Eigentumswohnung und Hund
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Hallo zusammen,
ich habe Fragen an die von Euch, die mit Hund in einer Eigentumswohnung leben.
Wenn ich eine Immobilie erwerbe, muss ich als Hundehalter schauen, ob ein Hundeverbot im Grundbuch, Hausordnung oder in der Teilungserklärung ausgesprochen wurde oder es in einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Wenn da nirgends etwas vom Hundeverbot steht, kann man dann von einer erlaubten Haltung ausgehen?
Wenn Hundehaltung nicht geregelt ist, kann sie von den Eigentümern beschlossen werden. Hierbei zählt aber nicht die Mehrheit, sondern hier kann ich als Hundehalter Einspruch einlegen, damit es nicht beschlossen werden kann. Richtig? Muss ich dann nur auf die Fristen achten und "einfach" immer Einspruch einlegen?
Ich weiß, dass ein Bestandshund nicht verboten werden darf, aber fänd es kritisch, wenn ich auch keinen neuen anschaffen dürfte. Gibt es da irgendwelche Fallstricke?Bei 2 oder 3 Familienhäusern gibt es häufig keine Hausverwaltung, wie komme ich da an die Beschlüsse und entsprechende Dokumente? Wie ist das bei einem Zweifamilienhaus, wenn die einen Eigentümer keine Hunde wollen, ich aber als HH pro Hundehaltung bin?
(Mir ist klar, dass man immer mit Menschen sprechen kann, aber mich interessiert gerade nur die rein juristische Lage.)Worauf sollte ich als HH noch achten, wenn ich nach der "richtigen" Immobilie Ausschau halte?
Danke und besten Gruß!
Beste Grüße
Geckolina -
- Vor einem Moment
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Hallo,
also im Grundbuch und/oder der Teilungserklärung findest du sicher nichts zur Hundehaltung. Ich würde vor dem Kauf der Wohnung einfach mal die zuständige Hausverwaltung fragen,wie es geregelt ist. Unabhängig davon, was in der Hausordnung steht.
Sollte die Hundehaltung nicht ausdrücklich erlaubt sein, würde ich in deinem Fall vom Kauf absehen.
Ich wohne auch in einer Eigentumswohnung. Ein Neubau allerdings. Da war es schon etwas spannend, weil die Hundehaltung ja erst geregelt werden musste. Allerdings war Newton gerade mal ein halbes Jahr alt, als wir eingezogen sind. Und bis die Anschaffung eines neuen Hundes ansteht, ist, so Gott will, hoffentlich noch genug Zeit. Dann könnte ich die Wohnung, wenn es spitz auf Knopf käme, auch wieder ohne Strafzinsen los werden.Grüße,
Rafaela -
Wenn nichts geregelt ist, ist die Haltung erlaubt. Es ist dann auch schwierig und nur allstimmig zu beschließen, wenn die Hundehaltung verboten werden soll. Deshalb müsste auch der Halter selbst dem Verbot zustimmen.
Im Grundbuch findest du dazu sicher nichts, in der Teilungserklärung evtl. schon, aber schau v.a. in die Hausordnung.
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Im Grundbuch findest du dazu sicher nichts, in der Teilungserklärung evtl. schon, aber schau v.a. in die Hausordnung.
Danke für die Antworten. Aber wie wäre das dann bei einem Zweifamilienhaus? Wenn es z.B. keine Hausordnung gibt, keine Verwaltung, sondern nur die Teilungserklärung?
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Ich wohne auch in einer Eigentumswohnung. Ein Neubau allerdings. Da war es schon etwas spannend, weil die Hundehaltung ja erst geregelt werden musste. Allerdings war Newton gerade mal ein halbes Jahr alt, als wir eingezogen sind. Und bis die Anschaffung eines neuen Hundes ansteht, ist, so Gott will, hoffentlich noch genug Zeit. Dann könnte ich die Wohnung, wenn es spitz auf Knopf käme, auch wieder ohne Strafzinsen los werden.
Grüße,
RafaelaHallo Rafaela,
aber so wie ich das gelesen habe, müsstest du doch "einfach" nur einem Verbot widersprechen, dann können das die anderen Parteien gar nicht durchsetzen.
Wie war das dann bei dem Neubau? Haben sich alle zusammengesetzt und haben dann eine Hausordnung festgelegt?
Kann man davon ausgehen, dass weniger Parteien für einen Hundehalter günstiger sind?Beste Grüße und Danke
Geckolina -
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Danke für die Antworten. Aber wie wäre das dann bei einem Zweifamilienhaus? Wenn es z.B. keine Hausordnung gibt, keine Verwaltung, sondern nur die Teilungserklärung?
Wenn es nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Du musst das explizit unterschreiben und dich damit der Regelung unterwerfen. Irgendwelche mündlichen Vereinbarungen gelten nicht, weil es eine Beschränkung des Sondereigentums ist. Was natürlich geht, sind Beschränkungen wie Leinenpflicht auf den Gemeinschafts- Flächen oder auch zu viele Hunde in zu kleinen Wohnungen. 5 Hunde in einer 3- Zimmerwohnung wird u.U. schon schwierig.
Mit dem anderen hast du recht. Wenn die anderen Eigentümer nur mehrheitlich beschließen, dass die Hundehaltung verboten werden soll, musst du den Beschluss anfechten und dann kann ein generelles Verbot nicht beschlossen werden.
Was besser ist, ob klein oder groß, kann man schlecht sagen. Hat beides Vor- und Nachteile. Es kommt sm allermeisten darauf an, wie die anderen Eigentümer drauf sind und ob es sich um streitsüchtige Zeitgenossen handelt oder man sich gut einigen kann.
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Wenn es nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Du musst das explizit unterschreiben und dich damit der Regelung unterwerfen. Irgendwelche mündlichen Vereinbarungen gelten nicht, weil es eine Beschränkung des Sondereigentums ist.
Danke für die Infos. Das heißt, wenn die Hunde nicht auffällig werden/sind, können sie nicht einfach aus einer Laune heraus verboten werden.
Wie kann ich denn absichern, dass mir wirklich alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung vorgelegt werden? Hinterher sehe ich genau den nicht, in dem Hundehaltung verboten wurde? Gerade bei älteren Gebäuden kommen da ja sicherlich einige Versammlungen zusammen. Oder wird so ein Beschluss gleich in die Hausordnung übertragen?
Sorry, dass ich so frag', ich lese mich gerade erst ein und finde das alles noch recht verwirrend.Beste Grüße
Geckolina -
Guten Morgen in die Runde,
mein Mann und ich haben vor 7 Jahren angefangen, uns zu überlegen, ob wir uns einen Hund anschaffen wollen oder nicht. Zwei Jahre später haben wir uns für einen entschieden, wohnten aber in einer Mietwohnung, wo Hundehaltung verboten war. Also kamen wir auf die Idee, eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Wir haben bei den Besichtigungen immer gefragt, ob Hundehaltung erlaubt sei. Bei dieser Wohnung konnten mir weder Voreigentümerin noch Hausverwalter sagen, ob oder ob nicht. Tja und eine Hausordnung hatte die Voreigentümerin auch nicht und der ehemalige Verwalter schon gar nicht.
So haben wir jeden Miteigentümer und Mieter dieses Hauses gefragt, ob sie etwas dagegen hätten. Zwei Frauen waren nicht unbedingt begeistert, weil sie sich etwas vor Hunden fürchten, stimmten aber zu.
Als wir Lucky aus dem Tierheim holten (er war da bereits 9 Jahre alt), stellten wir ihn jedem Eigentümer und Mieter vor und was soll ich sagen, die beiden skeptischen Frauen sind ganz vernarrt in ihn. Die Nachbarwohnung ist Luckys zweites Zuhause, da er dort hin darf, wenn mein Mann und ich etwas zu erledigen haben, was etwas länger dauert und Lucky nicht mit kann.
Nun ist Lucky recht krank und im Juli wird er 14 Jahre alt. Wir denken schon schonmal daran, was sein wird wenn... ob wir uns einen neuen Hund anschaffen, ob die Miteigentümer wieder einverstanden sind (wir haben leider eine Unstimmigkeit mit einer der skeptischen Frauen (nicht wegen Hund) und könnten uns vorstellen, dass sie gegen einen neuen Hund wäre).
Wenn es allerdings so ist, wie Camillo09 geschrieben hat, dann stände einem neuen Hund nichts im Wege. (Oh, sorry Lucky, dass ich schon daran denke...)
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Danke für die Infos. Das heißt, wenn die Hunde nicht auffällig werden/sind, können sie nicht einfach aus einer Laune heraus verboten werden.Wie kann ich denn absichern, dass mir wirklich alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung vorgelegt werden? Hinterher sehe ich genau den nicht, in dem Hundehaltung verboten wurde? Gerade bei älteren Gebäuden kommen da ja sicherlich einige Versammlungen zusammen. Oder wird so ein Beschluss gleich in die Hausordnung übertragen?
Sorry, dass ich so frag', ich lese mich gerade erst ein und finde das alles noch recht verwirrend.Beste Grüße
GeckolinaZum einen müssen die dir Protokolle der Versammlung zeitnah zugehen. Ansonsten solltest du natürlich bei der Versammlung anwesend sein, damit du mitentscheiden kannst.
Eigentlich gibt es nur eine Versammlung im Jahr, evtl. mal eine außerordentliche, aber die Regel ist das nicht. Das macht auch kein Verwalter mit. Nur wenn ganz wichtige dringende Sachen sind wie Wasserschaden oder aehnliches. Ansonsten wird über das Jahr hinweg gesammelt und alles auf einer Versammlung abgearbeitet.
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Wenn Du irgendwas kaufst, wo die Hundehaltung verboten ist, bleibt sie verboten. Wenn die vorherigen Eigentümer in einem Objekt das verbindlich festgelegt haben, kannst Du als Neueigentümer nichts mehr daran ändern. Wenn es eine Hausordnung gibt, muss man sie Dir aber auch vor der Kaufentscheidung zur Kenntnis geben. Wahrscheinlich muss sie Dir sogar der Notar nochmal vorlesen ;-) Wenn es keine Hausordnung gibt, gilt auch kein Hundeverbot.
Hundehaltung gehört nicht zu den Dingen, die vertraglich geregelt sein MÜSSEN. Gottseidank. Meist läuft das wie mit den Putzplänen für's Treppenhaus: Es gibt Absprachen, aber eher informell. Man braucht nicht unbedingt eine Hausordnung.
Wenn Du etwas kaufst, wo man das Hundeverbot NICHT schriftlich in der Hausordnung festgelegt hat, und dann plötzlich NACH Deinem Kauf mit sowas ankommt, darfst Du mitentscheiden - und dagegen sein und es auch tatsächlich verhindern: Egal, ob in einem 20- oder in einem 2-Parteien-Haus. Solche Verbote müssen einstimmig beschlossen werden.
Wahrscheinlich ist es angenehmer in einem Haus mit wenigen Parteien, in denen EIgentümer selbst drin wohnen: Die haben oft nicht den Drang, sich in Vorschriften einzumauern, weil man sich ja auch "persönlich kennt". Bei Häusern mit vielen Einheiten wohnen ja auch meist nicht die Eigentümer selbst, sondern deren Mieter – und dann wollen die Leute gewisse Dinge vielleicht eher wasserdicht geregelt haben.
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