vorherigen Vermieter eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es mit dem vorhandenen Hund keinerlei Probleme gab. Oft beschwichtigt das die neuen Vermieter.

  • Ja ich weiß, dass wir wohl da im Recht liegen. Dennoch macht man sich nun wegen sowas seine Gedanken, ein evtl. Anwalt zahlt sich auch nicht von selbst.
    Dennoch hätten die anderen Mieter fragen müssen...es steht nicht umsonst "nach Vereinbarung" drinnen. Sie haben sich nicht an den Vertrag gehalten. Der Hausfrieden wird demzufolge auch nicht mehr das Wahre sein.

  • Diese Einstellung finde ich so unverschämt! Genau wegen solchen Hundehaltern wie du haben wir jetzt den Ärger! In unserem Mietshaus wohnen, jetzt rausgekommen, mind. 3 unangemeldete Hunde - logischerweise ist der Vermieter stinksauer und die Hundezahl im Haus soll drastisch reduziert werden, unser erlaubter (!) zweiter Hund eingeschlossen. Jetzt leiden wir mit darunter, weil andere zu dumm, zu faul und zu egoistisch waren ihre Hunde ordentlich dem Vermieter zu melden. Geht gar nicht! Ich hoffe niemand nimmt sich ein Beispiel an deinen Ausführungen!
    @TS: Ich würde lieber auch noch ein Jahr warten und dann in eine Wohnung ziehen, wo die Hundehaltung definitiv erlaubt ist. Spart euch einiges an Nerven!


    Und weil sich dein Vermieter so verhält, pöbelst du mich an? Frag deinen Vermieter lieber, auf welcher Rechtsgrundlage basierend er seine Mieter zwingen will, ihre Hunde abzugeben? Weil ER findet, dass 3 Hunde okay sind, 6 aber zuviel? Oder selbst wenn er gefragt worden wäre: hätte er mit der Begründung abgelehnt, dass bereits 3 Hunde im Haus leben und er einen vierten als zuviel erachtet, wäre auch das kein Grund, der letztlich eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen würde. Anders sieht es aus, wenn sich andere Nachbarn beschwert haben, weil sie durch die vielen Hunde belästigt werden. Wenn die Belästigungen die Grenze zur Unzumutbarkeit nachweislich überschreiten, können diese Nachbarn die Miete mindern. dies wiederum würde ein Verbot der Hundehaltung bzw. eine Kündigung aufgrund der Hundehaltung rechtfertigen - nur ist das dann nicht darauf zurück zu führen, dass vor Haltung des Hundes gefragt wurde oder nicht, sondern die vom betroffenen Hund ausgehende Belästigung ist hier die Ursache für den Ärger. Als Beispiel.


    Wir leben in einem Rechtsstaat und in dem wird willkürliches Verhalten eines Vermieters nicht durch entsprechende Urteile unterstützt, ist einfach so. Wenn mir der BGH als höchstes Zivilgericht deutschlands die Haltung eines Hundes als Ausdruck meines durchs Grundgesetz geschützen Persönlichkeitsrechts generell gestattet und nur mit besonerem Grund einschränkt (zB Störung des Hausfriedens, Nachbar ist starker Allergiker ect), dann ist auch der Vermieter keine höhere Instanz, die dies (ohne besonderen Grund) verbieten könnte.
    Ich hoffe, dass wir in ein paar Jahren über dieses Thema gar nicht mehr diskutieren, sondern dass sich Mieter ihrer Rechte im Hinblick auf Tierhaltung mal bewusster werden.


    Ich habe auch die ersten 20 Jahre meines Lebens im Wohneigentum verbracht und habe Mietwohnungen erst durchs Studium kennengelernt; meine Mutter würde auch NIE vermieten, allerdings nicht weil sich jmd einen Hund oder eine Katze anschaffen könnte, sondern eher weil Mietausfälle, Mietnomaden, Räumungsklagen ect ein Thema sind, auf das sie keinen Bock hat.
    da ist das Thema Hund schon wieder Luxus.

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