Eigentumswohnung und Hund

  • sorry, irgenwie klappt es mit dem Zitieren nicht...

    @ Geckolina : Die Eigentümerversammlung findet einmal im Jahr statt. Dorhin werden alle Eigentümer eingeladen, so dass Du, wenn Du Eigentümerin bist, mit bei der Versammlung dabei bist und Beschlüsse und Sonstiges mit entscheidest.
    Die Beschlüsse werden gesammelt notiert und ein paar Tage später gibt es ein sog. Protokoll. Dort muss alles notiert sein, was besprochen und wie abgestimmt wurde auf der Versammlung. Als Eigentümer wirst Du also auf jeden Fall erfahren, was Sache ist.

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    @ Geckolina : Die Eigentümerversammlung findet einmal im Jahr statt. Dorhin werden alle Eigentümer eingeladen, so dass Du, wenn Du Eigentümerin bist, mit bei der Versammlung dabei bist und Beschlüsse und Sonstiges mit entscheidest.
    Die Beschlüsse werden gesammelt notiert und ein paar Tage später gibt es ein sog. Protokoll. Dort muss alles notiert sein, was besprochen und wie abgestimmt wurde auf der Versammlung. Als Eigentümer wirst Du also auf jeden Fall erfahren, was Sache ist.

    Ich meinte das mit den Beschlüssen eher so: Ich kaufe etwas. In der Hausordnung steht nichts von Hundeverbot. Wie bekomme ich heraus, ob ein solcher Beschluss nicht irgendwann vor meiner Zeit gefasst wurde? Oder müssen mir bei Kauf alle bisherigen Beschlüsse vorgelegt werden? Wie finde ich heraus, ob kein Protokoll fehlt? Oder wird ein Hundeverbot bei Beschluss gleich in die Hausordnung übertragen?

    Beste Grüße
    Geckolina

  • Hallo Rafaela,
    aber so wie ich das gelesen habe, müsstest du doch "einfach" nur einem Verbot widersprechen, dann können das die anderen Parteien gar nicht durchsetzen.
    Wie war das dann bei dem Neubau? Haben sich alle zusammengesetzt und haben dann eine Hausordnung festgelegt?
    Kann man davon ausgehen, dass weniger Parteien für einen Hundehalter günstiger sind?

    Beste Grüße und Danke
    Geckolina

    Huhu nochmal,

    also soviel ich weiß, müssen um auf der Eigentümerversammlung Beschlüsse zu fassen, nicht mal alle Eigentümer da sein. Meines Wissens reicht es da, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vorhanden ist. Ich glaube auch, gerade wenn es um die Hausordnung geht, reicht es, wenn mehr als 50% zustimmen.
    Wenn ich also dem Verbot der Hundehaltung widerspreche und damit alleine dastehe, können mich die anderen Eigentümer locker überstimmen.

    Bei meinem Opa in der Wohnung stimmte die Mehrheit der WEG dafür, dass die nicht mal 10 Jahre alten Fenster alle erneut ausgetauscht werden. Und zwar auf Kosten der Eigentümer, da keine Rücklagen mehr vorhanden waren. Mein Opa, der nur eine kleine Rente hat und das Ersparte eigentlich anders verwenden wollte, stimmte dagegen, weil er es auch nicht einsah, dass schon wieder die Fenster gemacht werden sollten. Hat leider nichts gebracht, da er der Einzige war und so wurden die Fenster ausgetauscht und er durfte zahlen.

    Beim Neubau ist es ja meist so, dass man die anderen Eigentümer nur zufällig kennenlernt, wenn man sich eben mal auf der Baustelle trifft. Den Makler, der mir die Wohnung verkauft hat, hatte ich gefragt, ob er schon sagen kann, wie es mit der Hundehaltung geregelt wird. Er gab mir die Auskunft, dass in den anderen Objekten in diesem Neubaugebiet die Hundehaltung erlaubt ist und dass er davon ausgeht, dass es in diesem Objekt auch so geregelt sein wird. So ist es nun auch.

    Die Hausordnung wurde von unserer Hausverwaltung vorgeschlagen und von der WEG dann erstmal so übernommen. Wenn es auf der nächsten Eigentümerversammlung Änderungswünsche gibt, könnte sie aber auch nochmal geändert werden. Da es hier aber mehrere Hunde im Haus gibt, denke ich nicht, dass es hier eine Mehrheit gegen Hundehaltung geben würde. Falls doch, wie gesagt, Newton darf ja dann bleiben solange er lebt und notfalls kann ich die Wohnung dann ohne Strafzinsen wieder verkaufen. Wozu ich auch durchaus bereit wäre, denn ein Leben ohne Hund kann ich mir nicht mehr so richtig vorstellen.

    Ob es günstiger ist, wenn weniger Parteien im Haus sind, kann ich dir nicht sagen. Bei der Abstimmung kommt es auch nicht unbedingt auf die Anzahl der Parteien an, sondern auf den Prozentsatz an Eigentum, den sie im Haus besitzen. Was vermutlich günstig ist, wäre zum Beispiel die Konstellation wenn es im Haus nur drei Wohnungen gibt und deine Wohnung größer ist, als die beiden anderen zusammen. Aber wo gibt es das?

    Grüße,
    Rafaela

  • Es ist nicht so, dass in einer Eigentümerversammlung ALLES einstimmig beschlossen werden muss. Wenn die Mehrheit dagegen ist, kann man Dir beispielsweise verbieten, Deine Schuhe im Gemeinschaftsflur zu stapeln, auf Deinem Balkon Posaune zu üben und solche Sachen.

    Aber es gibt massive Einschränkungen, die (ich habe da gerade nochmal grob nachgelesen) offenbar zwar tatsächlich per Mehrheit beschließbar sind, dann aber innerhalb einer gewissen Frist anfechtbar sind. Und da gehört ein generelles Hundeverbot dazu.

  • Geckolina: Die Beschlüsse werden auf der Eigentümerversammlung gefaßt. Eine Eigentümerversammlung findet einmal im Jahr statt. Das heißt, Du könntest, wenn Du von einem anderen Eigentümer bzw. von der Hausverwaltung die Protokolle der Eigentümerversammlungen bekommst, ganz leicht nachvollziehen, ob ein Protokoll fehlt. Wir haben z.B. von unserer Voreigentümerin die gesamten Protokolle der Vorjahre bekommen.
    Ich würde mich an Deiner Stelle einfach an die Hausversaltung wenden und nachfragen. Die müssen ja wissen, ob mal irgendwann ein Beschluß wegen Hundehaltung gefasst wurde.

    RafiLe1985: Bei uns ist es so, dass pro Wohnung nur eine Stimme zählt. Wir haben hier die größte Wohnung, aber unsere Stimme zählt genauso viel, wie die der kleinsten Wohnung.
    Die Anteile am Wohnungseigentum werden bei uns wichtig, wenn es "ums Beazhlen" geht. Bei den Nebenkostenabrechnungen sind einige Positionen, die nach Eigentumsanteilen bezahlt werden. :(

  • Ohne die Protokolle der letzten mind. 5 Jahre würde ich überhaupt nichts kaufen. Da stehen auch andere sehr wichtige Sachen drin, wie geplante Sonderumlagen, Modernisierungen, Schäden am Gemeinschaftseigentum etc. Die würde ich mir in jedem Fall vorlegen lassen. Sonst wird das evtl. richtig teuer und nach einem Kauf sitzt das Geld meist nicht mehr so locker, dass z.B. mal eben für 15tsd. Euro neue Fenster eingebaut werden können, wie es die WEG beschlossen hat. So etwas muss sich im Kaufpreis niederschlagen und dazu brauche ich die Einsicht in die Protokolle der letzten Jahre. Genauso wie bekannte Schäden z.B. am Dach usw.

    Wie abgestimmt wird, steht in der Teilungserklärung. Das kann in verschiedenen WEGs unterschiedlich geregelt sein.

    Die meisten Beschlüsse erfordern nur eine einfache Mehrheit. Aber Beschlüsse, die so massiv in die Nutzung des Sondereigentums eingreifen wie komplettes Verbot der Hundehaltung erfordern eben eine Einstimmigkeit. Dass Eigentum Geld kostet, weiß man beim Kauf und auch, welche Kosten von den Eigentümern allein zu tragen sind. Ebenso, ueber welche Maßnahmen die Eigentümer gemeinsam oder alleine entscheiden müssen. Das steht auch in der Teilungserklärung. Diese kann auch nur einstimmig geändert werden. Das sollte bei einem Kauf durchaus auch berücksichtigt werden.

    Bei uns ist beispielsweise alles so geregelt, dass jeder Eigentümer für sein Sondereigentum und Sondernutzungsflaechen selbst verantwortlich ist. Man darf alles, Art und Zeitpunkt der Ausführung, selbst bestimmen und muss dafür auch alles selbst bezahlen. Aber ich kann dem Nachbarn auch nicht vorschreiben, wann er seine Fenster zu wechseln hat. Deshalbakb ist trotz nur drei Parteien die Teilungserklärung zig Seiten lang, weil quasi alles abweichend vom WEG geregelt ist. Einfach, weil sich die Eigentümer untereinander einig waren, dass man so wenig Zustimmungen die unbedingt nötig von den anderen brauchen will und sich untereinander möglichst wenig Vorschriften machen will.

  • Hallo zusammen,

    ich kram diesen Beitrag noch mal hervor. Wir sind an einer Wohnung in einem 4 Parteienhaus interessiert. Allerdings befindet sich die Wohnung in einem Anbau an das Hauptgebäude, das nur wir bewohnen würden (wir hätten ein eigenes Dach, drei eigene Wände, eigene Fassade). Zudem wären wir mit Abstand die größte Wohneinheit im Haus. Uns würde 40 % der Wohnfläche gehören.
    Jetzt hat das gesamte Gebäude bisher einen Besitzer, daher dürfen wir die Teilungserklärung mitbestimmen. Ich dachte nun daran, festlegen zu lassen, dass für die Wohnung, die wir bewohnen würden, in der Teilungserklärung festgehalten wird, dass Hundehaltung erlaubt ist. Außerdem könnten wir alleiniges Sondernutzungsrecht an einer Außentreppe erhalten, die auf die Terrasse der Wohnung führt. Ich überlege nun, ob es gut ist, mir dieses Sondernutzungsrecht (natürlich auch mit allen Pflichten) zu "wünschen", weil ich mir vorstellen kann, dass es noch mal schwerer wird, Hundehaltung zu verbieten, wenn die Hunde kein Gemeinschaftseigentum betreten.
    Sind die Gedankengänge korrekt?

    Beste Grüße
    Geckolina

  • Die Eigentumswohnung vereint alle Nachteile von Mieten (Bevormundung durch Fremde) und Hausbesitz (Zahlen für alles).

    In der Verwandtschaft haben wir miterlebt, wie die Lebensqualität dadurch nachhaltig beeinträchtigt werden kann.

    Ein Hund bietet so viel zusätzliches Konfliktpotential, dass diese Nachteile m.E. noch mehr Beachtung benötigen als sonst.

    sea u in denmark

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