
-
-
Also in Deutschland hab ich jetzt nicht sooo eine Angst, allerdings lasse ich sie nicht irgendwo angebunden (aus verschiedenen Gründen), das wäre mir doch zu heikel.
Neulich habe ich auf dem Parkplatz eines Supermarktes ein Auto gesehen mit offenem Kofferraum indem zwei Hunde in Hundeboxen saßen (es war recht warm, deswegen wohl der komplett geöffnete Kofferraum). Die Türen der Hundeboxen waren aber mit einem dicken Fahrradschloss gesichert. Mal davon abgesehen dass ich zu viel Schiss hätte dass irgendwer meinen Hunden etwas füttert, fand ich das noch eine ganz gute Idee.Im Urlaub in der Bretagne allerdings lassen wir die Hunde auf Supermärkten nicht alleine im Auto. Dort in der Gegend gab es sowas wohl häufiger schon, da ist mir das nicht geheuer. Wir wurden auch schon oft auf Rider angesprochen, er sei ja soooo hübsch und ob er denn kastriert sei.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich kenne Leute, die genau das gemacht haben.
Aus Autos wird sehr selten geklaut.
Zu viel Aufwand, zu hohes Risiko, Hund ist nicht zu 100% vorher als geeignet auszumachen und Hundediebe können einfach keine Autos knacken. Nicht jeder Kriminelle kann automatisch das ganze Spektrum abdecken.
Das passiert höchstens wenn man einen vielfachprämierten Hund hat und genau für diesen Hund den Auftrag erfolgt. -
Ich hab jetzt mal beim Schluesseldienst nachgefragt wie aufwaendig es ist ein mittelklasseauto zu oeffnen und dann im Inet nach Werkzeug und Kaufbedingungen geschaut. Wollte ich Hunde klauen wuerde ich es so versuchen.
-
Mal eine rechtliche Frage.
Stellen wir uns vor jemand bindet seinen Hund vorm Supermarkt an. Jemand versucht den Hund zu klauen und ich stelle den. Kann man den dann anzeigen und hat man eine Chance damit durchzukommen? Er wurde ja auf frischer Tat ertappt.Hunde sind ja rein rechtlich doch nur Sachen. Und wenn ich meine Sachen "rumliegen" lasse?
-
In Deutschland kannst du auf offener Straße Kinder mitnehmen und keinen störts, aber versuch mal ein Auto auf dem Supermarktplatz zu knacken. Da ist die Zivilcourage extrem hoch wenns um Autos geht in Deutschland
-
-
Zitat
Mal eine rechtliche Frage.
Stellen wir uns vor jemand bindet seinen Hund vorm Supermarkt an. Jemand versucht den Hund zu klauen und ich stelle den. Kann man den dann anzeigen und hat man eine Chance damit durchzukommen? Er wurde ja auf frischer Tat ertappt.Hunde sind ja rein rechtlich doch nur Sachen. Und wenn ich meine Sachen "rumliegen" lasse?
Wenn jemand deinen Hund klauen will und du ihm eine verpasst kann er dich anzeigen.
Dennoch muss er sich dafür verantworten, dass er deinen Hund mitnehmen wollte.
Selbst wenn er mit der Ausrede kommt, dass er dachte, dass der Hund ausgesetzt oder herrenlose wäre und er ihn nur retten wollte und ins Tierheim bringen wollte.
Ob man ihm diese Ausrede glaubt oder er allgemein zur Verantwortung gezogen wird hängt vom Gericht ab.Um auf den konkreten Fall einzugehen:
Du darfst ihn anzeigen, aber nicht fest nehmen. Kannst die Polizei rufen und hoffen, dass der bei dir bleibt. Geht er wird sich die Polizei da kein Bisschen darum scheren und den suchen.
Anzeige gegen Unbekannt geht immer, aber bringt nichts. -
Zitat
Wenn jemand deinen Hund klauen will und du ihm eine verpasst kann er dich anzeigen.
Dennoch muss er sich dafür verantworten, dass er deinen Hund mitnehmen wollte.
Selbst wenn er mit der Ausrede kommt, dass er dachte, dass der Hund ausgesetzt oder herrenlose wäre und er ihn nur retten wollte und ins Tierheim bringen wollte.
Ob man ihm diese Ausrede glaubt oder er allgemein zur Verantwortung gezogen wird hängt vom Gericht ab.Um auf den konkreten Fall einzugehen:
Du darfst ihn anzeigen, aber nicht fest nehmen. Kannst die Polizei rufen und hoffen, dass der bei dir bleibt. Geht er wird sich die Polizei da kein Bisschen darum scheren und den suchen.
Anzeige gegen Unbekannt geht immer, aber bringt nichts.Man darf ihn soweit ich weiß doch festhalten, aber nicht mit Gewalt. Wenn es auf dem Grundstück des Supermarktes ist, müssten die dann nicht theoretisch ebenfalls Anzeige erstatten?
So ein Typ könnte froh sein, wenn ich ihm nur eine verpasse...
-
Doch. Man darf ihn festhalten. Wenn man direkt die Polizei anruft um die Personalien fest zu stellen. Nennt sich Festnahme durch Jedermann und ist gesetzlich abgesegnet.
-
Das Festhalten ohne Gewalt ist eben dieses Bitten an Ort und Stelle zu bleiben.
anfassen darfst du den nicht.
Das ist ein ewiger Streit und nach Gesetzbuch darf man sehr viel und sehr viel nicht. Solche Dinge hängen von Richtern ab.
Wenn der Typ sagt dass er einen üblen blauen Fleck hat weil du ihn zu sehr gepackt hat, der Arzt da was schönes schreibt und der Richter Hundefeind ist dann bist du dran.Auch bei "Festnahme durch Jedermann" ist man an Pflichten gebunden.
Ein vereitelter Hundediebstahl ist nicht Anlass genug für einen kleinen Kratzer. -
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!