Tiermediziner Notfall - zu schnell gefahren!

  • Anwalt kostet ca. 150 - 200€ (Akteneinsicht und Stellungnahme)


    Wenn es stimmt mit den 30kmh / innerorts dann sollte das Bußgeld bei 100€ liegen und 1 MonateFahrverbot dabei sein.


    http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/


    Es ist halt auch eine Frage was kann man sich leisten, ich könnte mir kein Fahrverbot leisten. So geht es den meisten und dann zahlt man halt lieber den Anwalt.
    Wenn es dann doch 31kmh sind, dann sind wir schon bei 160€ und 2 Monaten Fahrverbot.


    - es gibt zwar kein Recht für Privatpersonen zu schnell zu fahren wegen einem Notfall aber es gab schon Gerichte (Ich glaube OLG Karlsruhe war es) die es anerkannt haben und dann das Bußgeld abgemildert oder geändert haben.


    - mal davon abgesehen gehen die meisten Anwalte nicht nach dem Grund sondern fechten erst einmal die Messung an, denn damit haben sie die besten Chancen. Sehr häufig werden die Blitzer falsch aufgebaut oder sind beschädigt und schon haben die Anwalte eine Chance gegen den gesamten Bescheid vorzugehen.

  • Der TE ist das Monat Fahrverbot nach eigener Aussage aber nicht so wichtig.


    Und ob ich da jetzt 100€ Bußgeld bezahle oder den Anwalt - der mich im dümmsten Fall noch teurer kommt - ist da egal.

  • Da wirst du leider kaum ne Chance haben.
    Anfang Februar musste ich mit einem fast toten Hund in die Tierklinik.
    Alles sehr dramatisch, ich dachte sie stirbt. Auf der Autobahn sind wir mit 180 lang geschossen. War Sonntag Mittag und leer....ja bis auf das zivile Polizeifahrzeug. :hust: 130 waren erlaubt.
    Mein netter Fahrer, ich konnte nicht fahren vor Stress, hat erst an der Klinik gehalten.


    Es gab 3 Monate Fahrverbot, 270€ Strafe und ich glaube 3 Punkte. Zusammengesetzt aus dem zu schnellen Fahren und dem nicht anhalten nach Aufforderung.
    Die Polizisten waren zwar sehr nett und haben es durchaus verstanden, aber einen Spielraum gibts da eigentlich nicht.


    Eigentlich....hier in der Stadt musste ich vor einigen Jahren mal extremst dringend auch zum TA. Auf dem Stadtring sind 60 erlaubt, ich war mit 75 unterwegs. Natürlich haben sie gelasert und mich rausgewunken. Ich hab auf den stark blutenden Hund gezeigt und wurde umgehend weiter gewinkt. Keine Strafe, nix.

  • Ich glaube nicht das du da ne Chance hast. Ich habe vor 14 Wochen mein Kind bekommen , und mein Mann durfte sich da bestimmt jetzt 8 Wochen mit den Beamten rumaergern weil unser Parkticket abgelaufen ist. Ich lag 18Stunden in den Wehen , wer denkt da an ein Parkticket? Und wir hatten auch noch ein Zettel an der Scheibe wo stand das wir im Kreißsaal sind.

  • Tja, leider sind die Behörden da meist ziemlich uneinsichtig. Es gibt aber die Möglichkeit, das Bußgeld zu vermindern, wenn die finanzielle Situation des Betroffenen nicht so "rosig" ist. Genaues kann ich da jetzt grad auch nicht sagen, vielleicht informierst du dich da mal elbst im Netz oder bei der Behörde.
    Ich würde den Vorfall im Anhörungsbogen schildern, dazu die finanzielle Situation als Student erwähnen und auf "good will" des Sachbearbeiters hoffen. Und noch ein Tipp kommt per PN...

  • Zu schnell fahren dürfen tut man natürlich nie - aber je nach Laune des bearbeitenden Polizisten und Art der Begründung könnte es sein, daß die aus Kulanz die Sache fallenlassen. Sind ja auch nur Menschen...


    Ich würde das auf dem Anhörungsbogen draufschreiben (bzw. auf nem eigenen Blatt formulieren, da ist mehr Platz), daß der Hund in lebensbedrohlicher Situation war (evtl. hinzufügen, daß kein TA bereit war, zu Dir zu kommen), die TA-Rechnung mit Datum der Aufnahme (incl. Uhrzeit) in Kopie beifügen, und dazuschreiben, daß Du normalerweise nicht jemand bist, der andere Menschen durch zu schnelles Fahren gefährdet, aber um Verständnis bittest angesichts der Situation. À la "ich war kopflos vor Panik und tu´s nie wieder".


    Ob sie´s dann ganz erlassen oder nur am unteren Ende des Strafmaßes bleiben und auf den Führerscheinentzug verzichten, das mußt halt dann abwarten. Evtl. auch persönlich hinbringen, das Schreiben, ein persönlicher Eindruck einer ansonsten "rechtschaffenen" Person kann auch viel ausmachen. Mußt natürlich betonen, daß Du weißt, Du hast keinen Anspruch auf Milde, aber eben um Verständnis bittest angesichts der Situation. Und wenns ann trotzdem nen Entzug gibt, dann ist es halt so - dann würde ich den auch akzeptieren, Du schreibst ja, daß Du damit evtl. ganz gut leben könntest. ;-)


    Viel Erfolg!

  • Zitat

    ..... Und noch ein Tipp kommt per PN...


    Hey, den will ich auch *gg ;-)


    Hab sowas auch schonmal gehabt, war unterwegs zum Einsatz mit der Rettungshundestaffel...... Seitdem fahr ich etwas vorsichtiger *gg
    (Ich hatte das damals aber auch verdient, die hatten wochenlang diese Kontrollwoche mit -zig Blitzern hier in der Gegend angekündigt, und ich fall voll drauf rein *gg War am späten Abend, nachdem ich den ganzen Tag echt voll zahm gefahren war.....)

  • Danke an alle für ihre Antworten und Tipps.


    Ich habe sicherlich nicht vor, einen Anwalt zu engagieren und vor Gericht zu ziehen. Erstens ist es mir das nicht wert und zweitens ist mir das zu stressig ;) Ich wollte nur wissen, ob es in einem solchen Fall eine rechtliche Grundlage gibt, die es einem ermöglicht, die Strafe einfach und schnell abzuwenden. Ich dachte, es gibt vielleicht den einen oder anderen, der es mal versucht hat. Ich warte nun erstmal den Brief und das eigentliche Strafmaß ab und entscheide dann, ob ich es mit dem Anhörungsbogen und einer Erklärung und einem Schreiben vom TA versuche oder nicht. Wie gesagt, der Führerschein ist hier nicht weiter wichtig. Er ist für mich nur von Bedeutung, wenn ich mit Oskar irgendwo hinmöchte oder eben zu unserem Tierarzt fahren muss. Vielleicht lege ich dann die Abgabe des Führerscheins in einen Monat, in dem Oskars Allgemeinzustand so gut ist, dass ich glaube, er kommt eine Weile ohne TA aus. Und das Geld muss ich dann eben bezahlen...


    Wie ja schon alle sagten, Hauptsache ist, mein Hundi hat's überstanden...

  • Grundsätzlich gibt es selbst bei Notsituationen von Menschen (eigenes Kind, Schwangerschaft etc.) keine Ausnahmen für zu schnelles Fahren.
    Einzelfälle können jedoch geprüft werden und entsprechend kann die Strafe gemildert / fallen gelassen werden.


    Wenn Du das aber machen möchtest würde ich Dir ganz, ganz dringend raten es von einem Anwalt formulieren zu lassen, denn DAS


    Zitat

    À la "ich war kopflos vor Panik und tu´s nie wieder".


    kommt vermutlich nicht so gut an (Sachbearbeiter denkt dann in dem Fall "prima, 80km/h innerorts und zudem noch kopflos voller Panik") - selbst MIR, ein paar 100km weiter südlich wird bei dem Gedanken an einen kopflosen, panischen Menschen mit 80km/h innerorts ein bisschen mulmig.


    Ich an Deiner Stelle würde die Strafe bezahlen. In Köln gibts ja auch Taxis und bestimmt auch Tierarzt-Kranken-Wagen-Notdienste (wie heißt das richtig? Tierrettung?)

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