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Gruselig, was hier wieder abgeht. Da versucht jemand, sich an die Regeln zu halten ("überall sonst Leinenzwang") und seinem Tier trotzdem etwas Auslauf zu gönnen und soll dann selbst schuld sein, wenn ihr zum Dank der Kinderwagen umgeschmissen wird.
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dann muss man doch aber nicht mit dem kinderwagen direkt auf den platz, den hätte man doch auch außerhalb abstellen können oder ohne kinderwagen dahin
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Wäre eine Möglichkeit. Aber auch dann würde ich meinen Hund davon abhalten, bei der Frau mit dem Kind rumzuhüpfen. Die war ganz offensichtlich nicht an Kontakt interessiert, dann muss sie auch nicht meine Hunde am Hals hängen haben.
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Es soll Kinder geben, die auf den Kiwa angewiesen sind...
Und es soll Leute geben, die niemanden fürs Kind haben...
Du kannst niemandem verbieten, ein Kind mit zum Hundeauslauf zu nehmen, ob das jetzt das Sinnigste ist, keine Ahnung... das lässt sich sicher diskutieren.
ich hab das als meine Tochter klein war, auch mal gemacht.Das war ein Riesengelände mit mega vielen Hunden, an Probleme erinner ich mich nicht, ausser dass Mücke damals total überfordert war.
Ich gehe mittlerweile mit meinen Hunden zu so etwas nicht mehr.
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ich würde meinen auch nicht am kind rumhüpfen lassen... ich dachte auch eher so, dass sie mit kind und wagen draußen stehen bleibt und ihren hund spielen lässt. Dann besteht keine gefahr für das kind und sie kann ihren hund trotzdem gerecht werden. Ich finde es nur etwas befremdlich, sich mit kind auf eine eingezäunte hundewiese zu stellen und zu erwarten, dass da kein hund hin kommt... ich würde in einer solchen situation aber auch den platz verlassen, da es mir zu gefährlich wäre. Denn wenn was passiert, ist man als hh schuld, auch wenn ich moralisch die mutter für extrem leichtsinnig halte (wie gesagt, bei einer eingezäunten hundewiese, in "freier wildbahn" seh ich es etwas anders)
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ich spreche ja nicht von verbieten, nur von "schwer nachvollziehbar". Und ich glaube nicht, dass es für ein kind einen unterschied macht, ob es inner- oder außerhalb des geländes im wagen liegt...
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Jop, typisch Deutschland
Soooo abstrus ist das doch gar nicht.
Wer einen Hund hält, hat lt Gesetz eine potientielle Gefahr für die Umwelt -> Gefährdungshaftung.Und in der Gefährdungshaftung genügt die Allgemeingefährdung um den Ersatzanspruch des eingetretenen Schadens zu begründen.
Dafür bedarf es in diesen Sinne gar kein Verschulden!Aber ich würde an deiner Stelle mal der Dame sagen dass sie ihren Kinderwagen bitte an den Rand stellen soll und gut ist. Kann ja innerhalb des Geländes sein aber doch nicht so.
Bei uns auf dem Hupla ist gerade Babyboomda stehen auch überall Kinderwägen rum aber da wo kein Hund sie umrennen kann, selbst beim Schutzdienst sind die Kinder dabei, aber eben an der Hand der Eltern oder wenn ein Kinderwagen dasteht hält Mutter oder Vater oder sonstwer den Wagen fest.
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Den Hund drinnen spielen lassen?
Vielleicht verwechselst du das mit Ikeas " smaland" , wo man die Kids für ne Stunde abgeben kann. Der Halter gehört doch bitte anwesend... oder meinst du nicht? -
Den Hund drinnen spielen lassen?
Vielleicht verwechselst du das mit Ikeas " smaland" , wo man die Kids für ne Stunde abgeben kann. Der Halter gehört doch bitte anwesend... oder meinst du nicht?Nö, dann kann man ja nicht meckern, das die Halter sich nicht um ihren Hund kümmern
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@InaDobiFan, deswegen muss man es ja noch nicht als gerecht empfinden
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