Richback, Tschiuaua & Co Part II

  • Jupp, glaubt an sofort das sie ihnen ans Herz gewachsen ist.


    Davon ab hoffe ich, dass die wissen, dass es illegal ist was sie gemacht haben, machen werden und machen wollten. Da sie nichts von Papieren erwähnen und nur den Impfpass ablichten, gilt der Hund in NRW nicht als Miniatur Bullterrier sondern als Mischung aus Listenhunden und daher ist es verboten was die da tun.

  • Ich hab das jetzt eher so verstanden, dass sie die Kleine nicht zum Züchter geben wollen, weil sie so nicht nachvollziehen können wo der Hund hin kommt :???:


    Kann es sein, dass die Kleine ursprünglich aus dem Ausland kommt?
    Die blauen Ausweise sind doch in Deutschland normal deutsch beschriftet, oder? (also, Krabat seiner ist vorne polnisch und englisch, wenn ich mich jetzt nicht vertue)

  • Der von Rosie ist auf türkisch.


    Eben deswegen: Alles was sie mit dem Hund bisher getan haben, tun wollen und geplant haben ist in NRW illegal. Denn hätte der Hund vernünftige Papiere, hätten sie das erwähnt.

  • Wenn der Hund aus dem Ausland kommt... Haben da "Züchter" immer den Überblick wie es in anderen Ländern aussieht?


    @Samirax3
    Gerade hier in NRW haben wir mit die strengsten Aufflagen wenn es um sogenannten Listenhunden/Kampfhunden geht.
    Ein Miniatur Bullterrier gehört nicht zu diesen Listenhunden. Aber wenn der keine ausreichende Herkunftsnachweise (also vernünftige Zuchtpapiere) hat, gilt er als Bullterrier (Mischling) und daher muss der Besitzer alle Auflagen erfüllen. Bedeutet aber auch: a) er darf den Hund nicht einführen, b) nicht als Privatperson weiter verkaufen, c) und schon gar nicht mit ihm züchten.


    Das heißt hier wurde auf mehreren Ebenen gegen das Gesetz verstoßen.

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