"20/40ger" Regelung

  • Feli :gut: bin deiner Meinung.
    Meine Tochter durfte mit 11 Jahren mit unseren Setter alleine raus , hat niemanden geschadet.
    Was ist mit den Kindern in den Hundesportvereinen ?
    die sind wohl auch nicht in der Lage ihre Hunde zu führen?

    • Neu

    Hi


    hast du hier "20/40ger" Regelung* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Also ableinen darfst du deinen Hund auf jeden Fall nur dort wo
      1.nicht mehr als ein Haus nebeneinander steht und
      2.nicht in naturschutzgebieten
      das müsstest du eigentlich wissen wenn du den sachkundenachweis gemacht hast,außerdem bekommt man wenn man den hund beim ordnungsamt anmeldet ein faltblatt in dem genau steht welche hunde wo abgeleint werden dürfen.
      Soweit ich weiß muss man in nrw 18 sein um den sachkundenachweis zu machen.
      wie wärs mal mit googlen?

    • Zitat

      Ich habe den ganz normalen sachkundenachweis gemacht den man bei nem AMTLICH AUTORIESIERTEN TIERÄRTZTEN machen kann(oder bei einem hundeverein). und ich verstehe nicht was dieser ausschnitt da oben soll... ich möchte einfach wissen, ob es irgendwo im gesetz steht das ich als 14-jähriger mit sachkundenachweis meine kleine nich ausführen darf.


      Du kannst viel erzählen!
      Der Abschnitt zeigt dir einfach, dass nicht jeder Sachkundenachweis gleich ist. Und das ein Sachkundenachweis den du beim Hundeverein gemacht hast nichts mit dem Sachkundenachweis fürs OA zu tun hat!
      Ganz einfach wenn du einen Sachkundenachweis gemacht hättest, der speziell auf die Haltung von 20/40ern ausgelegt wäre, dann hättest du deine Frage nicht stellen brauchen.


      Da du nicht der Halter dieses Hundes bist machen sich in diesem Falle deine Eltern straffällig.


      Warst du schon einmal beim Amt mit deinem Sachkundenachweis?
      Hast du dir den Link in meinem vorherigen Beitrag mal angeguckt, dann ist dir sicherlich aufgefallen, dass man VOLLJÄHRIG sein muß um so einen Hund zu halten.


      Warum rufst du nicht mal bei eurem Ordnungsamt an und schilderst dein Problem! Die können dir genau sagen wie es in Köln gehandhabt wird.


      Ich kann nur für Düsseldorf sprechen und hier darfst du es nicht, und ich bezweifel das es in Köln anders sein wird!


      Was wolltest du hier eigentlich: Das man dir honigumdenmundschmiert!


      Du bist 14 Jahre alt und das Gesetz sagt, dass du so einen Hund nicht führen darfst! Es ist so gedacht, dass der Hundehalter ( muß volljährig sein ) eines 40/20ers diesen nur ausführen darf, es sei denn der Hundeausführer hat einen amtlichen Sachkundenachweis auch für diesen Hund.
      Im TH in Düsseldorf mußt du ebenfalls beim Ordnungsamt einen speziell dafür ausgelegten Sachkundenachweis machen, der es dir dann erlaubt im TH Hunde auszuführen, die 20/40er sind.


      LG


      Sonja


      P.S.: Mein Sachkundenachweis gilt speziell für meinen Hund. Wenn mein Freund mit Samy alleine rausgehen will muß er ebenfalls einen eigenen Sachkundenachweis speziell für Samy vorlegen.

    • Zitat


      Soweit ich weiß muss man in nrw 18 sein um den sachkundenachweis zu machen.
      wie wärs mal mit googlen?


      Also zum letzten mal... ich hab den sachkundenachweis gemacht, und zwar beim tierartzt.
      wo ich den ableinen darf weiss ich ya. aber jemand hat mir gesagt ich dürfte das unter keinen umständen.
      deswegen dieser ganze thread hier.
      ich möchte bloss en paar antworten und vill. meinungen. mit vermutungen kann ich nich so viel anfangen.


      :wink:

    • Ich finds schon noch mal einen Unterschied, ob Kinder im Hundeverein mit ihren Hunden hantieren, oder eben in der Öffentlichkeit.
      Und es ist auch sicherlich richtig, dass man es nicht so genau am Alter festmachen kann und ich kenne auch genug Erwachsene, die hinter ihrem Hund hergezerrt werden.


      Aber: Mit unserem Leonberger durften unsere Kinder (damals die Älteste auch 15 J. alt) niemals nicht alleine spazieren gehen. Er war zwar lieb und nett, aber eben groß und ungestüm.
      Ich hätte es mir nie verziehen, wenn ich die Kinder mit ihm losgeschickt hätte und es wäre was passiert. Wenn ihn nämlich mal ein Hund angefallen hätte oder zu blöd geworden wäre - man kann einfach nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass schon nichts passieren wird. Ganz zu schweigen von der Gefährdung der Kinder/Heranwachsenden in solchen Situationen.


      LG achtpfoten

    • Zitat

      Feli :gut: bin deiner Meinung.
      Meine Tochter durfte mit 11 Jahren mit unseren Setter alleine raus , hat niemanden geschadet.
      Was ist mit den Kindern in den Hundesportvereinen ?
      die sind wohl auch nicht in der Lage ihre Hunde zu führen?


      Tja, die gesetzliche Lage ist da aber leider eindeutig und sagt etwas Anderes.


      @ Feli


      Deswegen schrieb ich ja auch, daß ich mir durchaus bewußt bin, daß auch so mancher Erwachsene eigentlich keinen Hund haben sollte. Hier könnte ein solcher Sachkundenachweis Abhilfe schaffen. Ich wäre generell dafür, daß man gewisse Vorkenntnisse nachweisen sollte, bevor man sich für einen Hund entscheidet (kenne nämlich etliche blauäugige Menschen, die sich so mir nichts dir nichts einen Hund holen, ohne irgendetwas zu wissen).


      Sicher gibt es reifere und weniger reife Kinder, man sollte jedoch nicht vergessen, daß Minderjährige unter der Aufsichtspflicht Erwachsener stehen - und dies nicht ohne Grund. Hundehaltung zählt nun mal offiziell mit in diesen Kompetenzbereich.

    • Komisch wenn du doch so genau weißt wo du den Hund ableinen darfst,warum fragst du dann ob das stimmt was die leute sagen?!?
      Wenn dir leute doch gesagt haben dass du ihn nicht ableinen darfst,dann muss er ja zu dem zeitpunkt abgeleint gewesen sein,was du nicht darfst wenn leute entgegen kommen.
      oder möchtest du dass dir mit 70 beim sonntagsspaziergang plötzlich so ein riesen monster entgegen gesprungen kommt?!?sicher nicht

    • Bandog


      guck mal... mir sagen einige leute ich kann den hund ausführen andere sagen ich darf nich. ich hab den sachkundenachweis beim tierartzt gemacht.
      und den hund zu HALTEN und den hund AUSZUFÜHREN is denk ich mal was anderes oder ???

    • Zitat

      Warst du schon einmal beim Amt mit deinem Sachkundenachweis?
      Hast du dir den Link in meinem vorherigen Beitrag mal angeguckt, dann ist dir sicherlich aufgefallen, dass man VOLLJÄHRIG sein muß um so einen Hund zu halten.


      Warum rufst du nicht mal bei eurem Ordnungsamt an und schilderst dein Problem! Die können dir genau sagen wie es in Köln gehandhabt wird.


      Wenn du glaubst, dass es hier nur um Vermutungen geht dann ruf doch einfach bei deinem OA an!


      Und den Sachkundenachweis den Du gemacht hast, hast du nicht fürs Amt gemacht, den kannst du dir an die Wand nageln und stolz drauf sein! Aber nützen wird der dir garnichts!


      Wie schon gesagt, ruf beim OA an und erzähl denen einfach, dass du als Kind deinen CaneCorso spazieren führst, dann können die dir sagen, was das für dich bedeutet!


      LG


      Sonja


      Und wenn du jemand suchst, der dir nach dem Mund redet ....


      ...ich nicht! SORRY


      Du scheinst es nicht kapieren zu wollen...!
      Ruf beim OA an und frag dann nicht in einem Forum und erzähl dann alle ausser, die dir nach dem Mund reden würden sch*** labern.

    • Wo gibts denn sowas das Kinder nicht mit einem Hund raus dürfen .
      Wenn ich jedesmal davon ausgehe das etwas passiert darf man nicht mal vor die Haustür. Ausserdem reden wir doch hier von gehorsamen Hunden . :wink:

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