Tiermediziner Notfall - zu schnell gefahren!

  • Hallo zusammen!


    Vor zwei Tagen ist mir mein Hund Oskar Zuhause kollabiert. Er lag morgens plötzlich da, schwer zitternd, schwer atmend, steigendes Fieber, Erbrechen. Ich wollte keine Sekunde verlieren, bringe ihn in mein Auto und rase los zu unserem Tierarzt. Vor lauter Panik gebe ich Gas, achte nicht auf die Geschwindigkeit. Ich wusste ja nicht, ob es um Minuten geht. Und ja, genau an diesem Tag zu dieser Zeit an dieser Stelle muss ein Blitzer stehen. Wenn ich mich nicht irre, war ich innerorts um die 30 km/h zu schnell (ich wohne in Köln; da gibt es ein paar Stellen, die laden auch dazu ein ;) ). Je nachdem, wie viel es nun genau war, kann es sogar dazu kommen, dass ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben müsste. Außerdem 2 Punkte und 160 Euro.


    Klar, ich habe gegen Vorschriften verstoßen, aber es handelte sich doch um einen Notfall. Kann man da was machen? Hat vielleicht jemand von euch schonmal genau diese Erfahrung machen müssen?


    Viele Grüße,
    Anja

  • Machen wirst du da nichts können, es gibt ja sogar Tierrettungsfahrzeuge die kein Blaulicht haben dürfen und die ebenfalls geblitzt werden, egal ob Notfall der nicht.
    Selbst wenn du einen Menschen hinten drin gehabt hättest bei dem es um Leben und Tod gegangen wäre vermute ich dass das trotzdem kein Grund wäre das Bußgeld zu erlassen.


    Aber ganz ehrlich, wenn ich damit meinem Hund das Leben gerettet hätte dann wäre mir mein Führerschein echt egal!


    Wie geht es deinem Hund denn?

  • Danke für die Antworten. Meinem Hund geht es wieder etwas besser. Hab da noch einen weiteren Beitrag zu unter "Gesundheit" ;)


    Mir ist es ja im Endeffekt auch egal, ob ich den Führerschein nun abgeben muss oder nicht. Hier in Köln bin ich ja trotzdem mobil. Und Oskar ist mir sowieso das Wichtigste. Allerdings habe ich das Auto eben auch nur wegen dem Hund, um ihn herumzukutschieren, unseren Tierarzt zu erreichen und in tierischen Notfällen mobil zu sein. Ich möchte ihm hier die überfüllten öffentlichen Verkehrsmittel nicht antun. Und zum anderen bin ich nur eine Studentin, die jetzt schon wegen der Tierarztkosten auf dem Zahnfleisch kriecht. Da müssen 160 Euro extra nicht auch noch sein, wenn man es abwenden kann. Aber da es ja scheinbar nicht geht, kann und muss ich wohl damit leben ;)

  • Schön dass es wenigstens dem Hund wieder besser geht :)


    Warte mal ab, es wird ja auch noch Toleranz abgezogen (vielleicht reicht es dann zumindest ums Fahrverbote herum) & du bekommst einen Bogen auf dem du dich Äußern kannst. Ich würde es auf jeden fall schreiben, aber ich befürchte dass es nichts bringen wird, aber wer weiß!

  • Geh zu einem Anwalt der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und lass dich beraten. Schreib selbst nix sondern als schon den Anhörungsbogen vom Anwalt ausfüllen.


    Ansonsten, wenn du deinen Führerschein abgeben musst, dann kannst du dir ja einen Zeitpunkt aussuchen, nehm Urlaub und buche es unter Erfahrung ab.


    Gut zu lesen das es deinem Wuff besser geht.

  • Das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen.


    Es gibt für Privatpersonen keinen Fall in dem sie das Sonderrecht gemäß § 35 StVO in Anspruch nehmen können.

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