Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil V
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SheltiePower -
11. Dezember 2014 um 10:47 -
Geschlossen
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der Unterschied ist, dass der TA die 3 Jahre einträgt, die im Beipackzettel stehen anstatt nur 1 Jahr, woran er mehr verdient

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wenn ich das richtig im Kopf habe, hat der Hersteller den Beipackzettel dahin gehen geändert, dass eine Wirkdauer von drei Jahren möglich ist und demnach auch vom Tierarzt eingetragen werden kann.
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Ich glaube unsere TÄ impft gar nicht auf 1 Jahr. Meine Hunde haben allerdings auch keine Nebenwirkungen vom Impfen. Kommt halt immer drauf an, was du als Nebenwirkung ansiehst? Gibt ja auch Hunde die grundsätzlich Probleme haben mit dem Impfen und gerade da würde ich immer die 3-Jahresimpfung wählen.
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Hä?

Also der Impfstoff, den ich meinem Hund jedes Jahr geben lasse hält eigentlich 3 JAHRE? Und der Tierarzt schreibt nur 1 Jahr rein, damit er mehr verdient?
Also würde der aktuelle Impfstoff den sie jetzt vor einer Woche bekommen hat, 3 Jahre sicher halten?Also Jerry ist nach dem Impfen immer sehr schlapp, bekommt bis auf dieses mal auch eine dicke, heiße Beule an der Impfstelle und dieses mal hat sie sogar getaumelt

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wenn man es ganz genau nimmt, halten die meisten Impfungen deutlich länger, manchmal sogar ein Leben lang. Man kann eine Titerbestimmung machen, dann hat man Gewissheit.
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Würde die Titerbestimmung dann auch offiziell gelten?
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Nein, der Impfstoff hält länger als drei Jahre, aber er ist für drei Jahre eintragungsfähig. Sprich du kannst darauf bestehen, dass er als drei Jahre gültig eingetragen wird und diese Eintragung wird auch in allen notwendigen Situationen anerkannt.
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Das wusste ich nicht! Das ist ja mal heftig! Ich finde nämlich jedes Jahr impfen nicht all zu gut, weil es ja auch eine körperliche Belastung ist.
Also ich kann quasi heute noch beim Tierarzt reinspazieren und sagen, er soll sie mir verlängern? Weil sie länger haltbar ist? Kann er dafür mehr Geld verlangen?Für welche Impfungen gilt das denn? Sie ist gegen alles geimpft außer Borreliose.
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Ne, Titerbestimmung gibt nur dir Gewissheit, dass er geschützt ist - für alles andere (Reisen, Ausstellungen, ...) gilt nur allein das was im Impfpass steht.
Nein, nachträglich kannst du das nicht ändern lassen.
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Den drei Jahreseintrag gibt es für Tollwut und SHP
Ist die Impfung erstmal eingetragen, ist der Zug in der Regel abgefahren, weil es Probleme geben kann, wenn nachträglich herumgebessert wird im Impfpass. Beim nächsten mal darauf bestehen, dass die möglichen Imfpungen auf 3 Jahre eingetragen werden und generell überlegen, ob der Hund die ganze Impfpallette überhaupt braucht.
Meine zB sind nur SHP grundimmunisiert und alle drei Jahre TW geimpft.
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