Wer haftet??
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine BeagleMix Dame die heute jemanden gebissen hat.
Aber fangen wir mal vorne an, mein Hund war unten bei der Nachbarin, da wir angenehmes Wetter haben wollten wir uns auf einen Kaffe auf dem Rasenstück neben dem Haus treffen.
Nachbarin ging mit ihrem und meinem Hund zur Haustür raus (ich kann es nur von ihren Schulderungen her wieder geben, da ich nicht dabei war) um gleich in den Garten neben dran zu gehen.
Die haustür war kaum offen, Nachbarin war noch gar nicht draussen, da schoss mein Hund über den Hof flitzte über die Strasse weil auf der anderen Seite ein kleiner Dackel mit Frauchen lang ging den sie nicht leiden mag.
Aussage von der Nachbarin war, dass die Halterin wohl mit ihrer Hand immer versuchte meinen Hund weg zu schieben und dabei ist es wohl passiert, dass mein Hund gebissen hat. Wie schlimm weiss ich nicht, denn ich war ja nicht dabei.
Nachbarin meinte wohl es habe etwas geblutet und die Dame (mir bekannt, da wir auf einem Dorf wohnen) solle zum Arzt gehen.So nun stellt sich für mich die Frage da ich ja nicht dabei war wer haftet und muss nun für den Schaden aufkommen. Hundeversicherung habe ich.
Vor allem was ist jetzt zu tun? Abgesehen davon dass ich morgen zu der Frau gehen wollte um mich zu entschuldigen, auch wenn ich persönlich nun nichts dazu konnte. Aber ja es ist halt mein Hund ... -
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Hallo,
also ich denke, zunächst mal bist du dafür haftbar zu machen, weil es dein Hund ist. Wenn du eine Tierhalterhaftpflicht hast und diese die Betreuung des Hundes durch Dritte abdeckt, könnte auch die Haftpflicht zahlen. Rufe doch einfach mal bei der Schadenshotline deiner Versicherung an und frage nach.
Grüße,
Rafaela -
Ich bin mir nicht sicher aber es kann sein, dass die Haftpflicht nicht zahlt weil dein Hund unangeleint in einem Gebiet mit Leinenpflicht (Wohngebiet) lief...
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?? auf dem eigenen Grundstück ist Leinenpflicht ?
Versicherung kann ich leider nicht anrufen, da diese nur bis 17 Uhr telefonisch zu erreichen sind
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Naja auf deinem Grundstück nicht aber auf dem Gehweg wo es passiert ist. Oder stand die Frau mit dem Dackel auf deinem Grundstück ??
Generell ist sowas halt ganz blöd gelaufen und ich würde mich sehr ärgern wenn da ein Hund aus der Haustür so angeschossen kommt.
Das würde ich noch mal mit deiner Nachbarin besprechen dass wenn ihr rausgeht dein Hund bei ihr bleiben muss -
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Ich bin zwar keine Expertin, allerdings bin ich mir recht sicher, daß du als Halterin für den Vorfall haftbar bist. Auch wenn der Hund zum Zeitpunkt des Vorfalls bei deiner Nachbarin war. Als Halter ist man prinzipiell für Schäden die der eigene Hund anrichtet haftbar. Auch wenn er sich bei dritten befindet. Unter gewissen Umständen kann man die Person, die den eigenen Hund betreut hat, in Regress nehmen.
Du solltest noch heute deine Hundehaftpflichtversicherung anrufen und dort den Vorfall schildern. Die werden dir dann genau sagen können wie du am Besten weiter vorgehst und was vermutlich noch auf dich zukommt und ob du in diesem Fall (Hund in Obhut einer anderen Person) versichert bist Zu dem gehst du auf diese Weise sicher, daß du keine Fristen usw. versäumst. Auf jeden Fall würde ich noch heute Abend bei der Dame mit dem Dackel anrufen und nachfragen wie es ihr geht und ihr gegebenen Falls Hilfe anbieten.
Ich denke hier im Forum wird man dir nicht wirklich genaue Auskunft geben können, da es, unter Anderem, auch darauf ankommt was deine Versicherung mit einschließt. Was aber immer wichtig ist den Vorfall sofort bei der Versicherung melden damit die überhaupt etwas bezahlen und sich natürlich bei der Dame entschuldigen und sich nach ihr erkundigen.LG
Franziska mit Till
Edit: Ich habe gerade gelesen, daß du heute bei deiner Versicherung niemanden mehr erreichen kannst. Wenn du das umgehend Morgen tust ist das auch kein Problem.
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du haftest IMMER wenn dein Hund einen Schaden (hier eine Körperverletzung an der Frau) verursacht, egal wo der Hund den Schaden anrichtet und egal wie. Im Bereich der Tierhalterhaftung greift die Gefährdungshaftung.
Eingeschränkt werden könnte deine Haftung, wenn du der Frau die sog. "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" nachweisen könntest. Aber wenn dein Hund auf sie zuschießt und sie ihn nur versucht abzuwehren/weg zu schieben... glaub ich nicht, dass da so eine Einschränkung in Betracht kommt.
Ich würd auch mal bei der Versicherung anfragen.
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du haftest IMMER wenn dein Hund einen Schaden (hier eine Körperverletzung an der Frau) verursacht, egal wo der Hund den Schaden anrichtet und egal wie. Im Bereich der Tierhalterhaftung greift die Gefährdungshaftung.
Eingeschränkt werden könnte deine Haftung, wenn du der Frau die sog. "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" nachweisen könntest. Aber wenn dein Hund auf sie zuschießt und sie ihn nur versucht abzuwehren/weg zu schieben... glaub ich nicht, dass da so eine Einschränkung in Betracht kommt.
Ich würd auch mal bei der Versicherung anfragen.
... und ich glaube auch dann wenn ein Hund gewerblich von Dritten betreut wird. Das kommt dann wohl auf den abgeschlossenen Betreuungsvertrag an.
LG
Franziska mit Till
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Auf jeden Fall muß der Schaden bald gemeldet werden, sonst haftet deine Versicherung nicht.
Grundsätzlich ist immer der Tierbesitzer in der Haftpflicht. Das der Hund nicht an der Leine war, kann hier eigentlich nicht vorgeschoben werden, das war wohl eher ein unglücklicher Umstand, daß dein Hund entwischt ist.
Also Schaden melden, egal ob was hinterher kommt, dann bist du auf der sicheren Seite.
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danke für eure Antworten, wie gesagt bei der Versicherung kann ich heute keinen mehr anrufen da diese nur bis 17 Uhr da sind.
Dass ich mich bei der Frau entschuldige ist für mich selbstverständlich.
Mir ging es jetzt in erster Linie um die Frage, was man nun zu tun hat und wer für den evtl. Schaden aufkommen muss. -
- Vor einem Moment
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