"20/40ger" Regelung

  • HI!


    Also kannst du mir mal sagen wie es funktionieren soll das ein Hund auf dem Platz gut läuft, wenn er nicht mit der Person raus darf?


    Klar, man kann sagen: Garten vorhanden! Aber den hat nicht jeder!


    Ich wiege heute mit meinen 20 Jahren 46 KG und bin 1,57 m groß.
    Ich wog das gleiche als ich meinen DSH mit 16!!!!! bekam.
    Er wiegt jetzt 42kg und ich KANN ihn halten...je älter und stärker der Hund wird, desto besser weiß man wie man ihn hält....ich meine ne Dogge wiegt auch meist gleich viel wie der besitzer...außerdem hatte ich mit 14 schon lange mein eigenes Pferd um das ich mich JEDEN Tag verantwortungsvoll gekümmert hab.
    Zu den lieben Mamis:
    Ich wette ein paar eurer Kinder nehmen Reitunterricht?! Ein Pferd hat viiieeeelll mehr kraft.
    Dann könnte man Argumentieren: Ein Pferd beißt nicht!


    Was ist aber wenn das Pferd auskommt und auf die Straße rennt????


    Ich will nicht aber das Gesetz diskutieren...aber das die Wahrheit!


    Und zu sagen, das Eltern verantwortungslos sind die Kinder in dem Alter mit dem Hund gehen zu lassen finde ich ne Frechheit!!!
    Es kommt IMMER auf den Fall an!


    Wakan :gut:


    MFG
    KLEINE

    • Neu

    Hi


    hast du hier "20/40ger" Regelung* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Wir haben einen Hund (18 Wochen alt, Husky) und wir haben zwei Söhne (fast 11 und 8 ). Der Grosse geht gelegentlich alleine mit dem Hund, an gefahrlosen Stellen auch ohne Leine und der Kleine geht auch alleine mit dem Hund, aber nur mit Leine. Für uns ist das absolut normal, da der Hund ja schliesslich ein "Familienhund" werden soll.
      Der Grosse ging übrigens auch schon mit unserer alten Hündin, als er noch 3-4 Jahre jünger war.


      Und soll ich euch was sagen?


      ES MACHT ALLEN DREI SPASS!!! :bindafür: :)

    • Da der Cane Corso in NRW weder als „Hund gefährlicher Rassen“ noch als „Hund bestimmter Rassen“ geführt wird, reicht die normale Sachkunde die man beim TA machen kann (keine Altersbeschränkung).
      Das halten und führen von Hunden der Liste 1+2 geht erst ab einem alter von min. 18 Jahren.


      Zum ausführen von Hunden großer Rassen gibt es in NRW keine Altersbeschränkung, lediglich der Hinweis das man Körperlich in der Lage dazu sein sollte (Schlupfloch??? Auslegungs- Sache??) .
      Ich denke auch so wie Wakan es geschrieben hat, lasse es dir Amtstierarzt bescheinigen damit du und deine Eltern nicht plötzlich vor Problemen stehen.
      Wo du deinen Hund von der Leine lassen darfst und wo nicht, schau am besten hier:
      http://www.stadt-koeln.de/bol/…produkte/04239/index.html

    • Hallo CaneCorso :flehan: :flehan: !


      Sorry, ich muß mich korrigieren, denn ich habe heute beim OA angerufen!


      Mir ist dort versichert worden, dass bei den Hunden die in die 20/40er Regelung fallen nur der Halter einen Sachkundenachweis braucht.
      Wenn du den Hund nur ausführst brauchst du noch nicht einmal den. Du mußt lediglich in der körperlichen Lage sein deinen Hund zu führen und dein Alter ist egal.



      Sonja


      Noch einmal mein Rat:
      Ruf beim zuständigen OA (Ordnungsamt) an und frag nach wie es in Köln aussieht. Das mit dem LHundG wird in jeder Stadt ( und ändert sich anscheinend wöchentlich :gruebel: ) anders gehandhabt und nachfragen kostet nichts.

    • Ihr Lieben,
      ich lese gerade in Ruhe diesen Thread durch und da beschleicht mich bei dem immer heftiger werdenden Stil so ein Gefühl......
      Kann es sein, daß wir da gerade mal wieder auf einen :troll; reinfallen??

    • Hallo,


      als ich damals mit 12 angefangen hatte Hunde zu sitten,weil ich selbst keinen eigenen Hund haben durfte, war für mich von Anfang an klar, das ich eine riesen Verantwortung dem Hunde und anderen Mitmenschen gegenüber habe und ich habe meine Aufgabe sehr ernst genommen...
      und hatte in den ganzen 5 fast 6 Jahren auch teilweise 3 Hunde - Basti einen 10 jährigen Schäferhund-Husky-Collie Mix, Aramis - Labrador-Rottweiler Mix und unseren Bowie,alles Rüden und ich muss sagen, das nie jemand zu schaden gekommen ist!
      Ich hatte in der ganzen Zeit insgesamt 8 Hunde, war mit 5 von dennen in der Hundeschule, habe 3 Welpen mit groß gezogen und erzogen.
      Alle Hundebesitzer waren immer sehr zufrieden und Paulinchens Frauchen (mein letzter Pflegehund,den ich leider aufgeben musste wegen dem Umzug und der Schwangerschaft) wollte mich gar nicht mehr gehen lassen, weil als ich Pauli kennenlernte, hatte sie totale Angst vor Männern und sobald sie von der Leine war rannte sie immer weg...Naja hatte mich dann mit meinen 17 Jahren hingesetzt und gelesen, was man machen könnte und siehe da, nach ein paar Monaten konnte man mit ihr ohne Leine laufen und auch Männer waren kein Problem mehr! Dann hatte ich eine Labrador Hündin, die nach einem Spaziergang sich auffällig verhielt, sie hechelte wie verrückt und kam kaum auf die Beine.... Ich bin dann mit ihr zum Tierarzt, wo sie behandelt wurde und man sagte, das es sehr wahrscheinlich mit dem Herzen etwas ist...Habe das den Besitzern so durch gegeben, die aber meinten ihr Hund hätte nichts und seitdem hatte ich die süße nie wieder gesehen :(
      Wie gesagt, bei mir waren immer alle zufrieden, weil ich eben alles sehr ernst genommen habe und ich wusste, das ich auch auf meine Mitmenschen zu achten hatte...


      Ich denke es kommt immer darauf an, wie die Kinder oder Jugendlichen sind, weil von der Kraft könnte man es nicht ausmachen, weil wenn eine 14 jährige einen 70 kg nicht halten kann, wenn er ausrastet, dann kann sie es mit 18 wahrscheinlich auch nicht....

    • HI!


      Keine Sorge ich lache nicht!


      Ich glaub ne Regelung die in NRW und manch anderen Bundesländern gilt und bei der man für nen HUnd ab 20kg und/oder 40 cm nen Sachkundeausweis braucht...


      mfg
      Kleine

    • Pflichten für Halter der 20-/40-Hunde
      Die Halter der 20-/40-Hunde müssen auch einige Auflagen erfüllen. Seit Jahresanfang gelten nach einer längeren Übergangsfrist endgültig folgende Pflichten:


      * die Anmeldung bei der Behörde,
      * eine Haftpflichtversicherung,
      * Kennzeichnung per Mikrochip unter der Haut und
      * eine Sachkundeprüfung des Halters.


      Als sachkundig gilt der Halter eines 20-/40-Hundes, wenn er ihn schon drei Jahre hat, ohne dass es behördlich bekannten Ärger gab – als Haltungsnachweis dient die Steueranmeldung. Neu-Halter konnten recht unbürokratisch einen Sachkundetest beim Tierarzt absolvieren.

    • das mit den 3 jahren haltung muss aber vor 1999 gewesen sein,so ist es zumindest bei uns,man braucht den nachweis nur dann nicht machen wenn man vor 99 einen 20/40 hund für mindestens 3 jahre gehalten hat.

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