Huta-Suche - ein Trauerspiel !

  • Zitat

    Kurze Frage zu der privaten Betreuung: hat sie dann einen Wohnungsschlüssel? Hast du da nicht irgendwie.. nunja, Angst etc wenn sie freien Zugriff zu allem hat?


    Nein. Ich vertraue ihr sehr. Und sie kümmert sich auch ein bisschen um meine Mutter die in der Wohnung unter mir
    wohnt.

  • Zitat

    Ich hatte über 11 Monate den Schlüssel zur Wohnung meines Gassihundes und es ist nie was weg gekommen, ich habe den Kühlschrank nicht ausgeräumt, nicht in den Privatsachen gewühlt und auch keine wilden Partys gefeiert. ;)


    Im Vergleich zu dem Risiko, dass auf den Hund nicht gut aufgepasst wird, wäre das für mich das kleinere Übel.

  • Zitat

    Hast Du bei den Hutas drauf geachtet, ob die vom Vetamt die Erlaubnis haben? Kann ich mir nämlich kaum vorstellen, dass man mit scheinbar so wenig Fachwissen den Test da überhaupt besteht und eine Erlaubnis erhält.


    Soviel ich weiß, zieht da der Amtsvet. dazu nur seinen Arm aus einem Kuh-Hintern und bescheinigt dir Sachkunde, weil dein Yorkshire-Terrier drei Jahre bei dir überlebt hat. Überspitzt gesagt.
    Mit anderen Worten: ich glaube nicht, dass solche Bescheinigungen sehr aussagekräftig sind.

  • quatsch! natürlich muss die anlage abgenommen werden und der betreiber braucht eine erlaubnis nach § 11 TschG


    Zitat


    Soviel ich weiß, zieht da der Amtsvet. dazu nur seinen Arm aus einem Kuh-Hintern und bescheinigt dir Sachkunde, weil dein Yorkshire-Terrier drei Jahre bei dir überlebt hat. Überspitzt gesagt.
    Mit anderen Worten: ich glaube nicht, dass solche Bescheinigungen sehr aussagekräftig sind.

  • Vielen Dank für eure Tips.


    Ich habe jetzt eine gefunden, die das zumindest offiziell und gewerblich macht. Sollte sie mal ans Telefon gehen, könnte ich mir das mal anschauen.


    Ein hundesitter wäre nicht meine erste Wahl. Einerseits gefällt mir der Gedanke, dass er die Zeit mit anderen Hunden verbringt und andrerseits gehöre ich wohl zu den Menschen, die erstmal negatives von fremden erwartet.

  • Zitat

    quatsch! natürlich muss die anlage abgenommen werden und der betreiber braucht eine erlaubnis nach § 11 TschG
    .


    Ja und ich bezweifle den Wert einer solchen Bescheinigung. Für mich sagt das rein gar nichts über die Fähigkeit, mit Hunden umzugehen aus.

  • Ich hätte gar keine Zeit die Sachen meiner Kunden zu durchwühlen ... Da sitzen im Sommer bereits acht bis zwehn Hunde im Auto und ich fröhne meiner Neugier? Nee, da schnapp ich mir lieber den Hund un dmach mich vom Acker! ;)

  • Zitat

    Entsprechende Erlaubnis, Gewerbe und entsprechende Haftpflicht sind unbedingte Voraussetzungen.9


    Nützt nur leider nichts, denn im Zweifel haftest du selbst für deinen Hund. Und auch für das, was ihm passiert, wenn der Hundesitter nicht aufpasst.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!