Vermieterin vom Hund überzeugen

  • Es ist aber nunmal nicht zu verleugnen, dass Dritte ebenso mit in den Dreck gezogen werden, weil andere sich ihrer Pflichten nicht bewusst sind. Da ist es das gute Recht, dass sich andere Mieter wegen den unrechts gehaltenen Hunden beschweren. Und sowas auch noch zu propagieren finde ich nicht in Ordnung. Warum wird so ein Stress billigend in Kauf genommen? Durch solche Aktionen ist es doch kein Wunder, warum es immer schwieriger wird eine Wohnung mit Hundehaltungsrecht zu finden! Wenn man sich so daneben benimmt, hätte ich als Vermieter auch keine Lust auf Hundehalter...

  • Menschlichkeit gilt aber auch nur wenn der Vermieter eine Privatperson ist und nicht eine Immobilienfirma. Ausserdem kommt es immer aufs Gegenüber drauf an.


    ich fand es auch nicht menschlich im Februar, bei irrsinniger Kälte, in einer Wohnung die keine Heizung hat - also mit Strom geheizt wird - 3!!! Tage ohne Strom dazustehen weil die Pfuscher die geschickt wurden um etwas zu beheben noch mehr Mist gebaut haben und mir der Verteiler abgefackelt ist. denn einen eigenen Elektriker zu rufen wurde mir untersagt. der Hauseigene Elektriker würde kommen. irgendwann. er ist dann auch gekommen, nachdem mein AG (Elektrotechnikfirma) sich eingeschalten hat und mit Anschwärzen bei der Innung gedroht hat.
    Bei so einer Basis - nein, da bitte ich nicht drum einen Hund halten zu dürfen.
    es ist immer eine Sache - wie man in den Wald reinschreit.


    die Vermieterin von Männe ist eine Privatperson. eine ältere Dame deren Hobby es ist in den Wohnungen nach dem Rechten zu gucken. wirklich toll, als sie einmal einfach in der Wohnung stand weil nicht abgesperrt war. da wir vorher vom Einkaufen kamen und noch nix weggeräumt hatten standen die Einkäufe im Flur rum und wir waren in einem anderen Raum. steht die Frau wirklich da und fängt an zu meckern es sei ja so unordentlich und überhaupt und so weiter. das macht sie bei jedem Mieter so, ich hab von einer die ausgezogen ist erfahren dass sie auch gerne wenn keiner da ist in die Wohnungen geht und guckt. ICH als Mieter würde mir das nicht gefallen lassen.


    Ähem, auch wenn die Dame die Vermieterin ist, hat sie nicht das Recht unangemeldet sich selbst Zutritt zu verschaffen. Da muss schon Gefahr in Verzug sein.


    Beispiel: Meinem Nachbarn unter mir wurde das Badfenster eingeschlagen. Er selbst war mehrere Wochen nicht da. Es war ein kalter Winter und direkt neben dem Badfenster liefen die Wasserrohre entlang. Ich hab mir dann Sorgen gemacht wegen dem Einfrieren der Rohre und hab die Hausverwaltung verständigt. Es wurde mehrmals geprüft, ob der Mieter erreichbar ist, bevor man Schlüsseldienst verständigte und das Fenster abdichtete.


    Im Falle der Vermieterin deines Männe hätte ich noch im Beisein der Vermieterin das Schloß der Wohnungstür gewechselt und gar nicht erst gewartet bis die Dame weg wäre. Danach als erstes Anzeige bei der Polizei, danach Anwalt und danach sich nach einer neuen Wohnung umgesehen. Ehrlich, sowas geht ja nun gar nicht!

  • Unser letzter Vermieter hat auch hin und wieder "nach dem Rechten gesehen" wenn wir nicht da waren (also, während wir bei der Arbeit waren - keine längeren Abwesenheiten...) und ja, das ist richtig Sch***.
    Man fühlt sich in seiner eigenen Wohnung nicht mehr wohl, nicht mehr zuhause.
    Der gute Mann hat auch täglich untertags die Heizung samt Warmwasser abgestellt, wenn einer von uns mal krank war oder wir Urlaub hatten mussten wir, wenn wir nicht im kalten und ohne warmes Wasser sein wollten vorher Bescheid sagen - unzumutbar.


    Wir haben mehrfach das Gespräch gesucht - ergebnislos und uns dann entschieden, umzuziehen.


    Dieser Vermieter (wohnte mit auf dem Grundstück) war auch strikt gegen Hundehaltung. Klar hätten wir wegen der oben genannten "Verstöße" oder auch wegen der Hundehaltungs-Verweigerung vor Gericht ziehen können - aber ganz ehrlich?
    Den Streß und das Geld wäre es mir im Leben nicht wert, noch dazu, dass der Haussegen dann dauerhaft schief hängt und man gar nicht mehr gerne nach Hause kommt.


    Also würde ich tatsächlich der TE das persönliche Gespräch empfehlen und wenn das nicht positiv ausgeht in den sauren Apfel beißen und noch warten, bis der Umzug eh ansteht.

  • Also meine Vermieterin ist keine private Vermieterin, sondern arbeitet bei einer Vermietungsgesellschaft, bei der ihr Bruder Chef ist.


    Leider ist es a) schwierig, die Vermieterin (bzw. meine Ansprechpartnerin) per Telefon zu erreichen und b) reagiert sie am Telefon oft gestresst und genervt. Deshalb bitte ich lieber schriftlich um ein PERSÖNLICHES Gespräch, weil es mir auch am Herzen liegt, dieses Anliegen von Angesicht zu Angesicht friedlich zu klären. Schriftlich entstehen auch einfach so viel Missverständnisse und ich denke, es ist bei diesem Thema auch sehr wichtig, seine Emotionen mit rüber zu bringen.

  • ich freue mich über eure meinungen zu dem thema

    Nach diversen Urteilen, muss immer eine
    "Interessenabwägung des Einzelfalles" erfolgen.
    Deine Vermieterin hat bereits gute Gründe
    klar angeführt, die gegen eine Hundehaltung
    sprechen.


    Bei der Interessenabwägung werden folgende
    Punkte betrachtet:

    • Art und Größe des Tiers
    • Verhalten und Anzahl der Tiere
    • Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung/des Hauses in dem sich die Wohnung befindet
    • Anzahl, persönliche Verhältnisse, Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn
    • Anzahl und Art anderer Tiere im Haus
    • Bisherige Handhabung durch den Vermieter (Anspruch auf Gleichbehandlung)
    • Besondere Bedürfnisse des Mieters

    (BGH, Urteil v. 14.11.2007 AZ.: VIII ZR 340/06)


    Du kannst es in einem persönlichen Gespräch versuchen,
    rein über den Klageweg z.B. sehe ich wenig Chancen für
    eine Hundehaltung.


    Hier noch mal ein ausführlicher Beitrag zum Thema
    "Hundehaltung im Mietrecht":


    http://magazin.deine-tierwelt.…ie-tierhaltung-verbieten/

  • Meine Vermieterin hat bisher noch nicht geantwortet, obwohl ich in der Nachricht noch ein anderes wichtiges Anliegen erwähnt habe. Hoffentlich antwortet sie die nächsten Tage...


    Ich möchte auch nicht über den Klageweg die Hundehaltung hier durchboxen, weil ich als Studentin erstmal gar nicht die finanziellen Mittel für einen guten Anwalt habe und nach so einer Klage das Vermieter-Mieter-Verhältnis im Po wäre.


    Naja zur Interessenabwägung ist sie ja eigentlich nur darauf eingegangen, dass unsere Wohnung angeblich zu klein sei (das sehe ich nicht so -> 50 qm -> der Hund soll nicht in der Wohnung rennen, sondern zur Ruhe kommen, draußen soll er ausgelastet werden) und dass die Wohnung zu hoch gelegen sei, doch für das "Problem" haben wir ja bereits eine Lösung. Das sind für mich einfach keine triftigen Gründe...


    Auf Interessen der anderen Mietparteien, "besondere Bedürfnisse des Mieters" usw. ist sie ja gar nicht eingegangen. Zudem mir gestern eingefallen ist, dass im Haus nebenan (gleiche Vermietergesellschaft) mal eine Familie mit einem Golden Retriever wohnte.
    Und in dem Haus, in dem wir zur Zeit wohnen, in der Wohnung nebenan, lebte auch mal ein kleiner Hund (laut Vermieterin hatte der allerdings keine Erlaubnis seitens der Vermieterin).


    Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden. Habe mittlerweile nämlich einen wunderschönen Hund aus dem Tierschutz gefunden, den ich sofort nehmen würde!! :( :

  • Ich hab jetzt übrigens mal einen Anwalt zu Rate gezogen, weil ich endlich mal verlässlich wissen wollte, ob die "Gründe", aus denen die Vermieterin die Hundehaltung verbietet, triftig sind.
    Diese Antwort vom Anwalt habe ich erhalten:


    "Sie müssten die fehlende Zustimmung der Vermieterin durch ein grichtliches Urteil ersetzen lassen - Sie dürfen aber keineswegs nun einfach den Hund anschaffen; dieses würde nach einer Unterlassungsaufforderung die Kündigung nach sich ziehen können.


    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen. In dieser Abwägung sind unter anderem die Größe des Hundes und der Wohnung zu berücksichtigen (BGH, Urt.v. 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12)


    Und dabei werden die allgemeinen Lebensratschläge der Vermieterin wenig Gewicht haben."

  • "Sie müssten die fehlende Zustimmung der Vermieterin durch ein grichtliches Urteil ersetzen lassen - Sie dürfen aber keineswegs nun einfach den Hund anschaffen; dieses würde nach einer Unterlassungsaufforderung die Kündigung nach sich ziehen können.


    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen. In dieser Abwägung sind unter anderem die Größe des Hundes und der Wohnung zu berücksichtigen (BGH, Urt.v. 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12)


    Und dabei werden die allgemeinen Lebensratschläge der Vermieterin wenig Gewicht haben."

    Das meinte ich, mit dem Klageweg. Die Antwort
    des Anwalts sagt aus, was Du tun kannst, nimmt
    aber keine richterliche Entscheidung voraus.


    Wenn es ein Kleinhund werden soll, hast Du sicher
    recht, Kleinhunde gehen bis 30 cm Widerrist.
    Du möchtest aber 50 cm Widerrist, dazu sollte der
    Hund idealerweise schon erwachsen sein.
    Also stehen 50 cm Widerrist zu 50 qm Wohnung
    zur Klärung an.


    Die Vermieterin dazu nach Posting-Nr.1:


    daraufhin hat unsere vermieterin geantwortet, dass sie unsere wohnung (50qm) zu klein für einen hund findet und sie es nicht gut findet,

    Bleibt die Vermieterin dabei, wäre auf dem
    Klageweg, Dein Recht oder Nicht-Recht zu
    klären. Hier liegt der juristische Focus drauf,
    die allg. Hinweise der Vermieterin können,
    müssen aber nicht die richterliche Entscheidung
    beeinflussen.


    Du hast nur 5 Möglichkeiten, wenn die Vermieterin
    bei Ihrer Aussage "Hund zu groß für die Wohnung"
    bleibt:
    1. das persönliche Gespräch,
    2. der Klageweg über PKH, wenn
    es diese für Studenten gibt,
    3. einen wirklichen Kleinhund nehmen/Zergportal
    4. Umzug, wo auch größere Hunde gehen
    5. Warten bis sich die Lebensumstände manifestiert
    haben.
    Mit dem Kopf durch die Wand, geht nicht.
    Auch dem Anwalt sind konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen
    gesteckt und der kann nicht mehr vertreten, als das Gesetz vor-
    schreibt und da geht eben der Kleinhund bis 30 cm, alles andere
    sind Ermessensfragen und "Gutwill" der Vermieterin oder auch nicht.

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