Ab wann fängt Tierquälerei eigentlich an ?
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Ich lese hier in so einigen Threads über Tierquälerei. Dort gehen die Meinungen doch sehr stark auseinander.
Das liegt u. a. auch daran, dass der Begriff der Tierquälerei ein sehr dehnbarer ist und unser Tierschutzgesetz da entweder extrem vage bleibt oder aber soviele Ausnahmen zuläßt, dass man gar nix mehr weiss.
Der Eingangssatz aus dem Tierschutzgesetz:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
liest sich ja auf den ersten Blick ganz nett - aber die "vernünftigen" Gründe sind doch sehr interpretationsfähig.Also ja - man darf offensichtlich Tieren mit einem vernünftigen Grund Schmerzen, Leid und Schäden zufügen. Nicht nur im Nutztierbereich ist das gängige Praxis. Manchmal muss man auch aus den allerbesten Gründen Schmerzen und Leid zufügen, wenn man z. B. ein Tier aus einer Gefahrensituation retten muss und es fixieren/bändigen/medikamentös sedieren muss oder einfach eine OP ansteht. Und viele, die ihrem Tier Schmerzen/Leid/Schäden zufügen, sind sich dessen gar nicht in dem Umfang bewusst.
Da im Einzelfall die persönliche Grenze zu ziehen, ist nicht einfach. Ich kann das auch nicht pauschal im Vorfeld sagen - ich würde immer eher situativ reagieren. Sofort Handeln würde ich immer dann, wenn etwas ganz Akutes geschieht, wenn jemand grad sein Pferd verprügelt, solche Sachen.
Behörden informieren mache ich dann, wenn ich einen Zustand (Tierhaltung) über einen gewissen Zeitraum gesehen habe und der Meinung bin, dass da was im Argen ist. Dann informiere ich den Amtsvet und bitte ihn, sich das mal anzuschauen. Das ist kein Petzen oder Anprangern, sondern ich hole mir den ins Boot, der tatsächlich nach dem Rechten sehen darf, dem die Tierhalter auskuntspflichtig gegenüber sind und der die Situation professionell beurteilen kann.Tierquälerei hat für mich auch den Toch der Kontinuität. Es ist nicht der eine Leinenruck, es ist nicht das eine Mal, wo vergessen wurde, nach dem Trinkwasser zu sehen, es ist nicht der eine Tag, den eine Kuh im Leben angebunden im Stall steht - die Regelmäßigkeit, die Dauerhaftigkeit und die Gedankenlosigkeit dabei macht für mich vieles dabei aus.
Ist ein schwieriges Thema - bestimmt fallen mir gleich noch tausend Sachen ein.
LG, Chris
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Zwei Beispiele, wo ich schon den Amts-Vet angerufen hab:
- Pferde in reiner Weidehaltung - nur leider kein Gras mehr da! Der Halter wurde verpflichtet, Heu zur Verfügung zu stellen und einen Unterstand zu bauen. Hat funktioniert.
- Pferde wurden im Sommer stundenlang angebunden - von oben, so dass sie nicht mal den Kopf senken konnten. Um den Willen zu brechen. Hat leider nichts geändert der Anruf.
Das war für mich echte Tierquälerei. Pferde in reiner Boxenhaltung halte ich persönlich für ein Lauftier für ungeeignet, ist es aber rechtlich betrachtet wohl nicht.
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Da im Einzelfall die persönliche Grenze zu ziehen, ist nicht einfach. Ich kann das auch nicht pauschal im Vorfeld sagen - ich würde immer eher situativ reagieren. Sofort Handeln würde ich immer dann, wenn etwas ganz Akutes geschieht, wenn jemand grad sein Pferd verprügelt, solche Sachen.
Behörden informieren mache ich dann, wenn ich einen Zustand (Tierhaltung) über einen gewissen Zeitraum gesehen habe und der Meinung bin, dass da was im Argen ist. Dann informiere ich den Amtsvet und bitte ihn, sich das mal anzuschauen. Das ist kein Petzen oder Anprangern, sondern ich hole mir den ins Boot, der tatsächlich nach dem Rechten sehen darf, dem die Tierhalter auskuntspflichtig gegenüber sind und der die Situation professionell beurteilen kann.Dieser Part gefällt mir besonders gut
An alle :
Habt ihr im Umfeld schon mal fest gestellt, das jemand aus einer "Mücke einen Elefanten" macht ?
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Schwierig....
Für mich wenn das Tier sichtbar leidet oder seine Bedürfnisse nicht erfüllt werden.Bei Sachen wie mangelnde Bewegung oder der berühmte Klaps bin ich nicht so schnell im verurteilen. Dafür ist das alles zu relativ. Es gibt z.b. Hunde wie meinen Lionn der sowas von faul ist, dass er mir bei laangen Wanderungen nen Vogel zeigen würde. Oder meine Caya. Wenn die ihre zickige Phase hat kann die laut brüllend ne Show abziehen als würde ich sie zu Tode prügeln. Um 2 Sek. später happy um mich herum zu springen. Aber nur die eine Situation betrachtet könnte man meinen ich massakriere sie
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Habt ihr im Umfeld schon mal fest gestellt, das jemand aus einer "Mücke einen Elefanten" macht ?
Im Umfeld weniger, allerdings fällt es mir in Foren ;-) oft auf. Da wird einach nicht mehr verhältnismäßig reagiert, meiner Meinung nach.
Beispiel: Es wird nach einem geeigneten Trockenfutter gefragt und als Antwort kommt, dass es üüüüberhaupt nicht artgerecht wäre seinem Hund TroFu zu geben, man solle doch Fleisch füttern, usw. Oder wie man sich erdreisten kann, nach einem günstigen Futter zu fragen, ob das Tier nichts wert sei oder so...
Gern auch bei Erziehung, die nicht "nur positiv" ist. Da werden manchmal Vergleiche gezogen, die absolut unverhältnismäßig sind.
Das ist mir aber vor allem in anderen Foren aufgefallen.
Was mir in meinem Umfeld immer wieder auffällt, ist das gern Schlüsse gezogen werden, obwohl man die genauen Hintergründe oder den Tagesablauf gar nicht kennt. Das nervt dann auch schon sehr. :-)
Sonst beginnt für mich Tierquälerei dort, wo einem Tier Qualen zugefügt werden. Kommt aber auch immer auf den Einzelfall an... einem Tier dem mutwillig Schmerz oder Leid zugefügt wird, wirklich unsachgemäße Haltung, etc.
Wir haben ja nicht umsonst ein Tierschutzgesetz. -
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Ja genau. Oder es kommt jemand tatsächlich auf die Idee und fragt nach Kastration. Oh weh....
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Also, mir wäre jetzt schon wieder wichtig, Unversehrtheit und Seele zu definieren, bevor man weiter umhertappst.
Wie genau soll man das denn definieren? Unversehrtheit bedeutet doch genau das.
Eine Haltung die körperlichen Schaden (durch falsche Fütterung/bzw. keine Fütterung, Schläge, Missbrauch und Schmerzen) und seelischen Schaden (Missbrauch und Schmerzen, sowie sämtliche Praktiken die dazu führen, dass ein Lebewesen einen seelischen Schaden erleidet) verursacht, ist Tierquälerei.
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Abgesehen von den harten Fällen, wo Tiere schwer misshandelt werden, gibt es ja auch die "kleinen Sünden".
Ein einfaches Beispiel:
Vor einigen Jahren bin ich beim Spazierengehen ab und zu an einem Haus vorbeigekommen, da lebte ein Malinois entweder an der kurzen Kette oder in einem winzigen Gartengerätehaus.
Beides ist gesetzlich nicht zulässig.Ich habe eine Email an den TSV geschrieben. Da hat sich dann die Außendienstlerin telefonisch bei mir gemeldet, ist dann hingefahren und hat den HH zur Rede gestellt.
Sie hat mich dann wieder angerufen: Der HH sei empört gewesen, dass er angezeigt worden sei. Es sei ja nur eine Übergangslösung (über Wochen!).
Der HH ist dann verzogen. Ich kann nur hoffen, dass ihm das eine Lehre war und er den Hund jetzt besser hält. -
Tierquälerei hat für mich auch den Toch der Kontinuität. Es ist nicht der eine Leinenruck, es ist nicht das eine Mal, wo vergessen wurde, nach dem Trinkwasser zu sehen, es ist nicht der eine Tag, den eine Kuh im Leben angebunden im Stall steht - die Regelmäßigkeit, die Dauerhaftigkeit und die Gedankenlosigkeit dabei macht für mich vieles dabei aus.
Kurzum: Die Einstellung zum Tier, die daran ablesbar ist.
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Die Haltung und Fütterung ist ja un der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung recht klar umgrenzt. Also Mindestmasse von Zwingern, Tageslicht, Auslauf, Sozialkontakte, Sauberkeit, Futter/Wasser etc.
Bei einem fett gefütterten Hund können die Behörden wohl nicht viel machen, es sei denn, es ist extrem oder der Hund bekommt "nicht artgerechtes" Futter.Bei Trainingsmethoden gibt es Dinge, die klar sind (z.B. Teletac ist verboten), ansonsten gilt das relativ schwamminge "wenn Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden". Das heisst für gewöhnlich beim Amt, dass sie erst ernsthaft einschreiten, wenn sichtbare Schäden bleiben, also z.B. Striemen, Blutergüsse, gebrochene Rippen. Stachler sind nicht verboten, aber wenn der Hund Löcher davon hat, dann ist das wohl tierschutzwidrig.
Insgesamt sollte man sich wohl.fragen, was man mit einer Anzeige erreichen will. Soviel ich weiss versucht das Amt bei den meisten Fällen eh erst, den Halter aufzuklären und zu vermitteln. Ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz kommt idR erst zustande, wenn es wirklich massive Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sind, oder wenn der Halter absolut uneinsichtig ist und er mehrfach angezeigt wurde.
Bei Bedenken würde ich glaube ich aber eher einmal zuviel beim Vetamt melden als einmal zu wenig. Auch wenn die nicht direkt was machen, es hilft oft schon, wenn jemand aktenkundig wird, damit das Amt beim nächsten Mal genauer hinschaut.
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