Eigentumswohnung und Hund

  • Hundehaltung kann dir eigentlich keiner in deiner Eigentumswohnung verbieten. Verboten werden kann es das der Hund in den Gemeinschaftsgarten darf oder in die Gemeinschaftsräume (Keller usw.)

    Informationen für Wohnungseigentümer - Leitsätze Tierhaltung

    Was mir "Sorgen" bereiten würde wäre: ihr habt den größten Anteil d.h. bei Instandhaltungsmaßnahmen zahlt ihr am meisten. Lass dir somit auf jeden Fall die letzten Eigentümerbeschlüsse (Eigentümerversammlungsprotokolle) zeigen, was für Renovierung / Sanierungen liegen an. Lass dir das Rücklagenkonto zeigen.

    Wenn es um den Hund geht, dann festhalten lassen das er in den Gemeinschaftsgarten darf oder lass dir ein Stück eintragen zur Sondernutzung- mit der Erlaubnis es einzäunen zu dürfen.

  • Zitat

    Was mir "Sorgen" bereiten würde wäre: ihr habt den größten Anteil d.h. bei Instandhaltungsmaßnahmen zahlt ihr am meisten. Lass dir somit auf jeden Fall die letzten Eigentümerbeschlüsse (Eigentümerversammlungsprotokolle) zeigen, was für Renovierung / Sanierungen liegen an. Lass dir das Rücklagenkonto zeigen.


    Danke für eure Antworten.

    Es gibt ja in der Form keine Beschlüsse, da vorher alles in einer Hand war. Der größte Antwil ist natürlich Thema, wobei der Anbau schon mal eigenes Dach und Fassade hat. Renovierung und Sanierung stehen aktuell keine an, das sieht auch der Gutachter so.

  • Das ist schon einmal gut :)

    Wenn es eigenes Dach usw. hat - dann empfehle ich euch ein eigenes Rücklagenkonto einzurichten.

    man sagt bei einem Haus nach
    10 J. Fasssade
    20 J. Heizung
    30 J. Dach

    danach die Fenster.

    Super, dass ihr ein Gutachter habt durchlaufen lassen.!

  • Danke Kenjada! Ich habe nun die Hundhaltung in die Teilungserklärung schreiben lassen. Diese kann ja nicht per Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Einstimmigkeit verändert werden, ist das soweit korrekt?
    Das bedeutet doch, wenn der/ die Hunde nicht auffällig werden, bekommt man sie da nicht mehr heraus?
    Wir benutzen dann mit den Hunde komplett die Außentreppe und betreten somit kein Gemeinschaftseigentum. Außerdem bewohnen wir einen kompletten Gebäudeblock allein. Konfliktpotential ist demnach mit meinem Hundepantomimen (=bellt nie) ziemlich gleich null.
    Wir sind eine sehr kleine Wohneinheit (3 Parteien), lohnt es sich, sich in die Verwaltung einzuklinken?

  • Ah, Text weg.

    Mehrheitsbeschluss reicht für Hundehaltungsverbot (leider).
    Daher auf jeden Fall eintragen lassen. Dann geht das nicht. Auch nicht explizit auf diesen Hund beziehen sondern generell auf Hund / Katze.

    Verwaltung ist so eine Sache, die meisten machen nicht viel. Sie wollen ja den Auftrag behalten.

  • Daher auf jeden Fall eintragen lassen. Dann geht das nicht. Auch nicht explizit auf diesen Hund beziehen sondern generell auf Hund / Katze.

    Sorry, dass ich nochmal nachfrage: Also wenn der in der Teilungserklärung steht: "Hundehaltung erlaubt." Dann bin ich und der Hund und auch die zukünftigen sicher, weil man zur Änderung der Teilungserklärung die Stimmen aller Eigentümer braucht, korrekt?

  • Und noch eine (vielleicht blöde) Frage:
    Könnten Mehrheitsbeschlüsse überhaupt noch gefasst werden, wenn in einer Teilungserklärung steht, dass eine Partei 500/1000stel Anteil an einer WEG hat und nach Miteigentümeranteilen abgestimmt wird?

    Nein, oder?

  • Das ist eine gute Frage.... Vom Verständnis her würde ich sagen- Safe - keine Mehrheit ohne euch. Hundehaltung- sollte für alle Hunde gelten.

    Am Besten aber mal den Notar fragen.

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